Nach knapp einem Jahr U-Haft: Geldfälscher verlässt Regensburger Gericht auf freiem Fuß

Happy End für einen Geldfälscher: Ein 25-Jähriger wollte im vergangenen Juli in Regensburg rund 29000 Euro Falschgeld verkaufen – die Polizei kam ihm jedoch auf die Schliche. Im Februar wurde er vom Amtsgericht für die Tat zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Gestern fand die Berufungsverhandlung am Landgericht statt – und die brachte eine spektakuläre Wende.
Philipp Pruy, Strafverteidiger des jungen Mannes, hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt – mit Erfolg. Das Landgericht beurteilte den Fall anders als das Amtsgericht und verhängte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, wie Justiz-Sprecherin Ruth Koller auf Anfrage bestätigte.
Anwalt forderte schon vor dem Amtsgericht eine Bewährungsstrafe
Anwalt Pruy hatte schon in der ersten Instanz eine Bewährungsstrafe gefordert. Zwar habe auch das Landgericht keinen minder schweren Fall der Geldfälschung festgestellt, aber: „Zu Gunsten meines Mandanten wurde das Geständnis berücksichtigt und dass das Geld von Zivilpolizisten rechtzeitig sichergestellt werden konnte, bevor es in der Verkehr gelangte.“
Falschgeld im Internet gekauft
Der 25-Jährige hatte das Falschgeld nicht selbst hergestellt. Vielmehr handelte es sich um täuschend echt aussehende Noten, die beispielsweise in Filmen verwendet werden. Das Geld ist im Internet frei verkäuflich. 23.000 Euro kosten dort 9,90 Euro. Die Verkäufer werben mit der pädagogischen Bedeutung von Spielgeld. „Kindern beizubringen, wie man mit Geld umgeht, ist eine großartige Lebenskompetenz für Kinder.“
Angeklagter verlässt Gericht auf freiem Fuß
Der Umstand, dass die Blüten für wenig Geld im Internet käuflich sind, habe auch zur Entscheidung des Gerichts beigetragen, so Anwalt Pruy. Insgesamt saß der junge Mann elf Monate in Untersuchungshaft – noch im Gerichtssaal wurden der Haftbefehl aufgehoben und die Fußfesseln abgenommen. Der 25-Jährige verließ das Gebäude als freier Mann. Das Urteil ist rechtskräftig.