Wenn beim Schafkopf die Hunderter herumgehen – ist das eigentlich erlaubt?

Manchmal werden im Wirtshaus Haus und Hof verspielt oder gewonnen. Ein Experte sagt, ob das legal ist. Und ob sich auch das Finanzamt dafür interessiert.
An den Stammtischen werden sich unzählige Geschichten erzählt. Vom eigenen Opa, der einst den Monatslohn sofort wieder beim Schafkopfen verlor. Oder vom Nachbarn, der sein Auto verkaufte, um die Schafkopf-Schulden zu begleichen. Oder von spielwütigen Bauern, die auf dem Viehmarkt zuerst die Kühe verkauften und dann im Wirtshaus um Rieseneinsätze zockten. Und vielleicht mögen nicht alle dieser Geschichten punktgenau stimmen – um Haus und Hof wurde und wird in den bayerischen Wirtshäusern teilweise aber wirklich gespielt.
Kartenspielrunde in Regensburg kürzlich aufgeflogen
Vor zwei Wochen flog in der Regensburger Innenstadt eine Kartenrunde auf. Mehrere Personen hatten in einer Gastwirtschaft ein mutmaßlich illegales eritreisches Kartenspiel um Hunderte von Euro gespielt. Die Polizei überraschte die Zocker auf frischer Tat. Der Betreiber der Gaststätte muss sich nun wegen des Verdachts der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels verantworten. Zudem wird gegen die Kartenspieler wegen der Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel ermittelt.
Die Stadt teilte mit, dass geprüft wird, ob dem Wirt die Gaststättenlizenz entzogen wird. Die Spieler selbst könnten relativ glimpflich davon kommen. Thomas Rauscher, Sprecher der Regensburger Staatsanwaltschaft, sagt, dass es durchaus möglich ist, dass das Verfahren in solchen Fällen bei nicht vorbestraften Ersttätern gegen eine Geld- oder Arbeitsauflage eingestellt wird.
Nicht an der Tagesordnung
Einsätze wie diese Razzia bei einer Kartenrunde gibt es nicht allzu häufig, sagt Rauscher. „Gefühlt so drei bis viermal im Jahr“ komme es in Regensburg zu einer Kontrolle vor Ort.
Karten gespielt wird in vielen hiesigen Wirtshäusern aber natürlich praktisch das ganze Jahr. Und beim Schafkopfen geht es dabei meistens auch um Geld. Manchmal um kleine Einsätze, manchmal um hohe, manchmal sogar um Hunderte oder Tausende Euro.
Doch was ist nun ein illegales Glücksspiel? Für was braucht es eine Lizenz, um es veranstalten zu dürfen? Rauscher sagt, dass es ein wichtiges Merkmal gibt: Bei einem Glücksspiel hänge der Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall ab. Etwa wie beim Roulette, aber auch bei Kartenspielen wie Poker. Und solche Glücksspiele sind ohne Lizenz in den meisten Fällen nicht erlaubt.
Bei einem Geschicklichkeitsspiel könne der Spieler den Spielausgang dagegen ganz oder überwiegend durch seine individuellen Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen beeinflussen, sagt Rauscher. Solche Spiele sind erlaubt, auch wenn es dabei um Geld geht. Klassische Geschicklichkeitsspiele sind etwa Billard oder Darts. Aber auch Schafkopfen ist „nach gefestigter Meinung“, wie Rauscher sagt, kein Glücksspiel. Die Höhe des Spieleinsatzes habe auf diese Einstufung auch keinen Einfluss, sagt der Jurist.
Auch in der Literatur ein Thema
Schafkopfer können, wenn sie wollen, also ganz legal um viel Geld spielen. Hier gibt es naturgemäß oft große Gewinner und große Verlierer. Die werden übrigens auch in der Literatur beschrieben. Der preisgekrönte Amberger Autor Eckhard Henscheid berichtete in seinem Roman „Geht in Ordnung – Sowieso – Genau“, was in bayerischen Wirtshäusern früher alles so los war. Und schreibt hier auch über einen Herz-Solo, der 192 Mark kostete. In einem Interview erzählte Henscheid später, dass insbesondere in Schwandorf extrem hart gespielt worden sei. Dort sei es um weit höhere Beträge gegangen als etwa in Amberg oder Regensburg. Mancher habe in einem Spiel seinen ganzen Wochenlohn eingesetzt.
Doch was ist hier verklärte, bayerische Wirtshausromantik – und was ist schon an der Grenze zur Spielsucht und Existenzvernichtung? Karolina Zahnweh, Suchttherapeutin bei der Regensburger Caritas, sagt, dass sie aus ihrer Berufspraxis weiß, dass auch beim Schafkopf teils um hohe Summen gespielt wird. Und es komme hier vor, dass Menschen in schwierige Situationen geraten und bei der Caritas Hilfe suchen. Zahnweh sagt, dass das Spielen um hohe Summen – ganz losgelöst davon, ob legal oder illegal – insbesondere dann problematisch werden kann, wenn die Spielfrequenz und die Verluste steigen: „Dadurch entsteht häufig der Druck, immer weiter spielen zu müssen, um Verluste auszugleichen, vor allem, wenn diese die eigenen finanziellen Möglichkeiten übersteigen.“
Negative Folgen seien hier mitunter der „sprichwörtliche Verlust von Haus und Hof“. Ein Hinweis auf eine glücksspielbezogene Störung sei insbesondere, wenn trotz negativer sozialer Konsequenzen weitergespielt wird.
Rausreden klappt nicht
Wenn die Polizei eine Glücksspiel-Runde auffliegen lässt, können sich die Zocker übrigens nicht einfach so herausreden. Etwa: „Oh, das Geld hat mir jemand auf den Tisch gelegt, als ich gerade auf dem Klo war.“ Rauscher sagt, dass es letztlich um eine realistische Einschätzung der Situation gehe. Da helfe es auch nicht, zu versuchen, das Geld schnell wieder einzustecken. „Wenn der Richter am Ende überzeugt davon ist, dass die Tat stattgefunden hat, dann ist das das Entscheidende.“
Andererseits sei es aber auch wichtig, nicht alles zu kriminalisieren, sagt Rauscher. Es gebe durchaus auch bei Glücksspielen einen geduldeten Bereich. So fällt etwa das bayerische Watten grundsätzlich auch in diese Kategorie. Bei einem geringen Einsatz werde dies aber als Unterhaltungsspiel gewertet und nicht strafrechtlich verfolgt.: „Letztlich sollen die Spieler lediglich vor potenziell existenzvernichtenden Verlustrisiken geschützt werden. “
Müssen Gewinne versteuert werden?
Das Bayerische Landesamt für Steuern teilt mit, dass Gewinne aus reinen Glücksspielen grundsätzlich nicht der Einkommensteuer unterliegen. Dazu zählen etwa Lotto-, Wett- und Roulettegewinne, weil ein Spieler in diesen Fällen nicht in der Lage sei, Einfluss auf die Spielergebnisse zu nehmen. Gewinne aus privaten Schafkopfrunden – im familiären und gesellschaftlichem Umfeld – würden grundsätzlich ebenfalls nicht der Besteuerung unterliegen.
Dagegen könnten Gewinne aus gemischten Glücks- und Geschicklichkeitsspielen, wie etwa aus der Teilnahme an professionellen Poker-Turnieren, steuerpflichtig sein, wenn etwa die Tätigkeit in großem Umfang berufsmäßig ausgeübt wird. Eine pauschal gültige Aussage zur steuerlichen Beurteilung derartiger Spielgewinne gebe es allerdings nicht. Entscheidend für die Beurteilung sei stets das Gesamtbild der Verhältnisse im jeweiligen Einzelfall.