Femizide – Wenn Männer ihre (Ex-)Partnerinnen töten

„Beinahe jeden Tag versucht ein Partner oder Expartner eine Frau zu töten“, so Bundesfamilienministerin Lisa Paus bei der Veröffentlichung der deutschlandweiten Statistik „Häusliche Gewalt im Jahr 2022“. Tötet ein Mann seine (Ex-)Partnerin, wird oftmals von Femizid gesprochen. Doch was ist das eigentlich genau?
„Was unter Femizid zu verstehen ist, dazu gibt es weder eine gesetzliche Definition noch ein einheitliches Begriffsverständnis“, erklärt der Passauer Rechtswissenschaftler Holm Putzke im Gespräch mit der Mediengruppe Bayern. „Der gemeinsame Nenner konzentriert sich zumeist auf die Tötung von Frauen, weil sie Frauen sind, also aufgrund ihres Geschlechts.“
Das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) hingegen definiert einen Femizid als „die vorsätzlichen, vollendeten Tötungsdelikte an weiblichen Opfern“, so Ludwig Waldinger, stellvertretender Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des BLKA. Das bedeutet demnach, dass alle Fälle in diese polizeiliche Statistik einfließen, in denen das Opfer eines Mordes oder Totschlags eine Frau ist.
Laut Waldinger keine tendenziellen Zunahmen erkennbar
Laut einer Statistik des BLKA sind allein in Bayern pro Jahr durchschnittlich 43 Frauen im Zeitraum zwischen 2018 und 2022 getötet worden. Waldinger betont allerdings, dass im Freistaat „keine bedeutsamen Veränderungen, insbesondere keine tendenziellen Zunahmen“ erkennbar sind.
Auffällig ist bei Frauentötungen aber die Beziehung zwischen Täter und Opfer. Denn in den meisten Fällen standen sie vor der Tat in einem partnerschaftlichen Verhältnis zueinander, wie eine weitere Statistik des BLKA zeigt.
Die meisten Tötungen an Frauen finden übrigens im nichtöffentlichen Raum statt – also unter anderem im eigenen zuhause oder im Heim des Partners.
Einführung eines eigenen Straftatbestands sinnvoll?
Die Linke setzt sich unter anderem dafür ein, Femizid als eigenen Straftatbestand einzuführen: „Die Weigerung der Bundesregierung, Femizide anzuerkennen, führt in der Konsequenz dazu, dass keine gezielten Maßnahmen zu deren Bekämpfung ergriffen werden“, argumentiert die Fraktion unter anderem in einem Antrag an den Deutschen Bundestag. Doch wäre das überhaupt sinnvoll?
„Einerseits kann ein eigener Straftatbestand das davon erfasste Verhalten sichtbarer machen und die Öffentlichkeit für das Thema und die Problematik sensibilisieren“, ordnet Holm Putzke die Debatte ein. „Auch könnte dadurch eine Signalwirkung für Staatsanwaltschaften und Gerichte geschaffen werden, entsprechende Fälle auf eine geschlechterbezogene Motivation zu untersuchen, was sie aber eigentlich ohnehin tun müssten.“
Trotzdem spricht sich der Rechtswissenschaftler deutlich gegen eine Einführung eines eigenen Straftatbestands aus: „Das Absprechen eines selbstbestimmten Lebens, das Recht auf Autonomie und die freie Entscheidung, mit wem man eine Beziehung führen möchte, sind keine Aspekte, die an ein bestimmtes biologisches oder soziales Geschlecht gebunden sind.“ Denn das Nicht-Akzeptieren einer Trennung in Form einer Tötungshandlung sei geschlechtsübergreifend menschenverachtend, so Putzke.
Ein Femizid ist immer Mord
Im deutschen Recht ist Femizid kein eigener Straftatbestand, sondern wird als Mord oder Totschlag subsumiert. Ein Mord liegt nach Paragraf 211 StGB unter anderem vor, wenn der Täter aus niedrigen Beweggründen (z.B. aus Habgier oder Hass), heimtückisch, grausam oder um eine andere Straftat zu verdecken, tötet.
„Geschieht die Tötung eines Menschen, weil ein Täter die Entscheidung des Partners für eine Trennung der Beziehung nicht verkraftet, sein Tatmotiv also Besitzansprüche sind und er damit das Opfer als eigenständiges Wesen negiert, liegen in der Regel niedrige Beweggründe vor, die die Annahme eines Mordes rechtfertigen – das gilt auch beim typischen Fall einer derart motivierten Tötung einer Frau, also bei einem Femizid“, erklärt Rechtswissenschaftler Putzke. Demnach müsste der Täter bei einem Femizid mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe rechnen.