Stadt Regensburg hebt überraschend doch die 30er-Regel an Nibelungenbrücke auf

Von Christian Eckl · 30. Januar 2024 um 14:01

Der Rathaus-Koalitionär CSU hielt schon die Einführung der Geschwindigkeitsbegrenzung an der Nibelungenbrücke für falsch. Im Herbst vergangenen Jahres beschwerte sich die Partei sogar bei der Regierung der Oberpfalz. Jetzt ist man in der CSU froh, dass die Oberbürgermeisterin einlenkt und die Begrenzung aufhebt.

Eine Regelung, die seit ihrer Einführung 2019 viele Autofahrer geärgert hat, wird aufgehoben: Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h an der Nibelungenbrücke und in der Weißenburgstraße wird aufgehoben. Die Nachricht kam am Dienstag aus dem Büro der Oberbürgermeisterin, von der CSU wurde diese umgehend positiv bewertet: „Die CSU freut sich ungemein, dass die Oberbürgermeisterin endlich nachgegeben hat“, sagte CSU-Fraktionschef Michael Lehner zur Mittelbayerischen. Und weiter: „Wir setzen uns schon seit Jahren für die Abschaffung dieser 30er-Zone ein. Offensichtlich hat unsere Beschwerde bei der Regierung der Oberpfalz doch Wirkung gezeigt.“

Die Stadt bezog sich in ihrer Mitteilung darauf, dass es eine neuerliche Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt gibt. Demnach kann sicher davon ausgegangen werden, dass die Grenzwerte an der Stelle nicht gerissen werden – und zwar ohne Tempolimit. Deshalb verfügte Oberbürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer die Aufhebung der Regelung. „Es freut mich, dass die städtischen Maßnahmen Wirkung zeigen und Luftschadstoffbelastung mit Stickstoffdioxid deutlich unter die Grenzwerte zurückgegangen sind – auch zum Schutz der Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger“, kommentierte das SPD-Stadtoberhaupt ihre eigene Entscheidung. Das Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr wurde mit dem Vollzug beauftragt, hieß es weiter von Seiten der Stadt. Die dafür notwendigen Schritte wie beispielsweise die Umstellung der Ampelbetriebssysteme, die Anbringung der neuen Beschilderung sowie der Bodenmarkierung, werden in den nächsten zwei Monaten durchgeführt.

Eingeführt wurde die Regelung angesichts einer Klage der Deutschen Umwelthilfe. Diese hatte sich auf eine Hochrechnung der Stadt berufen, wonach die Luftqualität an der Stelle angeblich die Grenzwerte übersteigen würden. Tatsächlich gemessen wurde damals nicht. Erst als das Landesamt für Umwelt tatsächlich Messungen durchführte, wurde klar, dass die Grenzwerte nicht überschritten werden – die DUH zog damals die Klage zurück.

Die Stadt kommentierte die Klage des Autofahrers nicht. Deshalb bleibt offen, ob auch dieses juristische Damoklesschwert die Entscheidung für die Abschaffung des Tempolimits zumindest beschleunigt hat.