Die sieben Sünden der Autofahrer im Winter

Mike Süß ist Verkehrssicherheitsbeauftragter des Landkreises Kelheim. In der Mittelbayerischen gibt er Tipps zur Verkehrssicherheit, dieses Mal geht es um die Sünden der Autofahrer im Winter.
Der Nachbar lässt den Motor warmlaufen, die Kollegin flitzt nur mit einem freigekratzten Guckloch in der Windschutzscheibe zum Termin, der Freund schlittert auf Sommerreifen durchs Dorf: Das Autofahren im Winter kann – nicht nur, vor allem aber – bei falschem Verhalten brandgefährlich werden. Vermeiden Sie also bitte diese Fehler:
• Nur ein Guckloch freikratzen: Viele Autofahrer meinen, dass ein Guckloch für die Sicht auf die Straße ausreicht. Irrtum: Alle Scheiben müssen frei sein. Da kennen die Gesetzeshüter im Fall des Falles kein Pardon. Bei einem Blindflug droht ein Bußgeld von 10 Euro, bei einem Unfall die Mithaftung.
• Den Motor warmlaufen lassen: Fahren Sie sofort los, sobald der Motor läuft. Ein kalter Motor bedeutet einen außerordentlich hohen Benzinbedarf und Schadstoffausstoß. Sünder zahlen 80 Euro Bußgeld.
• Zu schnell unterwegs sein: Im Winter gelten keine besonderen Tempolimits. Trotzdem regelt die Straßenverkehrsordnung unter anderem, dass die Geschwindigkeit den Straßen-, Verkehrs- und Wetterverhältnissen angepasst werden muss. Wenn Schneeketten aufgezogen sind, ist bei Tempo 50 Schluss. Gleiches gilt, wenn die Sichtweite durch Nebel, Regen oder Schneefall unter 50 Meter liegt.
• Mit Sommer- statt Winterreifen unterwegs sein: Bei uns gibt es eine situative Winterreifenpflicht. Das heißt: Bei Glatteis, Schnee-, Eis- oder Reifglätte und Schneematsch dürfen Sie nur mit ihrem Wagen fahren, wenn Sie alle vier Winterreifen aufgezogen haben. Ein Verstoß kostet den Fahrer zwischen 60 und 120 Euro, einen Punkt in Flensburg gibt es noch dazu. Dem Fahrzeughalter drohen 75 Euro und ebenfalls ein Punkt.
• Bei schlechter Sicht mit Tagfahrlicht fahren: Bei schlechter Sicht durch Nebel, Schnee oder Regen müssen Sie mit Abblendlicht fahren. Tagfahrlicht ist in diesen Fällen keine Alternative. Es leuchtet nur nach vorn und die Straße nicht ausreichend aus. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld.
• Angefrorene Wischer gewaltsam lösen: Lösen Sie Ihre Scheibenwischer mit einem Frostschutzkonzentrat oder notfalls mit einem Enteisungsspray. Bitte stellen Sie die Wischerarme auch nicht hoch: Bei stärkerem Wind könnten diese auf die Scheibe krachen und sie beschädigen. Kleiner Tipp: Wer über Nacht und bei Frost eine Folie unter die Wischer klemmt, entgeht dem Dilemma.
• Ohne Winterausrüstung auf Reisen gehen: Wenn Sie mit dem Auto unterwegs sind, überlegen Sie bitte, ob es nicht Sinn macht, folgende kleine Helfer mitzunehmen: Starthilfekabel, Handfeger, Enteisungsspray oder Eiskratzer, Türschlossspray, Scheiben- und Kühlerfrostschutz, Antibeschlagtuch, Abschleppseil, Spaten, Sand, Wolldecke.
Verzichten Sie auf diese sieben Sünden, entgehen Sie nicht nur einem Bußgeld oder gar Punkten in Flensburg. Viel wichtiger: Sie schützen sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer. In diesem Sinne: Kommen Sie sicher durch den Winter.