Sprießt der Schimmel, folgt oft Streit: Regensburger Anwalt warnt Mieter

Von Benedikt Baumgartner · 18. Januar 2024 um 15:00

Wenn an den Wohnungswänden der Schimmel blüht, drohen nicht nur gesundheitliche Schäden, sondern es droht auch ein Streit mit dem Vermieter. Denn die Schuldfrage beantworten Mieter und Eigentümer in der Regel ganz unterschiedlich, wie Rechtsanwalt Sebastian Stopp aus Regensburg aus seiner Erfahrung berichtet.

„Der Vermieter sagt immer, das Heiz- und Lüftverhalten ist die Ursache. Der Mieter entgegnet, es muss an der Bausubstanz liegen“, sagt er. Auch wenn Mieter ein Recht auf eine ordnungsgemäße Behausung haben, warnt Stopp davor, eigenmächtig die Miete zu kürzen, sobald Schimmelsporen durch die Wohnungsluft fliegen.

Mit Beginn der Heizperiode wird Schimmel im Regensburger Mieterbund jeden Winter zum heißen Thema. Dann sind die Bedingungen ideal für Pilzbildung. Der mag kalte, feuchte Luft. Entsprechend können – und müssen – die Mieter vorbeugen. Als Bewohner der Immobilie sei man verpflichtet, „das Heiz- und Lüftverhalten besonnen umzusetzen“, sagt Stopp.

Welcher Aufwand nötig ist, um die Feuchtigkeit aus der Wohnung zu bekommen, hänge von individuellen Faktoren ab. Wie viele Personen in einem Haushalt leben, ob viel gekocht und geduscht, ob im Homeoffice gearbeitet wird – all das beeinflusst das gebotene Lüften. Handreichungen für richtiges Verhalten gibt es aber: Stoßlüften statt das Fenster zu kippen und Querlüften, wenn der Schnitt der Wohnung das Öffnen zweier gegenüberliegender Fenster hergibt. „Ich rate dazu, sich einen Hygrometer zuzulegen und die Luftfeuchtigkeit zu messen“, sagt der Mietrecht-Anwalt. Liegt diese unter 60 Prozent bekomme man in der Regel kein Problem.

Bausubstanz ist ein Faktor

Schimmelprobleme kennen normalerweise auch Bewohner von Neubauten nicht. „Fünf Jahre alt, dreifach verglaste Fenster – da schimmelt es nicht“, sagt Stopp. Auch historische Bauten mit dicken Wänden sind gut isoliert. Denn natürlich spiele die Bausubstanz eine Rolle und die begünstige die Schimmelverbreitung in Regensburg. In der Domstadt gibt es viele Altbauten. Anwalt Stopp sagt: „Es ist vor allem ein Thema in 60er- und 70er-Jahre-Bauten.“ Damals habe schnell und viel gebaut werden müssen, die Qualität der Isolierung litt darunter.

Entsprechend häufig beraten die Anwälte beim Regensburger Mieterbund zum Thema Schimmel. Über ein Drittel der Beratungen dreht sich um die Höhe der Betriebskosten, mit 15 Prozent rangieren Wohnungsmängel auf Platz zwei der Themen, die Mieterbund-Mitglieder umtreiben. Unter den Wohnungsmängeln ist Schimmelbefall mit fast der Hälfte der Beratungen die am häufigsten besprochene Problematik.

Stopp betont: „Es ist als Mieter immer schwierig zu sagen: Du hast mir eine Schimmelbude vermietet, ich mindere jetzt die Miete.“ Der Eigentümer schulde dem Bewohner zwar eine Wohnung in ordnungsgemäßem Zustand, die mit alltagsgerechtem Lüftungsverhalten schimmelfrei sein muss. Mindert der Bewohner eigenmächtig die Miete und benennt ein Gutachter doch das Lüften als Schimmelursache, drohe die Kündigung aufgrund von Mietsäumigkeit. Stopp rät, die Miete unter Vorbehalt weiterzuzahlen, bis der Sachverhalt geklärt ist. Mieter können nur den Standard der Bauart verlangen. Heißt: Wer Altbau mietet, kriegt auch Altbau. Und die Schimmelgefahr gleich mit dazu.

Klagen ist selten ratsam

Wollen Mieter nachweisen, dass sie ausreichende Maßnahmen für geringe Luftfeuchte unternehmen, empfiehlt der Anwalt, ein Wärme- und Lüftungsprotokoll zu führen: „7.50 bis 8.03 Uhr gelüftet, Luftfeuchtigkeit 55 Prozent, Temperatur 19 Grad.“ Nach diesem Muster können Mieter ihre Bemühungen gegenüber dem Vermieter – oder im Extremfall vor Gericht – belegen.

Doch selbst mit diesen Daten sei es selten ratsam, den Streit gerichtlich auszutragen. Die meisten Vermieter seien vernünftig und kooperativ, sagt Stopp, sie suchen nach einer Lösung und wollen das beste für ihre Immobilie. Doch die Isolierung zu ertüchtigen, Fenster auszutauschen, das kostet Geld. Entsprechend gebe es schwarze Schafe, die den Protest der Mieter aussitzen. Vermieter haben meist den längeren Atem, schließlich müssen sie nicht in der Schimmelwohnung leben. Lässt sich das Schimmelproblem in einer Wohnung nicht beseitigen, ziehen die Mieter in der Regel schneller aus, als sich ein Rechtsstreit gewinnen lässt. Dementsprechend rät Stopp Mietern unabhängig von rechtlichen Verpflichtungen: „Wenn sie Kondenswasser am Fenster haben, wischen Sie es weg. Sie wohnen in der Wohnung, nicht der Vermieter.“ Dann hilft nur hoffen, dass es beim Kondenswasser im Fenster bleibt.

Weitere Informationen: Der Mieterbund

Verein: Rund 4500 Regensburg sind Mitglieder im Mieterbund.

Beratung: Die Anwälte klären die Mitglieder des Mieterbundes kostenfrei über ihr Recht auf und vertreten sie außergerichtlich gegenüber dem Hauseigentümer.

Jurist: Sebastian Stopp ist als Rechtsanwalt spezialisiert auf Arbeits- und Mietrecht. Als stellvertretender Vorsitzender des Mieterbunds berät er jeden Mittwochnachmittag Mitglieder des Vereins. Auf rund 380 Beratungen kommt er dort im Jahr.

Aber hier leben? Nein, Danke. Manche schwarze Schafe unter Vermietern Schimmelprobleme einfach aus.