Regensburger MdB will Organspende neu regeln

Peter Aumer (CSU) präsentierte am Montag in der Bundespressekonferenz zusammen mit fünf Abgeordneten anderer Parteien den Antrag zur Einführung der Widerspruchsregelung in der Organspende. Der Bundestagsabgeordnete aus Regensburg bittet jeden, sich auch in die Lage der Erkrankten zu versetzen.
Herr Aumer, wieso haben Sie sich dem Antrag zur Widerspruchslösung angeschlossen, nachdem ein ähnlicher Gesetzesentwurf 2020 im Bundestag gescheitert ist?
Peter Aumer: Ich habe mich auch damals für eine Widerspruchsregelung ausgesprochen. Ich persönlich habe auch seit vielen Jahren einen Organspendeausweis. Momentan ist das System eigentlich auf Nichtspenden ausgelegt und die Zahlen zeigen, dass es sich seit 2020 nicht verbessert hat.
Was hat Ihre Meinung zum Thema Organspende beeinflusst?
Aumer: Ich war in meinem Wahlkreis Regensburg öfter im Transplantationszentrum. Dort wurde mir berichtet, dass viele Patienten nicht mehr daran glauben, ein Organ zu bekommen, wenn sie schon lang darauf warten. Jeder kann sehr schnell in die Situation kommen, ein Spenderorgan zu benötigen. Und außerdem zeigen die Zahlen in anderen Ländern, dass die Widerspruchsregelung funktioniert: In Frankreich gibt es doppelt so viele Transplantationen, in den USA dreimal so viele wie in Deutschland. Das heißt, dass man auch hier doppelt oder dreimal so vielen Menschen das Leben retten könnte.
Woran liegt es, dass laut Umfragen 84 Prozent der Menschen der Organspende positiv gegenüberstehen, aber viel weniger ihre Entscheidung dokumentieren?
Aumer: Ich kann mir das auch nicht erklären. Vielleicht identifizieren sich Menschen in der grundsätzlichen Debatte eher mit jemandem, der auf ein Spenderorgan angewiesen ist. Wenn man aber in der konkreten Entscheidung angesprochen ist, dann wird es doch sehr persönlich. Aber mit Blick auf das Leben von anderen muss man dazu bereit sein, sich zumindest einmal damit auseinanderzusetzen.
Läuft es am Ende auf ein Abwägen von Rechten hinaus: Auf der einen Seite das Recht, sich nicht mit dem eigenen Ableben beschäftigen zu wollen, und auf der anderen Seite das Recht auf Leben?
Aumer: Ja, absolut. Ich denke, dass es auch eine sehr herausfordernde Entscheidung sein kann. In einer Gesellschaft ist es aber wichtig, in manchen Dingen eine bewusste Entscheidung zu treffen. Und wenn ich das nicht will, kann ich mich noch immer dagegen entscheiden, ohne es begründen zu müssen. Außerdem ist in unserem Gesetzesentwurf immer der aktuellste Wille entscheidend. Selbst wenn man seine Meinung geändert hat, gilt die aktuellste und nicht unbedingt die dokumentierte Meinung.
Patientenschützer sehen in der Widerspruchsregelung einen Angriff auf das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Das gilt doch über den Tod hinaus.
Aumer: Ich weiß ja nicht, welche Patienten diese Patientenschützer vertreten. Auch diejenigen, die die Organe brauchen, sind Patienten. Verfassungsrechtlich spricht nichts gegen die Widerspruchsregelung. Am Ende ist es wichtig, dass man das Thema nicht nur aus der eigenen Perspektive betrachtet, sondern auch die Menschen wahrnimmt, die zum Beispiel zur Dialyse gehen müssen und so viel mehr Lebensqualität hätten, wenn sie ein Spenderorgan bekämen.
Warum haben andere Maßnahmen bisher nicht verfangen?
Aumer: Wenn ich mit Medizinern rede, sagen die, dass die Widerspruchslösung kein Allheilmittel, aber ein wichtiger Baustein ist. Sie soll die Menschen dazu bringen, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Aber drum herum gibt es auch noch viel zu klären. Zum Beispiel, wie das Ganze am effektivsten umgesetzt werden kann.