Regensburger Experte schlägt vor: Mehr Rente für Menschen mit niedrigem Einkommen

Die obersten Berater der Bundesregierung stützten sich bei ihren Empfehlungen auf den Regensburger Ökonomen Fabian Kindermann. Er hält Reformen für unausweichlich. Wichtig dabei ist ihm aber, dass Menschen mit wenig Einkommen mehr Rente erhalten. Dafür hat er eine Idee.
Wie geht es weiter mit der Rente? Im November 2023 hat der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in seinem Jahresgutachten der Bundesregierung umfangreiche Reformen der Rentenversicherung empfohlen. Dabei beruft sich der Rat auch auf die Forschungsergebnisse und Empfehlungen von Professor Fabian Kindermann von der Universität Regensburg. Fabian Kindermann ist Professor für Volkswirtschaftslehre mit dem Schwerpunkt auf der Ökonomie des öffentlichen Sektors. Wir haben uns mit ihm über seine Erkenntnisse interhalten.
Wie steht es um die Rentenkassen?
Fabian Kindermann: In den letzten Jahren ging es unserer gesetzlichen Rentenversicherung nicht schlecht. Seit 2010 hat die Alterung unserer Gesellschaft eine gewisse Pause eingelegt. Darüber hinaus wurde die Rentenkasse durch die schrittweise Anhebung des Regelrentenalters von 65 auf derzeit 66 Jahre entlastet. Dies schuf zusätzliche finanzielle Spielräume, sodass der Beitragssatz der Rentenversicherung von 19,9 Prozent im Jahr 2011 auf aktuell 18,6 Prozent gesenkt werden konnte. Die relativ gute Lage der Rentenversicherung nutzte die Regierung allerdings auch, um beispielsweise die „doppelte Haltelinie“ einzuführen. Diese setzt eine Untergrenze für die Entwicklung des Rentenniveaus und eine Obergrenze für die Entwicklung des Beitragssatzes.
Wie lange können wir ein „Weiter so“ noch durchhalten?
Kindermann: Das wird sich bald zeigen. In den nächsten zehn Jahren stehen der Rentenversicherung schwierige Zeiten bevor. Einerseits treten die überdurchschnittlich großen Baby-Boomer-Generationen in den Ruhestand, andererseits werden sich die niedrigen Geburtenraten der späten 1990er und der 2000er Jahre am Arbeitsmarkt bemerkbar machen. Dies wird die Rentenversicherung massiv unter Druck setzen. Höhere Beitragssätze und geringere Rentenleistungen sind damit vorprogrammiert.
Rein in den Arbeitsmarkt
Müssen die Menschen noch länger arbeiten – also über das 67. Lebensjahr hinaus?
Kindermann: Ein wichtiger Ansatz zur Bekämpfung der Konsequenzen des demografischen Wandels in den nächsten 20 bis 30 Jahren ist die Mobilisierung des gesamten Arbeitskräftepotenzials. Kurz gesagt bedeutet das, dass wir alles Mögliche tun sollten, um potenzielle Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt zu integrieren und sie dort auch zu halten. Dies gilt natürlich auch für Arbeitnehmer jenseits des 67. Lebensjahres.
Viele Bürger können sich Arbeit nach 67 nicht vorstellen, sondern würden gerne früher in den Ruhestand treten. Da prallen Wunsch und Wirklichkeit aufeinander. Außerdem sind die Menschen in diesem Alter sehr unterschiedlich fit, was auch von ihren Berufen abhängt. Wie kann man dem gerecht werden?
Kindermann: Meiner Meinung nach ist es grundsätzlich keine gute Idee, Politik anhand von Einzelbeispielen zu gestalten. Fakt ist, dass es Arbeitnehmer gibt, die nicht über das Alter von 67 hinaus arbeiten können. Allein das reicht aber nicht aus, um zu argumentieren, dass deshalb alle wieder mit 65 in Rente gehen sollten. Vielmehr wäre es wünschenswert, eine Gesetzgebung zu schaffen, die gezielt auf die unterschiedlichen Bedürfnisse älterer Arbeitnehmer eingeht. Denn es ist ebenfalls eine Tatsache, dass es genügend Menschen gibt, für die das Arbeiten über das 67. Lebensjahr hinaus möglich ist. Hier muss man einerseits positive Anreize für eine längere Lebensarbeitszeit schaffen und andererseits die Bedürfnisse derjenigen im Blick behalten, für die eine längere Lebensarbeitszeit nicht in Frage kommt.
Mehr Zuwanderung und mehr Frauen ins Erwerbsleben gelten auch als potenzielle Entlastungsfaktoren für die Rentenkasse. Zu Recht?
Kindermann: Ja, das ist insbesondere in den nächsten 20 bis 30 Jahren sinnvoll, da in diesem Zeitraum der Druck auf die Rentenversicherung durch den demografischen Wandel am größten sein wird. Die Mobilisierung aller verfügbaren Arbeitskräfte in naher Zukunft ist besonders wichtig, um den Konsequenzen der zunehmenden Alterung entgegenzuwirken. Dies muss selbstverständlich durch intelligente politische Maßnahmen geschehen. Eine Verpflichtung zu mehr Arbeit, wie sie aktuell beispielsweise für Lehrer vorgeschlagen wird, halte ich nicht für zielführend. Ebenso muss die Zuwanderung gezielt gesteuert werden, insbesondere im Bereich der qualifizierten Arbeitskräfte, wo wir noch große Defizite haben.
Was halten sie von gleitenden Übergängen in den Ruhestand – etwa reduzierter Arbeitszeit, weniger Wochenarbeitstage in den Jahren vor der Rente?
Kindermann: Solch eine Maßnahme erscheint mir nur insofern sinnvoll, als dass sie dazu führen könnte, dass ältere Arbeitnehmer möglicherweise länger im Arbeitsmarkt bleiben, anstatt frühzeitig in Rente zu gehen. Allerdings ist eine reduzierte Arbeitszeit aus Sicht der Rentenversicherung auch nicht notwendigerweise vorteilhaft.
Was tun mit den Beamten?
Ein ewiger Streitpunkt ist die Einbeziehung von Beamten in die gesetzliche Rente und die Versicherungspflicht für Selbstständige. Wie stehen Sie dazu?
Kindermann: Ich sehe das pragmatisch. Würde man die Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung überführen, wäre das für den Staat kurzfristig mit hohen finanziellen Belastungen verbunden. Denn die bisher erworbenen Beamtenpensionen stehen ja unter Bestandsschutz. Das bedeutet, der Staat müsste gleichzeitig für seine älteren Beamten Pensionszahlungen leisten und für seine jüngeren Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das umgesetzt wird. Bei den Selbstständigen ist die Lage etwas anders, da sie im Alter oft Versorgungslücken aufweisen. Aber auch hier ist die Situation kompliziert.
Der Sachverständigenrat empfiehlt eine Reform der Witwen/Witwerrente. Was sollte geändert werden und warum?
Kindermann: Die gesetzlichen Regelungen zur Witwen- und Witwerrente bestehen schon seit langer Zeit und entsprechen in vielen Details nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten. Die Absicherung gegen wirtschaftliche Schwierigkeiten nach dem Tod eines Partners muss weiterhin gewährleistet werden. Allerdings führt der Umfang und die Ausgestaltung des aktuellen Systems der Witwen- und Witwerrente dazu, dass Hinterbliebene häufig einen geringeren Anreiz haben, sich um ein eigenes Einkommen zu bemühen. In einer Zeit, in der in immer mehr Ehen beide Partner berufstätig sind und die Mobilisierung von Arbeitskräften eine zentrale Rolle spielt, sollte das System den heutigen Umständen angepasst werden.
Der Sachverständigenrat empfiehlt als kurzfristige Maßnahme, den Nachhaltigkeitsfaktor zu verstärken oder eine reine Inflationsanpassung von Bestandsrenten. Bitte erklären Sie das konkret.
Kindermann: Der Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenformel ist ein Instrument, das die Lasten des demografischen Wandels auf Arbeitnehmer und Rentner verteilt. Er wurde 2002 eingeführt, um die Rentenversicherung auf eine alternde Gesellschaft vorzubereiten. Ohne den Nachhaltigkeitsfaktor würden sich die Auswirkungen der gesellschaftlichen Alterung allein in höheren Beiträgen zur Rentenversicherung niederschlagen. In 20 bis 30 Jahren müssten wir dann wahrscheinlich mit Beitragssätzen im Bereich von 25 Prozent oder mehr rechnen. Derzeit wird durch den Nachhaltigkeitsfaktor die Last einer alternden Bevölkerung zu etwa 25 Prozent von Rentnern und zu etwa 75 Prozent von Arbeitnehmern getragen. Der Sachverständigenrat hat vorgeschlagen, das Verhältnis der Lastenverteilung auf 50:50 zu ändern. Dadurch würde das Arbeitseinkommen durch die zunehmende Alterung weniger belastet, allerdings würden die Rentenleistungen niedriger ausfallen.
Inflation als Maßstab für Erhöhungen
Das würde vermutlich obendrein die Anpassung an die Inflation bewirken?
Kindermann: Bezüglich der Inflationsanpassung ist die Situation komplex. Derzeit entwickeln sich die Rentenzahlungen parallel zum Wachstum der Löhne. Langfristig wachsen die Löhne jedoch meist stärker als die Preise. Um die Kaufkraft der Renten zu erhalten, also sicherzustellen, dass sich Rentner nicht immer weniger leisten können, wäre es ausreichend, die Renten an das Preisniveau und nicht an die Löhne zu koppeln. Durch eine sogenannte Inflationsindexierung der Renten würden die Anstiege der Bestandsrenten in Zukunft geringer ausfallen. Auch dadurch ließen sich zukünftige Belastungen der Rentenkasse reduzieren. Das einzige Problem dabei ist, dass die deutschlandweit von der Zentralbank veröffentlichte Inflationsrate nicht unbedingt die tatsächlichen Preissteigerungen für Rentner widerspiegelt. Denn in der gesamten Inflationsrate sind auch Preissteigerungen von Gütern und Dienstleistungen enthalten, die von Rentnern kaum in Anspruch genommen werden. Hier ist also Vorsicht geboten.
Eine kapitalgedeckte Rente mit einem staatlichen Anlagefonds kommt bei uns nicht richtig voran. Warum? Würde ein solches zusätzliches Standbein helfen?
Kindermann: Man hat dies mit der Riester-Rente versucht, allerdings mit begrenztem Erfolg. Die Riester-Rente ist oft undurchsichtig, generiert hohe Gebühren und bietet niedrige Renditen. Grundsätzlich finde ich es nicht verkehrt, einen Teil der Rentenleistungen auch über eine kapitalgedeckte Rente zu finanzieren. Dies wird beispielsweise in den USA seit Jahren erfolgreich praktiziert. Jedoch ist auch hier Vorsicht geboten, denn der Kapitalmarkt birgt enorme Risiken, mit denen man umgehen können muss.
Ausgleich für niedrige Einkommen
Wie hoch werden die Renten in Zukunft sein, wie hoch müssen sie sein?
Das ist eine komplizierte Frage, auf die es keine einfache Antwort gibt. Fakt ist, dass die Leistungen der Rentenversicherung in Zukunft gekürzt werden müssen – daran führt kein Weg vorbei. Allerdings werden unterschiedliche Bevölkerungsgruppen von den Leistungskürzungen unterschiedlich stark betroffen sein. Es gibt Teile der Bevölkerung, die bei einem Absinken der Rentenleistungen verstärkt auf Eigenvorsorge, beispielsweise durch den Erwerb einer Immobilie, setzen können. Andererseits gibt es Bevölkerungsgruppen, deren Einkommen gerade so ausreicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. An zusätzliches Sparen ist da nicht zu denken. Dies betrifft beispielsweise häufig alleinerziehende Mütter. An der Universität Regensburg haben wir einen Reformvorschlag für die Rentenversicherung entworfen, der darauf abzielt, besondere Risikogruppen im Rentenalter abzusichern.
Wie funktioniert das?
Kindermann: Kern dieses Systems ist es, den direkten Zusammenhang zwischen Beiträgen zur Rentenversicherung und Rentenzahlungen im Alter zu lockern. Aktuell gilt: Wer doppelt so viel einzahlt, erhält auch doppelt so hohe Rentenzahlungen. Durch eine Abschwächung dieses Verhältnisses könnten zusätzliche Ressourcen freigesetzt werden, die zur Versicherung besonderer Risikogruppen genutzt werden könnten. Bei der Ausgestaltung dieser zusätzlichen Versicherungsleistungen ist es entscheidend, dass sie an die tatsächliche Arbeitsleistung gebunden sind. So lässt sich die Teilhabe am Arbeitsmarkt für die Rente rentabel machen. Der Sachverständigenrat war von dieser Idee so überzeugt, dass er sie direkt in seine Empfehlungen im Jahresgutachten aufgenommen hat.
Rentner haben mehr politische Macht
Wie hat die Politik auf diese Vorschläge reagiert? Fühlt man sich ernst genommen oder wird das Thema lieber auf die lange Bank geschoben?
Kindermann: Aktuell gibt es zu diesen Vorschlägen nur wenig Resonanz aus der Politik. Dies mag auch daran liegen, dass man aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts mit schwierigen Haushaltsverhandlungen und somit mit ganz anderen Dingen beschäftigt ist. Meine Prognose in dieser Hinsicht ist allerdings auch nicht besonders positiv. Anfang der 2000er Jahre hatte eine Regierung den Mut, die Regelungen der gesetzlichen Rentenversicherung an den demografischen Wandel anzupassen. Seitdem haben wir jedoch eher das Gegenteil beobachtet, nämlich eine Ausweitung der Rentenversicherungsleistungen. Man kann es der Politik kaum verübeln. Rentner sind eine starke Wählergruppe, und schlechte Nachrichten zur Rente spiegeln sich oft in schlechten Wahlergebnissen wider. Die etwa 14 Millionen Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren, die am meisten von Reformen der Rentenversicherung profitieren würden, haben bei Wahlen jedoch keine Stimme.
Eine Rentenreform muss auch politisch durchsetzbar sein – sprich gesellschaftlich akzeptiert sein. Sehen Sie mit Ihrem Konzept dafür eine Chance?
Kindermann: Wie bei jeder Reform gibt es auch bei einer Reform des Rentensystems Gewinner und Verlierer. Bei einer Anpassung der Rentenberechnung wird es auch Personen geben, die weniger Rentenleistungen erhalten. Nichtsdestotrotz sind Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung unbedingt notwendig. Denn wenn wir jetzt nicht handeln, werden wir irgendwann unweigerlich vor eine Entscheidung gestellt. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung bedeutet das: Entweder steigen die Beiträge, die Renten sinken, oder die Menschen müssen länger arbeiten. Eine Entscheidung unter Druck zu treffen, möchte ich vermeiden, denn keine dieser drei Optionen ist besonders attraktiv.
