Zu höher werdenden Missbrauchs-Entschädigungen: Nötiges „Mea culpa“

Von Samuel Stanley · 14. Juni 2024 um 05:00

Langsam aber sicher zeigt das wegweisende Kölner Urteil vom Juni vergangenen Jahres, laut dem das Erzbistum Köln einem Betroffenen 300000 Euro Schmerzensgeld zahlen musste, seine Wirkung. Der Fall eines in Niederbayern lebenden Missbrauchsopfers, das nun vom Bistum Essen eine freiwillige Anerkennungsleistung in Höhe von 330000 Euro bekam, ist das beste Beispiel dafür, das sogar das Potenzial für eine neue Entschädigungswelle birgt.

Natürlich kann das unermessliche Leid, das Opfer von Missbrauch erfahren haben, kein Geld der Welt lindern. Doch die finanziellen Einbußen, die für die Betroffenen durch den Missbrauch entstehen – etwa durch dauerhafte Beeinträchtigungen im Berufsleben –, sollte die Summe dann doch zumindest abfedern. Darum sind höher als bislang angesetzte Entschädigungszahlungen ein richtiges und nötiges Zeichen.

Zwar ist das „Mea culpa“ der Kirche den Worten nach groß. Erstaunlich ist jedoch, dass die Institution, die das Jüngste Gericht predigt, ein weltliches Gericht braucht, um sich an dessen Entscheidung zu orientieren und halbwegs angemessene Beträge für Entschädigungen zu erkennen. Wünschenswert wäre es gewesen, wenn die Kirche dies aus ihrem innersten Empfinden heraus geschafft hätte.