Rodinger Polizist schießt bei Verfolgungsjagd vier Mal auf Quad: Urteil gefallen

Der Fall hat für Aufsehen gesorgt: Insgesamt vier Schüsse hat ein Polizist der Inspektion Roding am Vatertag 2022 im „Fischerwinkel“ bei Roding (Landkreis Cham) im Rahmen einer völlig aus dem Ruder gelaufenen Verkehrskontrolle auf ein Quad abgegeben. Das Schöffengericht in Cham sah dies als nicht gerechtfertigt an und verhängte gegen den 37-Jährigen eine Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung.
Sachlich und juristisch schwierig zu entscheiden sei der vorliegende Fall, stellte Vorsitzende Richterin Birgit Fischer am Ende einer zweitägigen Verhandlung am Schöffengericht in Cham gegen den Polizeibeamten wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, versuchter Körperverletzung und Verfolgung Unschuldiger fest. Letztlich folgten die drei Richter der Sichtweise des Staatsanwalts und verurteilten den 37 Jahre alten Polizisten.
Verkehrskontrolle läuft aus dem Ufer
Eigentlich ist die Geschichte fast irreal, die zur Verhandlung geführt hat. Es ist der Vatertag 2022, als eine Rodinger Polizeistreife Ausflugsrouten abfuhr. Dabei fiel den beiden Beamten ein Quad mit geschlossener Fahrerkabine und einer Ladefläche hinten auf, das für landwirtschaftliche Arbeiten verwendet wird. Dass es am Feiertag unterwegs war, wunderte sie. Deshalb wollten die Polizisten das Gefährt und seinen Fahrer einer Kontrolle unterziehen.
Sie schalteten ihren Signalstrahler an, um auf sich aufmerksam zu machen. Als dies der Verfolgte ignorierte, folgten Blaulicht und Martinshorn. Doch der Quadfahrer hielt nicht an. Bei einer Abzweigung zu einem Einödhof konnten die Beamten das Quad überholen und setzten sich davor. Der angeklagte Polizist, der das Auto gelenkt hatte, stieg aus, gefolgt von seiner Kollegin. Doch der Quadfahrer legte den Rückwärtsgang ein und fuhr auf der bisherigen Strecke wieder davon. Nun lief der Polizist dem Fahrzeug hinterher und warf seinen Schlagstock in Richtung des Fahrzeugs, nach seiner Aussage, um die Windschutzscheibe zu zertrümmern und so den Fahrer von einer Weiterfahrt abzuhalten. Der Stock flog aber daneben. Was und wie es nach dem Wurf weiterging, darüber stritten sich die Parteien.
Die Aussage des Quadfahrers war so gut wie nicht zu gebrauchen. Entweder wollte er sich nicht erinnern, oder er sagte Dinge, die so nicht stattgefunden haben konnten.
Quadfahrer hielt nicht an
Für die Beurteilung des Geschehens blieben also nur die Aussagen der beiden Beamten, wobei die Polizistin durch den Vorfall noch immer unter Schock steht und bei ihrer Aussage immer wieder von Weinkrämpfen gebeutelt wurde. Eine 14 Jahre alte Radfahrerin sagte vor Gericht, dass sie mit ihrer Mutter und ihrer Schwester auf einer Radtour war, etwas vorausgefahren sei und dabei die Verfolgungsfahrt mitbekommen habe. Das Martinshorn des Polizeiautos war noch auf einer Sprachnachricht zu hören, die sie ihrem Freund geschickt hatte.
Nachdem die beiden Fahrzeuge an der T-Kreuzung gehalten hatten und da mehrfach umeinander gekurvt worden waren, war sie weitergefahren, um nicht in Gefahr zu geraten. Da sah sie im Augenwinkel den Schlagstock des Polizisten ins Feld fliegen, hörte das Krachen des defekten Quad-Getriebes und kurz darauf einen Schuss.
Der Beamte hatte aus einem spitzen Winkel auf das linke Hinterrad des Quads geschossen und auch getroffen. Nach seiner Aussage blieb das Mädchen erschrocken stehen, sah das Quad vorwärts an sich vorbeifahren und den Polizisten auf der anderen Straßenseite stehen. Sie bot diesem ihr Rad zur Verbrecherverfolgung an, doch der reagierte nicht, wurde kurz darauf von seiner Kollegin aufgegabelt, und die Beamten verfolgten das Quad, das hinter dem Waldstück auf einen Feldweg eingebogen war.
Unterschiedliche Versionen
Dort erreichten sie das langsam fahrende Fahrzeug, das an einer Steigung zum Stehen kam, so dass die Beamten hinten auffuhren. Da der Flüchtende weiterfuhr, rammte die Beamtin mit dem Auto das Quad zweimal von hinten, wodurch es noch eingeschränkter fuhr. Kurz drauf kam es ganz zum Stehen, und der Beamte versuchte erneut, den Fahrer zur Aufgabe zu bringen. Er eilte nach vorne, öffnete die Wagentür und wollte den Zündschlüssel ziehen, als der Fahrer erneut Gas gab und die Verfolgung weiterging. Der Polizist konnte sich nicht mehr halten, lag auf dem Bauch, rappelte sich aber gleich wieder auf und hängte sich an das hintere Ladegestell des Fahrzeugs.
Auch da wurde er fast abgeschüttelt. Als die Beamtin die missliche Lage sah, rief sie über den Außenlautsprecher, dass der Kollege sich fallen lassen solle, sie sehe ihn. Dies tat er, stieg ins Auto und sie folgten dem Quad weiter auf einem bergauf führenden Weg. Als von oben ein Radfahrer entgegenkam und an den Wegrand ausweichen musste, reichte es dem Polizisten. Er sagte seiner Kollegin, sie solle stehenbleiben, er bringe den anderen jetzt endgültig zum Anhalten. Er stieg aus, zog seine Dienstwaffe und feuerte drei Schüsse auf das andere Hinterrad des Quads, um es fahrunfähig zu machen.
Das blieb auch bald liegen, und der Beamte eilte zum Fahrer, um erneut den Schlüssel zu konfiszieren und den Mann zu fixieren. Er setzte Tränengas ein und fesselte eine Hand des Quadfahrers ans Lenkrad. Ob das Spray vor der Fixierung oder danach zum Einsatz kam, dazu gab es unterschiedliche Aussagen. Der Geschädigte selber wusste nur, dass beides geschehen war. Danach ging der Polizist zum Polizeiwagen und holte ein Dekontaminierungsspray. Er wässerte damit die Augen des Fahrers, damit sie keinen Schaden litten.
Gutachter ordnen Lage ein
Die Frage war, ob sich beim ersten Vorfall der Polizist durch das Quad bedroht gefühlt haben konnte, ob es direkt auf ihn zugefahren war. Zwei Gutachter hatten geprüft, ob sich der Reifen beim Eintritt des Geschosses vorwärts oder rückwärts bewegt hatte. Der zweite Gutachter hatte zunächst angenommen, dass es auf jeden Fall vorwärts fuhr, doch der erste Sachverständige war mit Versuchen zum Ergebnis gekommen, dass die Testresultate keine eindeutige Aussage ermöglichten, so dass auch sein Kollege seine Annahme relativierte. Der dritte Sachverständige hatte die Plausibilität der Aussagen überprüft und eine Zeit-Ort-Differenz bei der Aussage der Polizistin festgestellt, so dass deren Aussage anzuzweifeln sei.
Auf jeden Fall sei beim ersten Schuss nach dem Umschalten des Quads auf den Vorwärtsgang, das durch das Getriebe-Krachen von den Zeugen wahrgenommen worden war, das Aufheulen des Quadmotors, das der Angeklagte behauptet hatte, sonst von keinem gehört worden. Auch die Stellung des Quads beim Schuss schräg seitlich zum Schützen deutete eher auf ein Wendemanöver hin, als auf ein gezieltes Zufahren auf den Beamten. Auch müsste der Polizist ein Kunstschütze sein, denn er hatte angegeben, rückwärts vor dem nahenden Fahrzeug in das Feld geflohen zu sein, sich dann überlegt zu haben, besser aufs hintere Rad als aufs vordere zu zielen, damit das Fahrzeug lenkfähig bleibe, und schließlich aus einem recht spitzen Winkel den linken Hinterreifen getroffen zu haben.
Bei der zweiten Situation war die Frage einer objektiven Gefährdung der hin und wieder entgegenkommenden Radfahrer durch das schlingernde Quad zu klären. Dies sei nach dem ersten Treffer schon extrem langsam unterwegs gewesen. Der Weg war auch nicht so schmal, dass man nicht aneinander vorbeikommen konnte. Eine akute Gefahr habe nicht bestanden, stellten die Richter fest. Im Gegenteil, die drei auf das Quad abgegebenen Schüsse hätten die Radler oder andere Personen wesentlich mehr gefährdet.
„Extremer Vertrauensverlust“
So sahen die drei Richter die Straftaten als gegeben. Vor allem die Schwere der Taten mit dem nicht gerechtfertigten Einsatz der Schusswaffe sowie der „extreme Vertrauensverlust“ der Justiz gegenüber der Polizei wegen der falschen Aktennotiz hätten sie dazu gebracht, die Taten nicht als minderschwer einzustufen, erläuterte Richterin Fischer.
Wenn sich die Justiz nicht mehr auf die Aussagen der Polizei verlassen könne, werde ihre Arbeit äußerst erschwert, wenn nicht unmöglich. Ob Rechtsmittel eingelegt werden, werden die beiden Verteidiger mit ihrem Mandanten noch besprechen.