Bub (11) mit illegalem Messer erwischt – Vater hat waffensammelnde Ex-Frau im Verdacht

Von Etienne Nückel · 11. Juni 2024 um 19:00

Weil er seinem Sohn (11) ein illegales Butterfly-Messer gegeben haben soll, musste sich ein Mann (57) am Dienstag vor dem Amtsgericht Kelheim verantworten. Der Beschuldigte lenkte in der Verhandlung den Verdacht auf seine Ex-Frau: Die habe ein Faible für Waffen und ein Interesse, einen Keil zwischen ihn und seinen Sohn zu treiben.

Der Staatsanwalt legte dem Mann aus dem Kreis Kelheim zur Last, ein Butterfly- und ein sogenanntes Karambit-Messer besessen, diese seinem Sohn überlassen und so gegen Bestimmungen des Waffengesetzes verstoßen zu haben.

Ex-Frau eine Messer-Närrin?

Bei Butterfly-Messern, auch als Balisong bekannt, ist die Klinge in zwei schwenkbaren Griffhälften verborgen. Seit 2003 sind sie in Deutschland verboten. Karambit-Messer haben eine sichelförmige Klinge und fallen laut BKA nicht unter verbotene Waffen. Der Beschuldige stritt die Vorwürfe ab: Er habe nie solche Messer besessen, nie an der Adresse gelebt, an der sein Sohn mit den Messern erwischt wurde und überhaupt erst während der Vernehmung durch die Polizei von dem Vorfall erfahren.

Die Richterin fragte, ob er sich denn erklären könne, wie sein Sohn an die Messer gekommen sei. Der Mann sagte, er wolle „niemanden beschuldigen“, aber: Seine Ex-Frau habe solche und noch andere Messer besessen.

Der Beschuldigte zeichnete ein kurioses Bild seiner früheren Ehefrau. Die besitze unter anderem Gas-Pistolen und gehe gerne mit Reizgas-Spray und „Buschmesser“ „zum Fischen“. Persönlichen Kontakt zwischen dem seit 2019 getrennten Paar gebe es nicht, an der Tür werde er von der neuen Partnerin seiner Ex-Frau empfangen, sagte der Mann. Auf die Frage nach einem möglichen Motiv seiner Ex-Frau sagte er, sie könne sich selber schützen wollen oder ihn „in Verruf bringen wollen“. Sie wolle das alleinige Sorgerecht und habe schon erfolglos versucht, dieses einzuklagen.

Sohn mit Heim gedroht?

Der Mann war der Ansicht, dass sein Sohn von seiner Ex genötigt würde, gegen ihn auszusagen. Sie hätte dem Jungen angedroht, dass er ins Heim komme. Als Beleg lieferte der Mann eine Voicemail, die sein Sohn ihm geschickt haben soll. Die wurde während der Verhandlung laut abgespielt. Streckenweise war sie wegen Rauschens für die Zuschauer schwierig zu verstehen. Eine Kinderstimme sagte unter anderem: „Ich muss mich jetzt entscheiden, wer Ärger bekommt.“ Wenn es die Mama treffe, „darf ich nicht bei ihr bleiben.“ In eine Jugendeinrichtung „will ich definitiv nicht.“ Und: „Ich hoffe, du verstehst das.“ Die Mutter und der Sohn waren während der Verhandlung nicht anwesend.

Nachdem die Voicemail abgespielt wurde, beantragte die Richterin, das Verfahren einzustellen. Der Staatsanwalt stimmte zu. An den Angeklagten gerichtet sagte die Richterin: „Es spricht viel dafür, dass es so ist, wie Sie sagen. Aber es ist nicht eindeutig.“ Dennoch könne man von einer umfassenderen Beweisaufnahme absehen. Auch um dem Kind, das eindeutig unter psychischem Stress stehe, eine Aussage zu ersparen.

Die Richterin fragte den Angeklagten, ob er der Einstellung zustimme. Der wollte wissen, ob seine Ex-Frau in diesem Fall mit Konsequenzen zu rechnen hätte. Die Richterin erklärte, dass es unabhängig vom Ausgang dieses Verfahrens Sache der Staatsanwaltschaft sei, ob sie gegen die Mutter ermittle. Der Mann stimmte der Einstellung zu. Die Richterin: „Damit gelten Sie als unschuldig. Es ist für Sie erledigt.“