Senioren misshandelt: Altenpfleger wird verurteilt – darf aber weiter in der Pflege arbeiten

Von Markus Rath · 18. Dezember 2023 um 13:01

Er schlug einem sterbenden Mann auf das Gesäß, er packte eine Seniorin an den Armen und schleifte sie halb nackt durch das Gebäude: Für diese und weitere Übergriffe gegen sieben Bewohner des Korian-Seniorenheims Haus Phönix in Seubersdorf ist ein heute 33-jährigen Altenpfleger zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Zudem muss er 8000 Euro an das Haus am Habsberg bezahlen. Von einem fünfjährigen Berufsverbot, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, sahen Richter Rainer Würth und seine beiden Schöffinnen allerdings ab.

Die Vorwürfe, die Staatsanwältin Julia Reimer zu Beginn der Verhandlung vor dem Amtsgericht Neumarkt aus der Anklageschrift vorlas und die der Mann vollständig als richtig eingestand, schockieren. Reimer beschreibt, dass der Pfleger seinen Dienst, bei dem er vor allem zur Nachtzeit fast immer alleine war, „mit offen zur Schau gestellter Unlust“ ausübte. Es sei ihm ein Anliegen gewesen, seine Tätigkeit „mit dem geringstmöglichen Aufwand, ohne Störungen oder unnötige Zwischenfälle“ zu erledigen.

Unbequeme Bewohner gemaßregelt: Vorwürfe wiegen schwer

Bewohner, die „unbequem“ waren, weil sie die Nachtglocke betätigten oder Wünsche an ihn herantrugen und damit seine Ruhe störten, habe er körperlich gemaßregelt oder eingesperrt – mal im Demenzgarten, mal im eigenen Bett, indem er die Bettgitter hochgezogen und so verhindert habe, dass die Menschen ihn weiter belästigen könnten. Auch die unliebsame Nachtglocke habe er vom Strom getrennt: Die Anklageschrift spricht von sieben Betroffenen, die der Mann in mindestens zwölf Fällen misshandelt hat.

Die Rede ist beispielsweise davon, dass der Pfleger eine damals 87-jährige und inzwischen verstorbene Frau mindestens zwei Mal so hart an den Oberarmen packte und auf ihr Bett stieß, dass diese neben den Schmerzen auch Hämatome, sichtbare Rötungen und Handabdrücke davon trug.

Schläge und Demütigungen gegen Senioren

Ein anderes Mal packte er dieselbe Frau, die zu diesem Zeitpunkt nur mit einem T-Shirt und einer Netzhose bekleidet war, unter den Armen und schleifte sie durch den Speisesaal der Einrichtung. „Die Füße der Geschädigten schliffen hierbei auf dem Boden“, heißt es in der Anklage. Durch den Griff des Pflegers seien die Kleidungsstücke der Frau nach oben gezogen worden, sodass Bauch und Brust in demütigender Weise entblößt wurden. Auch Schläge habe der 33–Jährige verteilt, wenn er sich über Bewohner ärgerte. Einen sterbenden 83-jährigen Mann habe er zum Beispiel auf das Gesäß geschlagen, weil dieser in sein Bett gekotet hatte, und ihn dabei als „Bettscheißer“bezeichnet.

Zweifel an der Schuld des von Rechtsanwalt Markus Meier vertretenen Angeklagten gab es in der Verhandlung nicht. Denn der Altenpfleger war geständig und zeigt Reue: „Es ist heftig, es tut mir leid, ich weiß nicht, was ich sagen soll“, antwortete er auf die Frage von Richter Würth, was ihm angesichts der Vorwürfe der Staatsanwältin durch den Kopf gehe.

Stressige Situation in der Arbeit

Es sei stressig gewesen in der Arbeit, das Team sei unterbesetzt gewesen und die Einrichtungsleitung hätte ihn und andere Mitarbeiter immer nur angeschrien. „Aber trotzdem darf das nicht passieren und ich kann mich nur entschuldigen“, sagte der Mann, der laut Anwalt Meier seit Ende 2021 von gesundheitlichen Problemen geplagt worden ist. Im Frühjahr 2022 sei bei ihm Krebs diagnostiziert worden, der Pfleger habe damals geglaubt, „in jungen Jahren sterben zu müssen“.

Aber nicht nur das Schuldeingeständnis des Angeklagten bestätigten die Ermittlungen. Das taten auch die Auszüge aus den Vernehmungsprotokollen der Polizei, die Würth verlas. Ein Mitbewohner des sterbenden Mannes berichtet darin: „Er nannte meinen Zimmergenossen einen Bettscheißer und hat ihn auf den Arsch geschlagen. Das hat ihm wohl Spaß gemacht.“

Eine Bewohnerin wird zitiert: „Ich habe Angst, wenn er abends da ist, weil er so brutal ist.“ Der Altenpfleger sei immer böse geworden, habe sie gepackt und auf das Bett gestoßen. Und weiter: „Wenn der da ist, ist immer der Teufel los.“ Auch im Pflegeprotokoll sind laut Würth die Hämatome bei der Bewohnerin, die mit ihrer Anzeige den Misshandlungsskandal ins Rollen brachte (wir berichteten), dokumentiert.

Staatsanwältin ist erschüttert und fordert Berufsverbot

„Es ist sehr erschütternd und es macht mich betroffen“, kommentierte Staatsanwältin Julia Reimer in ihrem Strafantrag den Sachverhalt, den die Beweisaufnahme aus ihrer Sicht vollständig bestätigt hat. Denn es handle sich bei den Betroffenen um eine „vulnerable Gruppe“, um Menschen, die Hilfe brauchen und denen der Angeklagte auch nicht den erforderlichen Respekt entgegen gebracht habe.

Für den 33-Jährigen spreche allerdings, dass er sich der Verantwortung gestellt habe. Reimer forderte eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten, bejahte eine günstige Sozialprognose und demnach auch, dass die Strafe – verbunden mit einer Geldauflage von 8000 Euro – zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Außerdem plädierte sie für ein fünfjähriges Berufsverbot für den Angeklagten. „Er hat gezeigt, dass er sich nicht im Griff hat, wenn es unangenehm wird“, sagte Reimer. Und unbequem werde es in einem Pflegeberuf immer wieder. „Solch ein impulsives Verhalten stellt man nicht von heute auf morgen ab.“

Das sahen der Verteidiger und die Richter bei ihrem Urteil anders. Meier sagte in seinem Plädoyer, dass im Hinblick auf die Misshandlungen – ohne sie relativieren zu wollen – auch die andere Seite gesehen werden müsse. „Es gab einen Siedepunkt im Heim. Die Zustände waren nicht mehr tragbar“, sagte Meier, der mit seiner Verteidigungsrede das Fass bei einer betroffenen Angehörigen zum Überlaufen brachte. Meiers Darstellung, sein Mandat hätte sich zum Zeitpunkt der Tat angesichts der Krebsdiagnose in einer psychischen und physischen Ausnahmesituation befunden,, kommentierte sie mit den Worten: „Ich kann mir das nicht länger anhören“, ehe sie den Saal verließ und somit verpasste, dass Meier auch den beruflichen Werdegang des 33-Jährigen als Argument gegen ein Berufsverbot anführte.

Pfleger arbeitet wieder in Seniorenheim

Denn dieser habe bereits seit 2011 als Altenpfleger gearbeitet und es habe nie Beschwerden gegeben. Und auch bei seinem neuen Arbeitgeber, einer Pflegeeinrichtung in der Region, wo man über alle Vorwürfe gegen den Mann informiert sei, funktioniere die Arbeit gut.

Für das Gericht begründete Würth den Verzicht auf ein Berufsverbot damit, dass man aktuell nicht von einer Wiederholungsgefahr ausgehe. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass er nach dieser Verhandlung sein Verhalten völlig unbeeindruckt fortsetzt“, sagte Würth und ließ damit auch die beiden Vertreter der Heimaufsicht unglücklich zurück. Sie machten nach der Verhandlung deutlich, dass der 33-Jährige aus ihrer Sicht in der Pflege fehl am Platz ist.