Regierung will Lohnsteuerklassen 3 und 5 abschaffen – was bedeutet das für Ehepaare?

Von Christoph Eberle · 24. Februar 2024 um 19:18

Die Bundesregierung will die Lohnsteuerklassen 3 und 5 schon bald abschaffen. Bei Ehepaaren würden dann künftig beide Partner die Lohnsteuerklasse 4 bekommen. Welche Auswirkungen hätte das?

Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums bestätigt auf Nachfrage der Mediengruppe Bayern entsprechende Pläne, über die unter anderem die Bild-Zeitung berichtet hatte. Die Steuerklassen 3 und 5 sollen dabei – wie bereits im Koalitionsvertrag gefordert – in das Faktorverfahren der Steuerklasse 4 überführt werden.

Die Möglichkeit der Zusammenveranlagung, das im Jahr 2023 heiß diskutierte Ehegatten-Splitting, bleibt erhalten. Die Steuerklassenkombination 4/4 soll – wie auch bisher – der Grundfall für Ehegatten und eingetragene Lebenspartnerschaften bleiben.

Warum ist diese Änderung geplant?

Was ist das Ziel der Reform? Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums soll „die steuermindernde Wirkung des Splitting-Verfahrens bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug für den eigenen Arbeitslohn berücksichtigt werden“.

„Die höhere Besteuerung in der Steuerklasse 5 kann damit vermieden werden. Dadurch wird insgesamt eine gerechtere Verteilung der Lohnsteuerbelastung entsprechend des jeweils bezogenen Arbeitslohns erreicht“, so ein Sprecher des Finanzministeriums.

Grafik: So sind die Steuerklassen bei Ehepaaren und eingetragenen Partnerschaften verteilt

Meist haben Frauen die ungünstigere Steuerklasse 5

Die letzte verfügbare Lohn- und Einkommensteuerstatistik für Deutschland stammt aus dem Jahr 2018. Gemäß dieser sind es vor allem Frauen, die in der Steuerklasse 5 eingestuft sind, in der es bei der monatlichen Gehalts-Abrechnung zu höheren Abzügen kommt:

In Steuerklasse 3 stehen rund 8,02 Millionen Männer gerade einmal 2,21 Millionen Frauen gegenüber. In Steuerklasse 5 waren es im Jahr hingegen gerade einmal rund 420.000 Männer gegenüber rund 3,4 Millionen Frauen. In Steuerklasse 4 waren jeweils rund 3,3 Millionen Männer und Frauen eingruppiert.

Warum ist die Steuerklasse 5 so unfair?

„Unbestritten ist es so, dass die Kombination der Steuerklassen 3/5 immer schon unfair im Ehegatten-Innenverhältnis war und ist“, erklärt Steuerberater Christoph Gerstl aus der Kanzlei KRGA in Passau. Es sei, abhängig von der Relation der Bruttogehälter zueinander, durchaus denkbar, dass der Mann in Steuerklasse 3 rund drei Viertel des Familieneinkommens verdient, beide Ehegatten aber (annähernd) 50/50 das Steueraufkommen über den Lohnsteuerabzug tragen. Sofern die Ehegatten keinen internen Ausgleich vornehmen, ist die Frau faktisch wirtschaftlich schlechter gestellt als nötig.

Dass das nicht schon eher angepackt wurde, versteht der Steuerberater nach eigenen Angaben überhaupt nicht: „Vielfach wird krampfhaft gegendert“, sagt er. Doch dass Frauen, die häufig wegen des (teilzeitbedingt) geringeren Verdiensts in Steuerklasse 5 waren, „konkret und spürbar im Hintertreffen waren“, sei klaglos hingenommen worden.

Steuerklassen ohnehin nur „Augenwischerei“

Wie Gerstl weiter erklärt, sind die Steuerklassen seiner Meinung nach ohnehin nur eine „Augenwischerei“ und führen zum häufigen Irrtum, dass man damit angeblich Steuern sparen könne. Alle paar Wochen würden verheiratete Mandanten danach fragen. Doch dem ist nicht so.

Der Experte vergleicht es in einem Beitrag auf seinem Kanzlei-Steuerblog hingegen eher mit einem „Stromabschlag“: „Wenn Sie wenig Stromabschlag zahlen (also die vermeintlich günstige Steuerklassenkombination wählen), flattert durch die Endabrechnung (ESt-Bescheid) tendenziell eine (hohe) Nachzahlung ins Haus“, sagt er. Umgekehrt winkt bei einem höheren Abschlag eine größere Erstattung am Jahresende.

„Ich finde es richtig, wenn die Kombi 3/5 abgeschafft wird“, sagt Gerstl. Es sei zu hundert Prozent notwendig und überfällig, „auch wenn es an den Stammtischen und bei populistisch agierenden Akteuren eventuell Gegenwind dafür gibt. Ich hoffe, die Ampel bleibt standhaft!“, so der Steuer-Experte.

Wann kommt die Umstellung der Steuerklassen?

Laut einem Sprecher des Bundesfinanzministeriums sind die erforderlichen steuergesetzlichen Änderungen vorbereitet. Aktuell würden abschließende Gespräche und Abstimmungen laufen. Beschlossen werden könnte die Reform schon in einem der nächsten Gesetzgebungsverfahren.

Danach hängt es an der Technik: „Der Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung des Verfahrens ist vorrangig von den erforderlichen IT-Arbeiten nach Abschluss des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens abhängig“, so der Sprecher. Wie Bundesfinanzminister Christian Lindner der Berliner Morgenpost sagte, könne die Gesetzgebung zu den neuen Steuerklassen zwar schnell gehen – die technischen Voraussetzungen in den Bundesländern könnten aber noch Jahre dauern.

Was wären die Auswirkungen der neuen Steuerklassen auf Ehepaare?

Der Partner oder die Partnerin mit dem geringeren Einkommen und bisher Steuerklasse 5 hätte am Monatsende sofort etwas mehr netto am Konto. Derjenige oder diejenige mit dem höheren Einkommen hätte vorerst höhere Abzüge. Aufs Jahr gerechnet läuft es sich aber unterm Strich aufs Gleiche raus.

Bei einer Person mit 3000 Euro Bruttomonatsgehalt wären aktuell mit Lohnsteuerklasse 5 (jeweils gerundet, ohne Kirchensteuer und ohne Krankenkassenzusatzbeitrag gerechnet) knapp 680 Euro Lohnsteuer fällig. Wechselt diese in Lohnsteuerklasse 4 sind es nur noch rund 350 Lohnsteuer. Das macht in diesem Fall etwa 325 Euro mehr netto pro Monat.

Ihr Partner, der bislang mit 4000 Euro Bruttomonatsgehalt in Lohnsteuerklasse 3 war zahlte (Werte ebenfalls jeweils gerundet, ohne Kirchensteuer und ohne Krankenkassenzusatzbeitrag gerechnet)bislang rund 290 Euro Steuer pro Monat. Er oder sie würde durch einen Wechsel in in Steuerklasse 4 rund 600 Euro und somit 310 Euro mehr zahlen.

Die Steuerklassenkombination 4/4 oder 4/4 mit Faktor −führt laut dem Passauer Steuerberater Christoph Gerstl „zur fairen Steuerlasttragung im Ehegatten-Innenverhältnis“. Sprich: Verdiene die Frau nur ein Viertel des Familieneinkommens, wird ihr auch nur der proportional adäquate Teil an Lohnsteuer abgezogen.

Was ist mit Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, wenn der beliebte „Trick“ mit dem Steuerklassenwechsel wegfällt?

Ein beliebter Trick einiger angehender Eltern war der Wechsel schon zu Beginn der Familienplanung oder am Anfang der Schwangerschaft auf die Steuerklassen 5/3 – also in umgekehrter Reihenfolge. Der Gedanke dabei: Der Partner mit dem geringeren Einkommen bleibt beim Kind. Da das Elterngeld aber vom bisherigen Nettoeinkommen berechnet wird, wird durch einen Steuerklassenwechsel dieses „künstlich erhöht“. Geht das dann bald nicht mehr?

Steuerberater Christoph Gerstl von der Kanzlei KRGA in Passau sieht es anders. Seine These ist, dass sich das Elterngeld in Steuerklasse 4 (gegebenenfalls mit Faktor) gegenüber Steuerklasse 3 nur in überschaubarem Maße reduziert und dem positiv überschießend entgegensteht, dass sich die Betroffenen nicht mehr um das Elterngeld-bedingte Wechseln der Lohnsteuer-Klassen (monetärer und zeitlicher Aufwand diesbezüglich; Konsultation Steuerberater/in oder souveränes Bewältigen des Verwaltungsaufwands) kümmern müssen, mithin die Ersparnis an Opportunitätskosten überwiegt. „Echte Entbürokratisierung, gesamtgesellschaftlich, beziehungsweise volkswirtschaftlich begrüßenswert“, sagt er.

Wie läuft die Steuerklassenumstellung dann ab?

Das neue Faktorverfahren kann laut Bundesfinanzministerium durch einmaligen Antrag gewählt werde, beziehungsweise wird für alle Fälle berücksichtigt, die zum Umstellungszeitpunkt des Verfahrens in die Steuerklassen 3 und 5 eingereiht waren. Das Faktorverfahren werde „solange für den Lohnsteuerabzug angewendet, wie dies von beiden Partnern gewünscht wird“.

Steuerberater Christoph Gerstl aus der Kanzlei KRGA in Passau. − Foto: KRGA