Bewaffnet ins Amtsgericht Neumarkt: Angeklagter hatte Totschläger im Rucksack

Von Dagmar Fuhrmann · 20. Juni 2024 um 17:00

Mit einem Totschläger im Rucksack wollte ein 38-Jähriger in das Amtsgericht Neumarkt. Da diese gefährliche Waffe verboten ist, stand er jetzt als Angeklagter vor Gericht. Seine Erklärungen gefielen Richter Rainer Würth ganz und gar nicht.

Zunächst versuchte es der Angeklagte mit einer sehr durchschaubaren Ausrede. Der Totschläger sei in seinen Rucksack gekommen, weil jemand ihn habe reinlegen wollte, behauptete der 38-jährige Ukrainer.

Entdeckt wurde diese Waffe, die aufgrund ihres Peitscheneffekts schwerste Kopfverletzungen verursachen kann, bei der Sicherheitskontrolle ausgerechnet im Amtsgericht Neumarkt von einer Sicherheitsfachkraft.

So trafen sich die beiden erneut im Gericht, dieses Mal vor Richter Rainer Würth. Denn es ist verboten, einen Totschläger dabei zu haben. Zunächst sagte der Angeklagte aus, dass er einen Streit mit seiner Frau gehabt habe, sie habe ihn angezeigt, weil er ihre Tochter geschlagen haben soll. Sie habe ihm wohl die gefährliche Waffe untergejubelt.

Angeklagter gibt sich ahnungslos

Er wolle nur ein ganz normales Leben leben und seiner Arbeit als Bauarbeiter nachgehen. Er habe überhaupt keine Ahnung gehabt, dass sich das Ding in seinem Rucksack befand, als er wegen einer anderen Sache ins Amtsgericht gegangen sei. Was er dort damals wollte, blieb unklar, denn eine Ladung hatte er nicht.

Die Zeugin schilderte, dass der Rucksack zwar komplett leer war, ihr aber merkwürdig schwer vorgekommen sei. Schließlich habe sie die verbotene Waffe im Rucksack unter dem Futter gefunden. Da der Angeklagte kein Deutsch spricht, konnten sich die beiden nur über Google-Translator verständigen.

Totschläger angeblich auf der Straße gefunden

Demnach hatte der Angeklagte damals zu verstehen geben, dass er den Totschläger auf der Straße gefunden hatte und ihn bei sich trug, weil er schon einmal angegriffen wurde. Zunächst blieb er bei seiner Aussage, dass ihm jemand eine Falle stellen wollte.

Würth wurde darauf hin deutlich. „Sagen Sie ihm, wenn er dabei bleibt, dass dann die Strafe höher ausfällt!“, beauftragte er die Dolmetscherin. Der Angeklagte hatte ein Einsehen, gestand und so konnte das Urteil gefällt werden, eine Geldstrafe von 4000 Euro. Da der Angeklagte bereits eine Vorstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung hatte, gab ihm Würth noch eine Mahnung mit auf den Weg. „Wenn Sie hier noch einmal auftauchen und versuchen, mich anzulügen, gibt es eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung.“ Der Ukrainer beteuerte, dass so etwas nie wieder vorkommen soll.