Menschen aus 40 Nationen sind deutsch und zu Chamern geworden

Von Christoph Klöckner · 7. Januar 2024 um 19:00

Der Landkreis Cham ist abseits der Autobahnen, in Grenzlage, ganz im Osten Bayerns – und doch begehrt bei manchem, der kommt und bleiben will. Menschen mit 40 verschiedenen Nationalitäten haben sich im vergangenen Jahr entschlossen, Deutsche und Chamer zu werden und sich einbürgern lassen.

Dazu kommen noch 13 Staatenlose, die nun den deutschen Pass haben. Insgesamt hat Deutschland damit 240 neue Staatsbürger bekommen.

Aus unseren Urlaubsländern

Auch, wenn es mancher nicht wahrhaben will – längst ist der Landkreis multikulturell breit aufgestellt – und das nicht nur wegen des Flüchtlingszustroms. Über 10.000 ausländische Mitbürger aus über 110 Nationen leben hier.

Und für 240 von ihnen gab es 2023 den deutschen Pass – und somit alle Rechte und Pflichten der übrigen Bundesbürger. Mit 240 Einbürgerungen hat sich die Zahl zum Vorjahr fast verdoppelt. 2022 bekamen 124 Menschen die Staatsbürgerschaft zugesprochen – der Trend scheint ungebrochen. Denn schon 2022 waren es 15 Prozent mehr im Jahr 2021. Und 2023 gab es nun einen Anstieg um fast 94 Prozent zu 2022. Es scheint begehrt zu sein, hier zu wohnen und Deutscher zu werden. Selbst vor Europäern macht das nicht Halt.

So wurden ein französischer, ein polnischer, 14 rumänische, sieben lettische, zwei slowakische und ein belgischer Staatsbürger auf Antrag und per Gesetzesentscheid zu Deutschen. Und auch fünf Menschen, die gleich mehrere Staatsbürgerschaften hatten – eine tschechisch-indische, zwei serbisch-kosovarische und vier tschechisch-albanische sind darunter.

Ansonsten ist vieles dabei, wo Deutsche in Urlaub hinfahren, etwa neue Mitbürger aus exotischen Ländern wie Thailand, Mexiko, Venezuela, Kuba, Südkorea, der Dominikanischen Republik, aus Costa Rica, Brasilien oder auch Ägypten.

Auch sieben Inder haben sich einbürgern lassen – da denkt mancher an den Campus in Cham mit seinen internationalen Studiengängen oder auch ans indische Restaurant um die Ecke. Zu den Gründen, warum man sich einen neuen Staat als Heimat sucht, wird nichts von den Behörden erfasst. Doch bei manchen, die sich einbürgern lassen, kann vermutet werden, dass Krieg, Flucht und Vertreibung sie zu dieser Entscheidung veranlasste, ihrer Heimat auch staatsrechtlich den Rücken zu kehren. Das gilt etwa für Iraker (10 Einbürgerungen), Iran (15), Syrien (73), Ukraine (20) oder Afghanistan (10).

Innerhalb des Einbürgerungsprozesses wird zwischen den Anspruchseinbürgerungen und Einbürgerungen im Ermessenswege unterschieden. Bei einer Anspruchseinbürgerung haben die Antragsteller einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn die Voraussetzungen dafür vollständig erfüllt sind. Seien einzelne Voraussetzungen nicht erfüllt – dies betreffe in der Regel die geforderte Aufenthaltsdauer und das unbefristete Aufenthaltsrecht – so liegt die Entscheidung über den Einbürgerungsantrag im Ermessen der Staatsangehörigkeitsbehörde, teilt das Landratsamt mit. „Für Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge sowie Staatenlose kommt nach sechs Jahren Aufenthalt eine Ermessenseinbürgerung bei der Regierung der Oberpfalz in Betracht, da sie alle nicht den Schutz eines anderen Staates in Anspruch nehmen können“, heißt es weiter. Davon betroffen seien etwa eine Vielzahl von syrischen Staatsangehörigen gewesen.

Abgelehnt worden sei 2023 wurde kein einziger Antrag.

Wie wird man Deutscher? Zunächst muss man seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland wohnen. Besucht man mit Erfolg einen Integrationskurs, wird die Frist auf sieben Jahre verkürzt. Liegen besondere Integrationsleistungen vor, wie zum Beispiel deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 oder höher, ein deutscher Schulabschluss oder eine deutsche Berufsausbildung kann die Frist sogar auf sechs Jahre verkürzt werden.

Nachgewiesen werden muss zudem die Identität der Person, per ausländischem Pass, Reisepass oder per ID-Card, wie eben auch ausreichende mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse (Niveau B1). Nachzuweisen sind auch Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland. Diese müssen mit dem Einbürgerungstest nachgewiesen werden. Die erforderlichen Kenntnisse gelten auch als nachgewiesen, wenn ein deutscher Schulabschluss oder eine deutsche Berufsausbildung absolviert wurde.

Nur Selbstversorger

Und – auch wichtig: die Menschen müssen ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten – ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen wie Jobcenterleistungen, Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II. Und sie müssen für sich eine Alterssicherung nachweisen.

Selbstredend dürfen sie keine Verurteilung wegen einer Straftat haben und, auch das wird immer wichtiger, sie müssen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland bekennen wie bereit sein ihre bisherigen Staatsangehörigkeit aufzugeben. Das gilt jedoch aktuell nicht für EU-Bürger, die wie Schweizer oder anerkannte Flüchtlinge eine doppelte Staatsbürgerschaft haben dürfen.