Unglück in Eschlkam: Landeskriminalamt hat erste Erkenntnisse zur Sprengladung

Es ist ein tragisches Unglück, bei dem ein 18-Jähriger in der Marktgemeinde Eschlkam (Landkreis Cham) am Morgen des Neujahrstages sein Leben verloren hat: Der junge Mann zündete einen Böller und warf ihn in eine Rohr. Er starb, weil der Böller explodierte, als er sich über das Rohr gebeugt hatte.
In Fällen, bei denen Sprengstoffe mit im Spiel sind, arbeiten Kriminalpolizei und Landeskriminalamt in München zusammen, wobei letzteres die Expertise in Sachen Sprengstoffe besitzt. Wie eine Pressesprecherin auf Nachfrage unserer Zeitung am Dienstag erklärt, werden die Überreste des Böllers in der eigenen Einrichtung in der Landeshauptstadt untersucht. Viel sei es nicht mehr, was die Kollegen vor Ort hatten finden können, aber eines stehe jetzt schon fest: „Der Feuerwerkskörper war erlaubnispflichtig“, sagt sie.
Herkunft des Böllers noch nicht bekannt
Das bedeute, dass er in Deutschland nicht frei verkäuflich zu erhalten sei, also nicht aus den Angeboten in einem Supermarkt stammen könne.
Woher der Böller gestammt habe, sei im Moment noch nicht zu klären, da es keine Ummantelung oder ähnliches mehr gebe. Die Einstufung als nicht frei verkäuflich beziehe sich auf die Menge und/oder die Zusammensetzung der Sprengladung, erklärt die Sprecherin. Aufgrund derer hätte zumindest in Deutschland der Böller nur an Personen mit einer sogenannten sprengstoffrechtlichen Erlaubnis, wie ihn beispielsweise Pyrotechniker besitzen abgegeben werden dürfen. Der Inhaber einer solchen Berechtigung müsse darüber hinaus mindestens 21 Jahre alt sein. Unter diesen Voraussetzungen sei es aber durchaus möglich, auch Böller dieser Kategorie in Fachgeschäften im Inland zu erwerben. Ergebnisse zur Herkunft des Sprengkörpers könnte aber noch längere Zeit Dauern.
Rohr wurde mitgebracht
Ob die Verwendung des Rohres dazu beigetragen hat, die Wirkung der Sprengung zu verstärken, das sei derzeit noch nicht zu sagen. Fest stehe nach aktuellem Ermittlungsstand aber, dass das Rohr nicht fest verbaut, sondern mitgebracht worden war. „Es war als Abschussvorrichtung umgebaut“, so die Sprecherin des Landeskriminalamtes.
m Umfeld der Tragödie liefen die Befragungen der Zeugen, die Betreuung der Familien des getöteten Mannes weiter. Rund 20 Personen, so ein Pressesprecher der Kripo in Regensburg auf Nachfrage, seien bei der privaten Silvesterparty gewesen und würden zu dem Vorfall befragt. Eine Aussage habe bereits auch die beim Vorfall schwer verletzte ebenfalls 18-Jährigen Frau weiter machen können, so der Kripo-Sprecher weiter.
Mit Ergebnissen der Befragungen sei mit Blick auf die hohe Zahl an möglichen Zeugen aber auch hier erst in einigen Tagen zu rechnen, so der Sprecher der Kriminalpolizei.