Hochwasserschutz für Kelheims Ortsteil Staubing: Das bedeuten Anträge auf „Sofortvollzug“ für Betroffene

Von Beate Weigert · 25. Juni 2024 um 19:00

Die Flut ist weg. Kelheims Stadtrat beantragt „unverzüglichen Dammbau“. Doch wie und vor allem bis wann könnten die Staubinger zu einem Deich kommen? Das sind mögliche Optionen.

Kelheims Freie Wähler beantragten beim Landratsamt den Sofortvollzug für einen Staubinger Hochwasserschutz, als den Bürgern vor gut drei Wochen noch das Wasser in den Häusern stand. Nun schloss sich Kelheims Stadtrat dem einstimmig an. Zahlreiche Betroffene verfolgten am Montagabend gespannt die Sitzung.

Sofortvollzug klingt so, als würden morgen Bagger anrollen. Ganz so einfach ist es aber wohl nicht. Daher gelte es „fair zu bleiben und den Leuten nichts vorzumachen“, sagte Bürgermeister Christian Schweiger in der Sitzung.

Seit 25 Jahren warten Bürger auf einen Damm

Wie berichtet warten die Staubinger seit 25 Jahren auf einen Hochwasserschutz. 2018 fand sich das dafür nötige amtliche Verfahren auf der Zielgeraden. Dann klagten Naturschutzverbände, u.a. der LBV, gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landratsamts. Kurz vor dem Hochwasser Anfang Juni war ein ergänzendes Verfahren abgearbeitet. Der LBV reichte erneut Klage ein.

Wenn nicht jetzt, wann solle man dann Bewegung in die Sache bringen, betonte Kelheims FW-Vorsitzender und 2. Bürgermeister Dennis Diermeier am Montagabend. Ein einhelliger Antrag des gesamten Stadtrats habe „Appell“-Funktion, der zeige: „Dass wir den Damm wollen.“ Auch wenn manche Details in den Fraktionen früher unterschiedlich gesehen worden waren, „wollen wir nun alle dasselbe“, so der Bürgermeister.

Per Stadtratsbeschluss beantragen Kelheims Stadträte beim Landratsamt die sofortige Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses von 2018 und des Ergänzungsbeschlusses von 2024. Gleichzeitig fordert das Gremium den Freistaat als Gewässerausbau-Verpflichteten und Vorhabensträger (Wasserwirtschaftsamt) zum Sofortvollzug, sprich zum Dammbau, auf. Viele Stadträte äußerten auch die Hoffnung, dass die nötigen Mittel zeitnah zur Verfügung gestellt werden.

Unklar sei aber, ob der Beschluss das Verfahren beschleunigt, gab Bürgermeister Schweiger zu bedenken.

Genehmigungsbehörde sei das Landratsamt, Vorhabenträger (stellvertretend für den Freistaat) das Wasserwirtschaftsamt Landshut.

VGH-Pressesprecher: So könnte es nun weitergehen

Florian Schlämmer, Pressesprecher am Verwaltungsgerichtshof in München, wo kurz vor dem Hochwasser eine Klage des LBV gegen den Ergänzungsbeschluss des Landratsamts eingegangen war, erklärt, wie es nun weitergehen könnte.

Durch die LBV-Klage sei der Ergänzungsbeschluss nun „nicht Kraft Gesetzes“ vollziehbar, sprich die Klage habe „aufschiebende Wirkung“. Das Landratsamt als Genehmigungsbehörde könnte nun den Sofortvollzug anordnen. Der LBV beim VGH einen Eilantrag stellen, um den Sofortvollzug zu verhindern. Variante zwei wäre laut dem Pressesprecher: Das Landratsamt lehnte einen Sofortvollzug ab. Dann wiederum könnte der Vorhabenträger, sprich das Wasserwirtschaftsamt, beim VGH beantragen, dass das Gericht den Sofortvollzug anordnen solle. In der Regel würde eine solche Frage binnen „ein paar Wochen oder Monaten“ entschieden.

Im Stadtrat wurde am Montagabend auch thematisiert, was dann im „schlimmsten Fall“ passieren könne: Nämlich, dass ein Richter später eine vorzeitige Entscheidung revidierte und ein Damm rückgebaut oder wieder verändert werden müsste.

In Kelheim hofft man auf Gespräche mit dem LBV

In Kelheim hofft man indessen auf etwas anderes. „Die beste und schnellste Lösung wäre, wenn der LBV die Klage zurückzieht“, so Schweiger. Um diese Option zu eruieren, soll es demnächst ein Gespräch mit Vertretern von LBV, Landratsamt und Stadt geben. Wie wahrscheinlich sie ist, wird sich zeigen.