Nach Taten in Neunburg: Asylbewerber zu zehn Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt

Ein ukrainischer Asylbewerber beging im Februar vergangenen Jahres innerhalb weniger Stunden eine ganze Serie von Straftaten. Das war der Richterin am Amtsgericht Schwandorf, Christina Richter, zu viel. Sie verurteilte den 56-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten.
Die Aussetzung der Strafe zur Bewährung kam mangels positiver Sozialprognose und fehlender Schuldeinsicht nicht in Betracht.
Die durchgeführte Beweisaufnahme habe die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft in allen Punkten bestätigt. „Alles ist plausibel“, so die Richterin. Die Strafe sei tat- und schuldangemessen und notwendig, um auf den Angeklagten einzuwirken. Wegen seines Alkoholproblems und weil der arbeitslose 56-Jährige auch kein Einkommen habe, seien aus ihrer Sicht keine anderen Mittel zielführend, um ihn von weiteren Straftaten abzuhalten.
Die Straftatenserie begann am späten Nachmittag des 15.Februar 2023 mit einer gemeinschädlichen Sachbeschädigung am Verwaltungsgebäude der Asylunterkunft in Neunburg und endete mit mehrfachen Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte. Dazwischen lagen ein Ladendiebstahl im Edeka-Markt und eine Körperverletzung an dem dortigen Ladendetektiv. Der Verwalter der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber hatte am 16. Februar 2023 gegen 6.45 Uhr, als er seinen Dienst antrat, eine zerbrochene Bierflasche unterhalb seines Bürofensters gefunden und anschließend bemerkt, dass das Sicherheitsglas des Fensters einen Riss hatte. Bei Dienstschluss um 16 Uhr am Vortag sei die Scheibe noch in Ordnung gewesen, so der Unterkunftsleiter bei der Zeugenvernehmung bei Gericht. Einen Täterhinweis habe er der Polizei nicht liefern können.
Mitbewohner sagten gegen den Ukrainer aus
Den hatten die Polizeibeamten allerdings von einem Bewohner der Asylunterkunft erhalten, der am späten Nachmittag einen lauten Krach vor dem Verwaltungsgebäude wahrgenommen hatte. Er sei daraufhin vor das Gebäude gegangen und habe eine zerbrochene Flasche unter dem Bürofenster liegen sehen. Auch die Beschädigung an der Fensterscheibe war von dem Zeugen bestätigt worden. In unmittelbarer Nähe des Tatorts habe er den angeklagten ukrainischen Asylbewerber angetroffen. Weitere Personen seien nicht zu erkennen gewesen, so der Zeuge.
Ein weiterer Bewohner der Asylunterkunft, der, wie er aussagte, zu dieser Zeit gerade vom Einkaufen gekommen sei, konnte die Anwesenheit des Angeklagten am Tatort ebenfalls bestätigen. Dann sei der 56-jährige Ukrainer mit dem Fahrrad weggefahren. Wohl zum Edeka-Markt, wie die weitere Abfolge seiner Straftaten ergeben sollte.
Dort nämlich wurde er gegen 18.30 Uhr von einem Ladendetektiv beobachtet, wie er vier Päckchen Tee in die Innentaschen seiner Jacke steckte. Beim Versuch, ohne an der Kasse zu bezahlen, über die Obstabteilung den Laden zu verlassen, wurde er vom Detektiv festgehalten.
Mit Unterstützung eines weiteren Kunden und einer Reinigungskraft konnte der 56-Jährige überwältigt und auf dem Bauch liegend auf dem Boden fixiert werden. Denn im Vorfeld hatte der Ladendieb um sich geschlagen. Bei dem Gerangel habe sich der Detektiv am Oberschenkel und an den Oberarmen blaue Flecken zugezogen, so seine Darstellung vor Gericht.
Widerstand gegen Polizei
Als Polizeibeamte dem Mann wenig später Handschellen anlegen und ihn mit dem Dienstfahrzeug zur Polizeiwache bringen wollten, habe der Angeklagte mehrfach Widerstand geleistet, sagten die Beamten übereinstimmend aus. Bei einer Blutalkoholkontrolle auf der Dienststelle wurde ein Atemalkoholgehalt von 0,6Milligramm pro Liter festgestellt.
Insgesamt 13 Zeugen hatte das Gericht zur Beweisaufnahme geladen. Bis auf die ukrainische Lebensgefährtin des Angeklagten bestätigten alle Zeugen plausibel die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. „Es passt alles zusammen“, so die Staatsanwältin Silvia Schatz in ihrem Plädoyer. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von elf Monaten.
Wegen einer einschlägigen Vorstrafe aus dem Jahr 2020 (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) und der ungünstigen Sozialprognose des Angeklagten sah auch sie keinen Anlass, die Strafe zur Bewährung auszusetzen.