Zwei neue Baugebiete: Gemeinderat segnet Vorhaben St. Nikolaus IV und Osterfeld ab

Von Daniel Steffen · 12. April 2024 um 10:00

Mit einem einstimmigen Beschluss segnete der Gemeinderat das Bauvorhaben St. Nikolaus IV ab. Zuvor war der Entwurf des Bebauungsplans in einer nicht-öffentlichen Sitzung diskutiert und entsprechende Änderungswünsche geäußert worden.

Die nun überarbeitete Variante überzeugte den Gemeinderat letztlich deshalb, weil die Ringerschließung des Baugebietes als ideal erachtet wurde.

Wie die Referenten Enno Scholz vom Planungsbüro S² sowie die Landschaftsarchitekten Ulrich Voerkelius und Veronika Knogl vom Büro Längst & Voerkelius ausführten, sollen im Planungsgebiet 27 Parzellen zu Wohnbauzwecken entstehen. Es handelt sich um einen Lückenschluss im bestehenden Baugebiet St. Nikolaus im Osten des Hauptorts.

Größere Grundstücksflächen

Laut der Ausführungen weisen die Parzellen eine Größe von 550 bis 1320 Quadratmeter auf, insgesamt nimmt das Baugebiet eine Fläche von 21 000 Quadratmetern ein. Für die Wohnbebauung sind maximal zwei Vollgeschosse vorgesehen. Mit in dieses Baugebiet integriert wird ein etwa sieben Meter breiter Streifen, der bislang zum Baugebiet St. Nikolaus III gehörte. Auch hier hier gab es einen einstimmigen Gemeinderats-Beschluss. Sinn der Integrierung ist, auf dem neuen Planareal größere Grundstücksflächen zu ermöglichen. Mit dem Entschluss beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, das Bauleitverfahren einzuleiten.

Ein zweites Baugebiet soll zeitgleich am östlichen Ortsrand von Geisling entstehen. Die Größenordnung beläuft sich hier auf 26 000 Quadratmeter. Neben Wohnbebauung und einem kleinen Gewerbegebiet sind auch ein neues Kinderhaus sowie langfristig ein Feuerwehrgerätehaus vorgesehen.

Mit dem Namen Osterfeld nimmt das Baugebiet Bezug auf die bestehende Straße Am Osterfeld, wo die Häuser errichtet werden sollen. Um den Weg dafür frei zu machen, winkte der Gemeinderat einstimmig die Aufstellung eines Bebauungsplans durch. Mögliche Varianten wurden anschließend in der nicht-öffentlichen Sitzung diskutiert. Grob sind „maximal zehn Parzellen“ für die Wohnbebauung„ und „maximal fünf Parzellen für Gewerbetreibende“ vorgesehen.

Bezüglich der Asphaltdecken-Sanierung der Bundesstraße B8 brachte Bürgermeister Biederer Neuigkeiten mit: So verschiebt sich der Maßnahmen-Start nun auf den 3. Juni. Ferner wird auch der Streckenabschnitt zwischen der Abzweigung nach Wörth bis zur Abzweigung nach Riekofen saniert.

Zunächst beginnen die Arbeiten an der Einmündung nach Wörth bis in Höhe des Autohauses Früchtl, anschließend wird die Kreuzung Pfatter-Riekofen saniert. In weiteren zwei Bauabschnitten wird der Bereich zwischen der genannten Kreuzung und der Ortseinmündung in Höhe des Netto-Markts in Angriff genommen. Das Ende dieser Baumaßnahmen datierte Biederer auf den 28. Juli.

Baustelle ruht bei Jubiläum

Allerdings gehen die Bauarbeiten in allen Abschnitten mit einer Vollsperrung einher, damit der Abschluss-Termin auch erreicht werden könne. Um verkehrliche Schwierigkeiten während der 1250-Jahr-Feier in Pfatter zu vermeiden, habe Biederer mit dem Staatlichen Bauamt ausgehandelt, dass die Maßnahme vom 28. Juni bis zum 1. Juli ruht. So werde die Baustelle kurzfristig zurückgebaut und der Verkehr auf der B8 für den genannten Zeitraum, freigegeben, teilte der Bürgermeister mit.

Zum Fest selbst führte Biederer aus, dass die „Festbücher bereits gedruckt“ und die „Festabzeichen ausgeliefert“ seien. Zum Jubiläumsfest gebe es auch Stofftaschen und Regenschirme, die ganz dem Feier-Anlass gewidmet seien. Da sich die Feier bis zum 1. Juli erstreckt, findet die darauf folgende Gemeinderatssitzung nicht am 2. Juli, sondern abweichend am 9. Juli statt.

26. April: Infoveranstaltung zur 1250-Jahr-Feier

Termin: Vom 28. Juni bis zum 1. Juli 2024 findet in Pfatter die 1250-Jahr-Feier statt. Die Planungen des Festablaufes stehen soweit fest. Aus diesem Grund lädt die Gemeinde Pfatter zu einer Infoveranstaltung ein. Diese findet am 26. April (Freitag) um 19 Uhr im Gasthaus Hanauer statt.

Inhalte: Informationen gibt es zum Beispiel über den Ablauf des Festes (Abholen der Vereine und Festauszug am Freitag, Festablauf am Festsonntag etc.)

Vereine: Neben den Bürgern sind explizit auch Vereine zur Teilnahme eingeladen.