Arbeitslose Ukrainer: Auch der Jobturbo zündet nicht

Nirgendwo in Europa ist der Anteil an ukrainischen Flüchtlingen, die es in den Arbeitsmarkt schaffen, geringer als in Deutschland. Daran hat bislang auch der „Jobturbo“ der Ampel-Regierung nur sehr wenig geändert.
Die Wiederholung gilt als eines der berühmtesten Mittel der Politik. So wundert es nicht, dass einige Themen Dauerbrenner-Potenzial haben – wie das Bürgergeld für ukrainische Geflüchtete in Deutschland. Neu ankommende Ukrainerinnen und Ukrainer, insbesondere wehrpflichtige Männer, sollen kein Bürgergeld mehr bekommen, fordern Teile der regierenden FDP sowie der oppositionellen Union. Die Bundesregierung lehnt das ab. Es gebe „keine Änderungspläne“ zur Streichung oder Einschränkung des Bürgergelds für Geflüchtete aus der Ukraine, sagte ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums am Montag in Berlin. Doch was würde eine Änderung überhaupt bedeuten? Und wer wäre davon betroffen?
In Deutschland leben derzeit 1,17 Millionen ukrainische Geflüchtete. Der Großteil, knapp eine Million, kam bereits innerhalb des ersten halben Jahres nach Beginn des russischen Angriffskriegs im Februar 2022. Nach Angaben der Bundesregierung sind rund ein Drittel davon Kinder. Seit September 2022 kommen zwischen 5000 und 13000 neue Geflüchtete monatlich hinzu. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sprach von „relativ stabilen“ Zahlen. Unter den hier lebenden Ukrainern sind demnach 260000 zwischen 18 und 60 Jahre alt (Stand April 2024), also im grundsätzlich wehrfähigen Alter. Eine Aussage über deren Wehrfähigkeit nehme Deutschland aber nicht vor, das sei Aufgabe des ukrainischen Staates, sagte der Innenministeriumssprecher weiter.
Eine Änderung der Sozialleistungs-Regeln für Ukrainer würde die künftig kommenden betreffen, eine bislang eher kleine Zahl. Allerdings könnte sich der Zustrom natürlich noch einmal verändern, je nach Kriegsverlauf. In der Bundesregierung ist man der einhelligen Meinung, dass die Entscheidung, die Ukrainer direkt ins Bürgergeld statt in die Asylbewerberleistungen zu überführen, weiterhin richtig ist, weil sie so schneller in den Arbeitsmarkt integriert werden können. „Das Asylbewerberleistungsgesetz ist für Menschen, die auf ein Asylverfahren warten oder darauf warten, dass sie einen Schutzstatus bekommen“, erklärte der Sprecher des Arbeitsministeriums. Erst die Jobcenter könnten die Arbeitsvermittlung vornehmen. Für die Regierung ist deshalb klar: Nicht das Bürgergeld ist schuld. Die Einstufung der Ukrainer in das Asylbewerberleistungsgesetz hätte die Aufnahme in den Arbeitsmarkt sogar noch weiter verzögert.
Kritiker des Prozesses weisen jedoch darauf hin, dass die Integration in den Arbeitsmarkt nur schleppend vorangeht. Laut Bundesagentur für Arbeit sind 529201 der geflüchteten Ukrainer erwerbsfähig. Die Beschäftigungsquote liegt jedoch bei nur 26,5 Prozent – das sind 231400 Menschen (Stand März 2024), darunter auch geringfügig Beschäftigte. Die Quote für anerkannte Asylbewerber aus den acht häufigsten Herkunftsländern (Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien) liegt dagegen bei 42,7 Prozent.
Um die Zahl der erwerbstüchtigen Ukrainer hierzulande zu erhöhen, führte das Arbeitsministerium im vergangenen Oktober den Job-Turbo ein. „Von November 2023 bis Ende Mai 2024 haben im Rahmen des Jobturbos 32794 Menschen aus der Ukraine ihre Arbeitslosigkeit beendet und eine Beschäftigung beziehungsweise Ausbildung aufgenommen“, sagte eine Sprecherin der Agentur für Arbeit unserer Zeitung.
Für den CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt liegt das Problem an falschen Anreizen: „Wir brauchen endlich stärkere Mitwirkungspflichten für Asylbewerber, wenn es um die Arbeitsaufnahme geht“, sagt er. „Wir müssen weg vom falschen Prinzip des dauerhaften Bürgergeldbezugs und stärker in die Richtung des Grundsatzes Arbeitsaufnahme in Deutschland oder Rückkehr in sichere Gebiete der West-Ukraine.“