Betrügen war das Geschäftsmodell eines Betriebswirts aus dem Landkreis Schwandorf

Von Josef Schaller · 5. März 2024 um 15:00

23 Mal mussten sich die Staatsanwaltschaften seit 1992 um Betrugsdelikte eines Betriebswirts (54) kümmern. In den letzten Tagen musste sich der Angeklagte, der zuletzt im nördlichen Landkreis Schwandorf lebte, wegen weiterer einschlägiger Delikte vor dem Amtsgericht verantworten – trotz laufender Reststrafenbewährung. Aus Sicht von Richterin Franziska Bücherl war das Maß nun voll.

Sie verurteilte den Angeklagten wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten.

Wie berichtet, schloss der Beschuldigte im Sommer 2021 einen Kaufvertrag über den Erwerb eines Mehrfamilienhauses zu einem Kaufpreis von über einer Million Euro ab, erwarb einen Fahrzeuganhänger zum Preis von 5400 Euro, bestellte in einem Schwandorfer Möbelhaus Einrichtungsgegenstände im Wert von rund 150000 Euro und kaufte dabei auch noch einen Stressless-Sessel im Wert von 4690 Euro. Darüber hinaus gab er Garten- und Pflasterarbeiten in Auftrag über einen Rechnungsbetrag von 4351 Euro. Und das, obwohl er wusste, dass ihm die finanziellen Mittel zum Begleichen der Rechnungen fehlten. (Siehe MZ-Artikel vom 1. März 2024).

Ein Anklagepunkt wurde fallengelassen

Da das Gericht beim Erwerb des Mehrfamilienhauses nach dem späteren Rücktritt des Angeklagten vom Kaufvertrag lediglich einen Betrugsversuch erkennen konnte und weil dem Verkäufer der Immobilie dabei kein Schaden entstanden war, wurde dieser Punkt der Anklage von der Staatsanwaltschaft gem. § 154 (2) StPO fallen gelassen.

Bezüglich des Anhängers hat der Angeklagte vor Gericht ein Geständnis abgelegt. Nach Vertragsunterzeichnung sei ihm der Fahrzeugbrief ausgehändigt worden. Danach habe er den Hänger auf den Namen seiner damaligen Lebensgefährtin angemeldet, ohne diesen zu bezahlen und abzuholen. Der Kauf sei getätigt worden, obwohl seine Lebensgefährtin ausdrücklich erklärt hatte, dass sie dafür keine Verwendung habe und den Hänger deshalb auch nicht bezahlen werde. Durch das Anmelden galt der Hänger als gebraucht. Der Firma ist dadurch ein Schaden von 1000 Euro entstanden.

Sessel soll eine kostenlose Dreingabe gewesen sein

In den anderen Anklagepunkten habe sich der Angeklagte nicht geständig gezeigt. So habe er bis zuletzt behauptet, der Kauf des Stressless-Sessels sei eine Gratis-Dreingabe des Möbelhauses gewesen, weil er zuvor Einrichtungsgegenstände im Wert von rund 150000 Euro bestellt habe.

Der Möbelverkäufer, der im Prozess als Zeuge geladen war, hat dem allerdings widersprochen. Er sagte, eine kostenlose Dreingabe sei ihm arbeitsrechtlich gar nicht erlaubt gewesen. Zudem habe es für den Sessel einen eigenen Kaufvertrag gegeben. Den Auftrag zur Bestellung der Möbel von rund 150000 Euro habe er sicherheitshalber erst mal ruhen lassen, da ihm das Verhalten des Angeklagten beim Verkaufsgespräch komisch vorkam. Der Beschuldigte habe den Eindruck erweckt, dass ihm Preise überhaupt nicht interessierten.

Bezüglich der Garten- und Pflasterarbeiten behauptete der Angeklagte, dass der Auftrag von seiner Mutter erteilt worden sei. Die 88-jährige Frau sollte eigentlich als Zeugin geladen werden, hat aber schließlich von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht und ist der Verhandlung ferngeblieben. Der Unternehmer, der die Arbeiten durchführte, erklärte vor Gericht glaubhaft, vom Angeklagten den Auftrag erhalten zu haben. Auch habe er alle Details zu den Arbeiten mit ihm persönlich besprochen.

Anwalt wollte weitere Bewährung

Mit Verweis auf die vielen einschlägigen Vorstrafen sprach der Staatsanwalt in seinem Plädoyer von einem „Geschäftsmodell“, das der Angeklagte schon immer so gelebt habe. „Wir haben hier einen notorischen Betrüger“, sagte er. Er sah eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten als tat- und schuldangemessen. Dem schloss sich der Pflichtverteidiger des Beschuldigten, Gunther Haberl, jedoch nicht an und forderte, die Freiheitsstrafe auf höchstens zwei Jahren mit erneuter Bewährung zu reduzieren.

Richterin Franziska Bücherl sprach von einer „Was-kostet-die-Welt-Reise“ des Angeklagten, der sie mit der Verurteilung bis auf Weiteres ein Ende setzte.