Expertin aus Cham zum Thema Pflegefall: Vorsorgen ist besser als verdrängen

Von Elke Kestler · 21. Juli 2024 um 05:00

Gerade im ländlichen Bereich reicht oftmals die Rente eines Ehepaares gerade so aus, um einen Heimaufenthalt zu finanzieren weiß unsere Expertin. Foto: Jens Kalaene/dpa

Noch vor etwa zehn Jahren wurde das Thema Pflegefall gerne beiseitegeschoben. Geradezu blauäugig gingen viele Leute davon aus, dass sie gar kein Pflegefall werden würden und wenn doch, dann nur für kurze Zeit. Damit wurden die insbesondere mit einem Aufenthalt im Pflegeheim einhergehenden Kosten schlicht und einfach verdrängt. Expertin Elke Kestler aus Cham informiert, worauf zu achten ist.

Auch die Erstellung von Vorsorgedokumenten in Form von Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung wurde von vielen als nicht notwendig angesehen. Man ging einfach davon aus, dass die Angehörigen für einen entscheiden und auch diese Lebensphase, wenn sie denn überhaupt eintritt, nur kurz sein würde.

Hohe Kosten für Pflegeheime: Wann Sozialhilfe beantragen?

Zwischenzeitlich ist die Realität bei den meisten angekommen. Gerade im ländlichen Bereich reicht oftmals die Rente eines Ehepaares gerade so aus, um einen Heimaufenthalt zu finanzieren. Sind beide Ehepartner im Pflegeheim, ist das finanziell meist nur dann zu stemmen, wenn monatlich Zuzahlungen aus dem Ersparten erfolgen. Der Zeitraum, bis Sozialhilfe beantragt werden muss, weil eigene finanzielle Mittel zur Bezahlung des Pflegeheims nicht ausreichen, ist dann abhängig von der Höhe des Sparvermögens.

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Je nach Höhe des Pflegegrades übernimmt die Pflegekasse Teile der anfallenden Heimkosten. Vom Pflegegrad unabhängig wird der sogenannte Entlastungszuschlag bezahlt. Er beträgt im ersten Jahr des Heimaufenthalts 15 Prozent der dort anfallenden Pflegekosten und steigert sich im Lauf des Aufenthalts auf bis zu 75 Prozent ab dem 4. Jahr. Der Zuschlag führt zwar zu einer spürbaren finanziellen Entlastung, dennoch reicht die Rente vieler Pflegebedürftiger nicht aus, um die verminderten Kosten monatlich zu tragen.

Wann Kinder für ihre Eltern unterhaltspflichtig sind

Zwischenzeitlich ist allgemein bekannt, dass im Fall des Sozialhilfebezugs die Sozialbehörde zwar Zahlungen erbringt, jedoch Ansprüche auf sich überleiten kann, um zumindest Teile der bezahlten staatlichen Leistungen von Angehörigen und Dritten zurückzufordern. Kinder können nur dann zu Unterhaltszahlungen gegenüber ihren pflegebedürftigen Eltern herangezogen werden, wenn sie über ein höheres Jahreseinkommen als 100.000 Euro verfügen. Dies ist im ländlichen Bereich eher selten der Fall.

Was wird aus dem Eigenheim?

Damit stellt sich für viele Familien die Frage, wie es sich mit dem meist größten Vermögenswert verhält – nämlich dem Eigenheim. Der Wunsch, das Haus trotz Sozialhilfebezugs im Familienbesitz zu erhalten, ist nur dann möglich, wenn die Immobilie auf die Kinder übertragen wird und die Eltern in den folgenden zehn Jahren nicht zum Sozialfall werden. Dies hat zur Folge, dass in vielen Familien immer früher über die Übergabe an Kinder nachgedacht wird.

Dennoch sollte für eine Übertragung der selbst genutzten Immobilie die geschilderte Thematik nur dann eine Motivation sein, wenn ein gutes persönliches Verhältnis zum neuen Eigentümer besteht und die Übergeber damit einverstanden sind, das ehemals eigene Haus weiterhin nur noch im Zuge eines vereinbarten Wohnrechts zu bewohnen. Selbstverständlich sind auch die Interessen anderer Familienangehöriger, insbesondere der weichenden Geschwister zu berücksichtigen und im Übergabevertrag zu regeln.

Die Entscheidung, ob in der Hinsicht auf einen möglichen Sozialhilferegress im Pflegefall die selbst genutzte Immobilie übertragen wird, ist immer von individuellen Faktoren abhängig. Sich diese vor Augen zu führen und eine Entscheidung zu treffen, wie auch immer die ausfällt, ist sinnvoll. Denn: Vorsorgen ist besser als verdrängen!