Ganze Straßenzüge durch Unwetter überflutet: Wie sind Schäden am Auto versichert?

Von Christoph Eberle · 17. Mai 2024 um 11:01

Innerhalb nicht mal eines Jahres kam es in Bayern mehrmals vor, dass ganze Straßenzüge überflutet waren – nicht durch Hochwasser, sondern durch Starkregen. In Nürnberg versanken am 16. Mai erneut Autos regelrecht im Wasser. Doch welche Kfz-Versicherung zahlt in solchen Fällen eigentlich den Schaden am Fahrzeug?

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Die Äußere Spitalhofstraße in Passau stand am 26. August nach einem Unwetter stellenweise kniehoch unter Wasser. Noch schlimmer traf es eine Woche zuvor Nürnberg, wo Autos regelrecht in den Fluten versanken und Menschen aus ihren Wagen befreit werden mussten. Am 16. Mai dann erneut die gleichen Bilder aus der Frankenmetropole: Erneut wurden Autofahrer von überfluteten Straßen überrascht.

Versicherungsmäßig macht es einen Unterschied, ob eine Straße durch Hochwasser oder durch Starkregen überflutet wird. Wird ein geparktes Auto durch eine Überschwemmung beschädigt, kommt die Teilkaskoversicherung für den Schaden auf – sofern diese besteht, heißt es beim „Bund der Versicherten“ (BdV). „Gab es für die Parkfläche jedoch eine Hochwasserwarnung und man hat diese ignoriert, obwohl das Fahrzeug hätte umgeparkt werden können, kann die Versicherung die Leistung wegen grober Fahrlässigkeit kürzen oder im Einzelfall sogar ganz verweigern“, so BdV-Pressesprecherin Julia Alice Böhne.

Fährt man in eine überschwemmte Straße, zahlt die Teilkasko nicht

Befährt man mit dem Auto eine überschwemmte Straße, zahlt die Teilkaskoversicherung den Hochwasserschaden nicht, wenn bei dieser Fahrt Wasser beispielsweise in den Zylinderraum eindringt und das im Zusammenhang mit der Hubbewegung des Kolbens einen sogenannten Wasserschlag verursacht.

„In diesem Fall ist nämlich der Schaden am Motor nicht unmittelbar durch die Überschwemmung entstanden, sondern durch das Fahrverhalten – denn der Wasserstand war für eine gefahrenlose Durchfahrt zu hoch“, so Böhne. Ausnahme: Die Überschwemmung trat so plötzlich auf, das der Motor nicht mehr rechtzeitig abgestellt werden konnte – dann decke die Teilkasko auch den Wasserschlag ab.

Vollkasko zahlt auch Wasserschäden, aber bei grober Fahrlässigkeit kann es schwierig werden

Vollkaskoversicherte haben einen umfangreicheren Versicherungsschutz, denn der Versicherer leistet auch für Wasserschäden am Fahrzeug, wenn – im Gegensatz zur Teilkasko – ein Schaden durch Befahren einer überfluteten Straße entstanden ist.

Folgt daraus ein Motorschaden, ist die Versicherung laut BdV in der Leistungspflicht. „Aber verzichtet der Versicherer nicht auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls, kann es auch hier eventuell schwierig werden und der Versicherer kürzt die Leistung oder lehnt sie komplett ab“, sagt die Pressesprecherin.

Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit ist dennoch kein „Freifahrtschein“

Verzichtet die Gesellschaft generell auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls, ist das für Versicherungsnehmer ein wesentlicher Vorteil. „Jedoch bedeutet das keinen ’Freifahrtschein‘, durch ein überflutetes Gebiet zu fahren, wenn abzusehen ist, dass das nicht unbeschadet möglich ist. Hier handelt es sich nicht mehr um grobe Fahrlässigkeit, sondern möglicherweise um (bedingten) Vorsatz“, sagt BdV-Pressesprecherin Julia Alice Böhne.

Das Verschulden unterteilt sich ihr zufolge in folgende Grade:

- Vorsatz: Die Schädigung erfolgt mit Wissen und Wollen.

- Bedingter Vorsatz: Die Schädigung wird billigend in Kauf genommen.

- Grobe Fahrlässigkeit: Die erforderliche Sorgfalt wird in besonders schwerem Maße außer Acht gelassen.