Krankenstand schwächt Wirtschaft: Abschaffung der Krankmeldung per Telefon gefordert

Von Lukas Götz · 18. April 2024 um 05:00

Rainer Dulger, Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, redete sich beim FDP-Wirtschaftskongress den Frust von der Seele. Der Grundtenor seiner Rede: Von Work-Life-Balance hält er nicht allzu viel, es sei denn der Schwerpunkt liegt auf „Work“.

In diesem Zusammenhang forderte er am Dienstag auch, dass die telefonische Krankschreibung „endgültig abgeschafft werden“ muss. Sein Argument: Die hohen Krankenstände, die die Wirtschaft erwiesenermaßen belasten, würden sicherlich nicht weniger, solange ein Anruf beim Arzt genüge, um krankgeschrieben zu werden. In der Kritik am System der telefonischen Krankschreibung schwingt auch der Vorwurf mit, dass Arbeitnehmer diese missbrauchen.

Studie: Ohne Krankenstand wäre Wirtschaft gewachsen

Aus Sicht der Wirtschaft scheint die Forderung tatsächlich nicht unbegründet. Die Krankenkassen vermeldeten für das Jahr 2023 einen Höchststand an Krankmeldungen. Und eine Studie des Verbands der forschenden Pharmaunternehmen bringt die vielen Fehltage mit der um 0,3 Prozent geschrumpften Wirtschaftsleistung in Zusammenhang: „Ohne die überdurchschnittlichen Krankentage wäre die deutsche Wirtschaft um knapp 0,5 Prozent gewachsen“, so ein Ergebnis. Die Frage bleibt jedoch, ob die telefonische Krankschreibung den Krankenstand fördert? So waren die meisten Fehltage auf Erkältungskrankheiten und psychische Krankheiten zurückzuführen. Ein grippaler Infekt per Anruf ist nachvollziehbar, die Diagnose einer Depression ausgeschlossen.

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Telefon-AU: Eine Errungenschaft der Corona-Pandemie

Entstanden ist die telefonische Krankschreibung während der Corona-Pandemie. Möglicherweise infektiöse Patienten sollten sich nicht in den Arztpraxen tummeln und andere Patienten oder Personal anstecken, sondern sich aus der Distanz krankschreiben lassen können. Diese Regelung ist im Frühjahr 2023 ausgelaufen, wurde im Dezember aber reaktiviert und dauerhaft eingeführt. Vor allem, um die ohnehin vollen Arztpraxen zu entlasten. Sie ist aber eher als Zusatzangebot zu verstehen. „Patienten haben keinen Anspruch auf eine Krankschreibung nach telefonischer Anamnese“, sagte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) unserer Zeitung. Es obliege dem jeweiligen Arzt, ob er die Möglichkeit überhaupt anbiete und ob er die telefonische Krankschreibung als ausreichend erachte. Im Zweifel könne der Arzt den Patienten immer auch zu einer persönlichen Untersuchung bitten. Generell gilt außerdem, „dass die Patientin oder der Patient in der Praxis bekannt ist und die Abklärung nicht per Videosprechstunde möglich ist“. So einfach, wie man es sich vorstellt, ist eine telefonische Krankschreibung also nicht.

Krankenkassen sehen keinen Effekt der Telefon-AU

Die Erfahrungen der Krankenkassen legen zudem nicht nahe, dass die Möglichkeit missbraucht wird. Die Krankschreibungen werden zwar nicht nach telefonisch oder persönlich aufgeteilt, trotzdem sehen die Krankenkassen keinen Anhaltspunkt für missbräuchliches Verhalten. Die DAK sagte unserer Zeitung „Grundsätzlich erwartet die DAK-Gesundheit durch die Telefon-AU keine Steigerung des Krankenstands.“ Die AOK teilt diesen Eindruck und liefert Daten.

Sie hat die Zahlen der Pandemiejahre ausgewertet und stellt fest, dass „mit der damals neu eingeführten Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung sehr verantwortungsvoll umgegangen worden ist“, wie ein Sprecher unserer Zeitung sagte. Aktuelle Daten scheinen diesen Trend zu unterstützen. Die Statistik der Krankschreibungen bei der AOK zeigen keinen ungewöhnlichen Anstieg seit Dezember – also seit der Wiedereinführung. Ein Effekt der telefonischen Krankschreibung ist nicht erkennbar. Im Einzelfall lässt sich natürlich nicht beweisen, ob jemand „blau“ gemacht hat. Der Grundtenor ist dennoch klar: Das Modell habe sich bewährt und wird vertrauensvoll behandelt. Arbeitgeberpräsident Dulger hat sich offenbar auf anekdotische Evidenz verlassen.