Urteil gegen Geisterfahrer bei Cham nun rechtskräftig – Berufung kurzfristig zurückgenommen

Von Johannes Schiedermeier · 19. April 2024 um 15:26

Es ist einer der verheerendsten Unfälle, die sich auf der B85 bei Cham jemals ereignet haben. Ein 37-jähriger Geisterfahrer fährt mit seinem Wagen am Abend des 19. Novembers 2022 frontal in ein entgegenkommendes Auto. Dort stirbt ein Mann auf der Rückbank, die anderen drei Insassen erleiden schwerste Verletzungen. Der Geisterfahrer ebenfalls. Nun ist das Urteil rechtskräftig: zweieinhalb Jahre Haft.

Dazu hatte den Unfallfahrer das Schöffengericht am Amtsgericht Regensburg bereis im Januar verurteilt. Doch der Beklagte hatte über seinen Anwalt Berufung eingelegt. Nun sollte es es am Landgericht Regensburg zur Berufungsverhandlung kommen. Doch das Hinweisschild auf den Prozess an der Türe des Gerichtssaals 107 im 1. Stock des Landgerichts war am Freitag um 9 Uhr leer. Die Berufung sei kurzfristig zurückgezogen worden, hieß es am Gericht.

Nach zwei OPs in den Entzug

Der Regensburger Anwalt Maximilian Keser bestätigt den Sachverhalt. Der von ihm geschilderte Hintergrund: Es sei von seiner Seite aus ohnehin eine taktische Berufung gewesen. „Es ging darum, die Frist zu wahren und dass mein Mandant nach zwei weiteren Operationen – da sind nochmal fünf Kilo Metall rausgenommen worden – direkt in den Maßregelvollzug wechseln kann.“ Der verurteilte Geisterfahrer, der zum Unfallzeitpunkt laut Gutachter 2,5 Promille Alkohol im Blut gehabt hatte, muss nun eine erfolgreiche Entzugs-Therapie nachweisen. „Sonst wechselt er direkt in den Strafvollzug“, so Keser.

Der Anwalt fügt hinzu, dass das Festhalten an der Berufung auch dem Anwalt von Nebenklägern geschuldet gewesen sei. Dort habe man zunächst beabsichtigt, in der Berufungsverhandlung ein Urteil zu erwirken, das Vorsatz bei der Tat feststellt. „Das hätte aber bedeutet, dass die Versicherung meines Mandanten nicht zahlen muss. Bei Vorsatz müsste er das tun. Und bei den Beträgen, die da im Spiel sind ...“

Tragik großen Ausmaßes

Keser spricht von einer Tragik großen Ausmaßes, das alle Beteiligten aus der gewohnten Lebensbahn geworden habe. Auch sein Mandant werde Zeit seines Lebens gezeichnet sein, so wie die anderen Opfer auch. Letztlich seien kurz vor der Verhandlung beide Berufungen zurückgezogen worden. Das Gericht habe im Vorfeld jedoch bereits signalisiert, dass es an dem Urteil des Schöffengerichts am Amtsgericht festhalten werde. „Damit ist das Urteil ab sofort rechtskräftig und mein Mandant geht in den Entzug“, so der Anwalt.

Für Schlagzeilen hatte der Unfall am 19. November 2022 in mehrfacher Hinsicht gesorgt. Zunächst wegen seiner verheerenden Ausmaße. Die beiden Autos lagen beim Eintreffen der ersten Polizeistreifen um 19.55 Uhr völlig zerstört neben der Leitplanke an der Mittelspur. Die Fahrerin des Toyota Auris berichtete dem Gericht, sie habe mehrfach aufgeblendet, als sie den Geisterfahrer bemerkt habe. Dann habe es eine Ausweichbewegung von beiden Fahrern gegeben – unglücklicherweise in dieselbe Richtung. Der Gutachter errechnete für beide Fahrzeuge jeweils eine Geschwindigkeit von bis zu 100 Stundenkilometern.

Der Toyota rotierte kurz gegen den Uhrzeigersinn und kam dann schlagartig an der Leitplanke zum Stehen, was bei allen Insassen zu schwersten Verletzungen führte. Ein Mann auf der Rückbank starb daran eine halbe Stunde noch am Unfallort. Der Rest der Opfer und der Geisterfahrer leiden auch gut eineinhalb Jahre später noch unter den schweren Verletzungen. So wurde die Fahrerin des Toyota drei Mal operiert und lag einen Monat lang auf der Intensivstation. Ähnlich erging es den anderen Schwerverletzten.

Warum? — Das weiß niemand

Eine Krankenschwester, die auf der Rückbank saß, leidet zudem psychisch, weil sie eingeklemmt ihren Sitznachbarn sterben sah und nicht helfen konnte. Zum Zeitpunkt des Urteils, am 5. Januar 2024, hatte der Unfallfahrer neun Monate Untersuchungshaft abgesessen, die auf das Urteil angerechnet worden waren. Gut weitere vier Monate später sollte er dem Landgericht nun aus der Haft zur Berufungsverhandlung vorgeführt werden.

Weil der Geisterfahrer Erinnerungslücken geltend gemacht hat, weiß bis heute niemand, warum er bei Roding falsch aufgefahren ist, wieso er zehn Kilometer lang auf der falschen Seite fuhr und wo er eigentlich hin wollte. Mit der Rücknahme der Berufungen ist das Urteil von zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe rechtskräftig.