Zu Nazi-Gegröle beim Feiern: Das Unsägliche
Der Slogan „Alles für Deutschland“ ist strafbar. Diese Erfahrung musste jüngst AfD-Rechtsausleger Björn Höcke vor Gericht machen. Obwohl studierter Geschichtslehrer will Höcke von der Nazi-Vergangenheit des Slogans nichts gewusst haben. Kann man glauben. Muss man aber nicht. Jedenfalls kommt ihn sein Nazi-Sprech nun teuer zu stehen.
Der Slogan „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ ist nicht automatisch strafbar. Aber ein Späßchen ist er eben auch nicht: Ist der Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt, steht der Staatsanwalt vor der Tür. Daher ist es nicht unwahrscheinlich, dass sich nach den Grenzüberschreitungen im Sylter Promi-Lokal „Pony“ einige der Feiernden auf ziemliches Ungemach einstellen müssen.
Rassistische Gesänge auf zu heftigen Alkoholkonsum zu schieben oder darauf, dass es sich lediglich um wohlstandsverwahrloste Jung-Schnösel handeln würde, ist zu billig. Vielmehr zeigt sich, dass das Gift der AfD, die Grenzen des Sagbaren bewusst und vorsätzlich zu verschieben, wirkt: Rassismus wird quer durch die Gesellschaft salonfähig – ob auf Sylt, beim Schützenfest oder der Erlanger Bergkirchweih.
Übrigens: „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ zur Melodie des (gekaperten) Liedes „L’amour toujours“ von Gigi D’Agostino war bereits in einer Diskothek im Umfeld des AfD-Parteitags Mitte Januar in Bayern gesungen worden – die Sänger sollen AfD-Parteitagsbändchen am Handgelenk getragen haben …