Kelheims Justiz, Staatsanwaltschaft und Polizei erwarten Amnestie-Welle und viele neue Straftaten

Noch ist das umstrittene neue Cannabis-Gesetz nicht in Kraft. Am Kelheimer Amtsgericht und bei der Staatsanwaltschaft in Regensburg sieht man bereits jetzt schwarz.
Cannabis-Konsumenten fühlen sich hierzulande seit Langem vorschnell stigmatisiert und in die kriminelle Ecke gerückt. So mancher blickt hoffnungsfroh auf die nun geplante Teil-Legalisierung. Polizei und Justiz soll das neue Gesetz entlasten, der Schwarzmarkt soll zurückgedrängt werden, heißt es aus Berlin. Doch Kelheims Justiz, Staatsanwaltschaft und Polizei sehen bereits vor dem In-Kraft-Treten schwarz.
Noch muss das Cannabis-Gesetz durch den Bundesrat. Doch sollte es dort grünes Licht geben, sieht man am Kelheimer Amtsgericht und bei der Staatsanwaltschaft in Regensburg „massive“ Mehrarbeit auf sich zukommen.
„Eilige Entscheidungen“
„Tritt das Gesetz ab 1. April in Kraft ist mit massiv erhöhtem Arbeitsaufwand für die mit Strafsachen und Jugendstrafsachen befassten Richterinnen und Rechtspfleger zu rechnen“, sagt Sylvia Zorger, Ständige Vertreterin der Direktorin und Pressesprecherin am Amtsgericht in Kelheim. Vor allem „in Verfahren mit Freiheitsentziehungen“ sei dann eine „eilige Entscheidung“ verlangt.
Generell müssten sich die zuständigen Richterinnen alle rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren vorknöpfen. Denn wenn eine Tat nach neuem Recht nicht mehr strafbar ist, dürfen Geld- oder Freiheitsstrafen nicht mehr vollstreckt werden.
Die Amtsgerichte überwachen laut Zorger insbesondere Verfahren, die zur Bewährung ausgesetzt sind. In Jugendstrafsachen seien oft die Rechtspfleger für die Überwachung zuständig.
Jedes einzelne Bewährungs- und Jugendvollstreckungsverfahren müsse „händisch geprüft“ werden. Das laufe nicht EDV-gestützt. „Der Blick auf den Aktendeckel genügt nicht“, schildert Zorger. Denn oft werden Täter nicht nur für ein Delikt, sondern für mehrere, verurteilt. Wegen des künftig straffreien Teils müssen neue Gesamtstrafen festgesetzt werden. Derzeit werden laut Pressesprecherin am Amtsgericht Kelheim 214 laufende Bewährungen überwacht und 99 Jugendverfahren vollstreckt.
Zudem sehen sich Kelheims Richterinnen demnächst mit einer „Vielzahl“ von Abänderungsanträgen konfrontiert, in Verfahren in denen die Staatsanwaltschaft für die Vollstreckung zuständig ist (bei Geld- und Freiheitsstrafen erwachsener Verurteilter). Denn auch eine Strafänderung kann nur das Gericht, dass diese verhängt hat, vornehmen. Nicht die Staatsanwaltschaft.
Um „unangenehme Überraschungen“ zu vermeiden, werden bereits seit Dezember vorsorglich alle entsprechenden Verfahren geprüft. „Von einer Entlastung in absehbarer Zeit ist nicht auszugehen, im Gegenteil“, so Zorger und nennt ein weitere Zahlen.
2023 gingen am Kelheimer Amtsgericht 544 Strafbefehlsverfahren und 325 Anklagen ein – davon 42 zum (Jugend-)Schöffengericht. 57 Verfahren betrafen ausschließlich Betäubungsmitteldelikte, wobei nicht anzugeben sei, in wie vielen davon, es ausschließlich um Cannabis ging und wie viele gegebenenfalls straffrei wären.
Denn in der EDV der Justiz wird die Deliktsart nach dem Schwerpunkt eingetragen. Das bedeutet aber auch, dass in den „812 restlichen Verfahren durchaus eine Vielzahl an Konstellationen enthalten sein kann, die nach Cannabis-Gesetz straffrei wäre“, sagt Sylvia Zorger.
Auch bei der Staatsanwaltschaft Regensburg wirkt sich bereits jetzt eine mögliche Gesetzesänderung aus. Es mache „keinen Sinn“, Straftaten anzuklagen, die im Falle einer Gesetzesänderung voraussichtlich nicht mehr strafbar sind, so stellvertretende Pressesprecherin Christina Bierhenke. Sie würden aktuell zurückgestellt.
„Cannabis wird salonfähig“
Das Hauptfeld staatsanwaltlicher Ermittlungen dürfte sich dagegen nicht ändern, glaubt Bierhenke. Von je her bildete der Handel mit Betäubungsmitteln den Schwerpunkt. Der Verkauf von Betäubungsmitteln mit „Gewinnerzielungsabsicht“, bleibe auch bei Cannabis weiter strafbar. Insofern sieht Bierhenke „keinen Rückgang der Arbeitsbelastung“ auf die Kollegen zu kommen. Es sei nicht zu erwarten, dass die „hinter dem illegalen Handel stehenden kriminellen Vereinigungen ihre Aktivitäten nach dem 1. April einstellen“ werden.
Vielmehr fürchtet man bei der Staatsanwaltschaft, dass der Straßenhandel zunehmen wird, „da Cannabisprodukte durch die gesetzliche Neuregelung salonfähig gemacht werden“. Zudem erwartet Bierhenke, dass der höhere legale Besitz für Erwachsene zu einem „sprunghaften Anstieg von Abgaben an Jugendliche“ führen wird.
Und: Auch dies bleibt „zumindest für Personen über 21 Jahre“ weiter strafbar und werde „konsequent verfolgt“.
Wie sich das Gesetz auf die Arbeit der Polizei auswirken werde, sei „derzeit rein spekulativ“, heißt es dagegen vom Polizeipräsidium Niederbayern auf unsere Nachfrage. Gleiches gelte für mögliche Veränderungen in der Rauschgiftkriminalität.
Jedoch unter dem Aspekt Verkehrssicherheit sehe man die geplante Legalisierung „mit Skepsis“, so Pressesprecher Günther Tomaschko. 2023 etwa registrierte man niederbayernweit 76 Unfälle unter Drogeneinfluss. Ein Mensch verlor sein Leben. 2022 waren es 64 Verkehrsunfälle in dieser Rubrik gewesen. Fraglich sei, ob durch die Legalisierung Cannabis „verharmlost“ werde und dies womöglich zu häufigeren Fehleinschätzen in Sachen Verkehrstüchtigkeit kommen werde.
Was erlaubt sein soll und was nicht
Cannabis-Gesetz: Ab 1. April sollen Erwachsene legal in der Öffentlichkeit bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum mit sich führen dürfen. In der eigenen Wohnung sollen zudem drei Cannabispflanzen erlaubt sein sowie bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum.
Anbau-Clubs: Ab 1. Juli soll des Weiteren nicht-kommerzieller Anbau in Clubs erlaubt sein. In „Anbauvereinigungen" sollen bis zu 500 (volljährige) Mitglieder mit Wohnsitz im Inland Cannabis gemeinschaftlich anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben - im Monat höchstens 50 Gramm je Mitglied.
Verurteilungen: Frühere Verurteilungen wegen Besitzes oder Eigenanbaus bis 25 Gramm oder maximal drei Pflanzen sollen auf Antrag aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden können.
Einschränkungen: 100 Meter Luftlinie um den Eingang von Schulen und Sportstätten ist das Kiffen verboten. Ebenso in Fußgängerzonen bis 20 Uhr. Minderjährige, die mit Cannabis erwischt werden, müssen an Interventions- und Präventionsprogrammen teilnehmen. Spätestens eineinhalb Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes soll es eine erste Bewertung geben, etwa dazu, wie sich das Gesetz auf den Kinder- und Jugendschutz auswirkt.
