Die Ampel am Galgen und Straßenblockierung: Wie weit darf der Bauernprotest gehen?

Auf vielfältige Weise zeigt sich der Protest gegen die Politik der Bundesregierung: Umgedrehte Ortsschilder, blockierte Straßen und am Galgen hängende Ampeln. Polizei und Staatsanwaltschaft erklären, wo die Grenzen der Versammlungsfreiheit und Meinungsäußerung liegen – und sie einschreiten müssen.
Langsam schwingt die Ampel in der Luft. Angehängt oder besser aufgehängt mit einem Seil an einem selbstgebauten Galgen. Die Szenerie, die sich seit zwei Tagen im Passauer Umland offenbart, ist bei weitem kein Einzelfall mehr. Galgen, umgedrehte Ortsschilder, Straßenblockaden in ganz Bayern: Die Darstellungsformen des Protests sind vielfältig, die Urheber meist unbekannt. Doch, wo endet die freie Meinungsäußerung und wird zur Straftat? Polizei und Staatsanwaltschaft erklären, wie sie darauf blicken.
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Staatsanwaltschaft prüft jeden Vorfall
Eine allgemeine Beantwortung – wann eine Straftat vorliegt und wann nicht – sei nicht möglich, sagt der Passauer Oberstaatsanwalt Walter Feiler. „Die Strafbarkeit von Protesten, Demonstrationen ist in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung der Grundrechte der Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu prüfen.“ Aber: Dabei sei immer das Gewicht der Grundrechte, mit den persönlichen Rechten von Politikern und Dritten Personen abzuwägen. Das führe dazu, dass die Vorkommnisse von der Staatsanwaltschaft im Einzelfall geprüft werden, so Feiler weiter.
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Polizei in Niederbayern will weiter „konsequent einschreiten“
„Das Polizeipräsidium Niederbayern bereitet sich umfassend auf die bevorstehenden Proteste vor“, teilt Pressesprecher Günther Tomaschko auf Nachfrage mit. Es sei aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich, sich zu möglichen rechtlichen Gegebenheiten zu äußern. „Letztendlich ist immer der Einzelfall zu prüfen.“ Die Polizei in Niederbayern wolle aber konsequent einschreiten, wenn Straftaten oder anderweitige Gefahren oder Störungen vorliegen. Die Bereitschaftspolizei werde weiterhin für einen störungsfreien Ablauf der Versammlungen und Protestkundgebungen sorgen – um Beeinträchtigungen für die Bevölkerung zu minimieren.
„Friedlich und ohne Waffen“
Wie geht die Polizei mit den Protestierenden um? Wie mit jedem anderen Bürger auch, sagt das Polizeipräsidium Oberbayern Süd. Ziel sei ein bürgernaher, transparenter und kommunikativer Umgang. Aber: „Gerade politische Anschauungen sind es, die immer wieder Anlass zu Diskussionen geben.“ Die Meinungs- und Versammlungsfreiheit seien hochrangige Rechtsgüter. Der ausschlaggebendste Grundsatz hierbei ist laut Polizei „friedlich und ohne Waffen“. Die polizeilichen Einsatzkräfte stünden nicht als Sinnbild für eine politische Zielrichtung oder ein Thema, sie würden sich ausschließlich und neutral für den Schutz der Grundrechte einsetzen. Deshalb sei es wichtig, die friedlichen Versammlungsteilnehmer zu schützen. Eingeschränkt werde die Versammlungsfreiheit dann, wenn „sich Teilnehmer – auch von Gegenversammlungen – nicht an die Regeln halten“. Sicherheitsstörungen im Zusammenhang mit Versammlungen, insbesondere der Begehung von Straftaten, begegne die Polizei im südlichen Oberbayern mit einem konsequenten Einschreiten.
Abwägung: Verkehrsbehinderung oder Versammlungsfreiheit?
Das Polizeipräsidium Oberbayern Nord schreibt in einer Pressemitteilung, dass „absichtliche Blockaden von Verkehrswegen nicht vom Schutzgedanken des Versammlungsrechts gedeckt“ und deshalb weiter geahndet werden würden. Die Polizei weise auf die unbedingte Einhaltung des Bayerischen Versammlungsgesetzes hin.
Das Versammlungsrecht will die Polizei weiter schützen, heißt es vom Polizeipräsidium in der Oberpfalz. Dennoch wolle man die Beeinträchtigungen für Unbeteiligte möglichst gering halten. „Trotzdem ist mit solchen zu rechnen.“ Straftaten werden nach den Worten des Polizeipräsidiums Oberpfalz weiterhin verfolgt und man werde „konsequent einschreiten“.
