Warum die Friedhofs-Gebühren in Roding zum 1. Januar 2024 steigen müssen

Zum ersten Mal seit dem 1. Juli 2018 werden die Friedhofsgebühren in Roding zum 1. Januar 2024 wieder angehoben. Der Stadt bleibe keine andere Wahl, erläuterte Kämmerer Josef Zwicknagl in der Stadtratssitzung: Wegen der Auflagen durch die Stabilisierungshilfen müssten die Gebühren zu 100 Prozent kostendeckend für die Kommune sein.
Wie Zwicknagl berichtete, entwickelten sich die Bestattungsfälle in den vergangenen Jahren im Durchschnitt konstant, auch wenn es immer wieder leichte Schwankungen gäbe. Es sei allerdings ein Trend weg vom Grab hin zur Urnenbestattung festzustellen.
Bisher immer defizitär
Die kostenrechnende Einrichtung „Bestattungwesen“ sei bisher immer defizitär gewesen, sagte der Kämmerer. Im Rahmen der Gebührenanpassung 2018 wurde eine 100-prozentige Kostendeckung der Kalkulation zu Grunde gelegt, die aber nicht erreicht werden konnte.
Der Kostendeckungsgrad bewegte sich in den vergangenen Jahren zwischen 76 und 89 Prozent, was gegenüber den vorherigen Werten (zwischen 45 und 60 Prozent) bereits eine deutliche Verbesserung darstelle. Um eine komplette Kostendeckung zu erreichen und die aktuellen extremen Preissteigerungen aufzufangen, sei eine Neukalkulation unerlässlich gewesen.
Der Kalkulation wurde der zu erwartende durchschnittliche Aufwand in den Jahren von 2024 bis 2026 zu Grunde gelegt. Die zu erwartenden Kostensteigerungen, insbesondere bei den Leistungen des städtischen Bauhofs, seien eingerechnet, informierte Zwicknagl. Nicht mit einer 100-prozentigen Kostendeckung zu kalkulierten wie es teilweise umliegende Gemeinden, etwa Cham, praktizieren, sei in Roding aufgrund der Vorgaben durch die Stabilisierungshilfen nicht möglich, unterstrich der Kämmerer.
Die neuen Preise
Für ein Einzelgrab steigen die Gebühren von 42 auf 48 Euro im Jahr, bei einer Ruhezeit von 16 Jahren erhöhen sich die Kosten somit von 672 auf 768 Euro. Ein Doppelgrab kostet künftig 87 statt 78 Euro (16 Jahre: 1392 statt 1248 Euro), ein Dreifachgrab 130 statt 120 Euro (16 Jahre: 2080 statt 1920 Euro). Für eine Gruft werden künftig 193 Euro, vorher waren es 168 (16 Jahre: 2928 statt 2688 Euro). Für ein Urnengrab steigt die Gebühr von 27 auf 31 Euro (Liegzeit zehn Jahre: 210 statt 270 Euro), für einen Platz in der alten Urnenwand von 69 auf 72 Euro (Liegezeit zehn Jahre: 720 statt 690 Euro). In neuen Urnenwänden erhöht sich der Preis von 90 auf 92 Euro (zehn Jahre: 930 statt 900 Euro). Familienstelen kosten künftig mit 135 drei Euro mehr (zehn Jahre: 1350 statt 1320 Euro). Ein Platz in der Ruhegemeinschaft steigt von 129 auf 138 Euro (zehn Jahre: 1380 statt 1290 Euro).
Gleich bleiben die Preise beim Baumgrab (jährlich 57 Euro) und beim Grabfundament (einmalig 303 Euro).
Mit den neuen Gebühren wurde auch gleich eine neue Friedhofsgebührensatzung geschrieben, damit Nutzer nicht immer zwei Satzungen gleichzeitig vorliegen haben müssen, erläuterte Zwicknagl.
Die Stadträte genehmigten die neue Gebührenfassung ohne Gegenstimme.
Die freien Urnengräber auf den Friedhöfen im Stadtgebiet
• „Genügend freie Stellen“: Auf den Friedhöfen im Stadtgebiet seien genügend freie Urnengrabstellen vorhanden, betont Bürgermeisterin Alexandra Riedl. Niemand müsse Sorgen haben, dass eine Urnenbestattung auf dem gewünschten Friedhof nicht möglich sei.
• Liste erarbeitet: Josef Köppl von der Stadtverwaltung hat eine Liste mit den freien Urnengrabstellen auf den Friedhöfen im Stadtgebiet erstellt.
• Alter Friedhof Roding: 15 freie Urnengräber an der Friedhofsmauer
• Neuer Friedhof Roding I: eine freie Urnennische, etwa 20 neue Urnengräber möglich
• Neuer Friedhof Roding II: keine freien Urnengräber, drei freie Urnennischen, 2 freie Familienstelen, 26 freie Plätze in der Ruhegemeinschaft
• Fronau: acht freie Urnengräber, weitere jederzeit möglich
• Neubäu am See: zwei freie Urnengräber, weitere ungefähr 15 sind geplant
• Obertrübenbach: mindestens fünf Urnengräber sofort möglich
• Strahfeld: zwölf freie Urnennischen
• Trasching: neun freie Urnengräber