Wie heizen wir in Zukunft? Kommunen im Landkreis Neumarkt unter Druck

Wärmepumpe oder Öl? Hackschnitzel oder Gas? Wie man jetzt und vor allem künftig am besten heizt, stellt Menschen vor eine Riesenfrage – nicht viel anders geht es den Kommunen im Landkreis Neumarkt. Sie stehen unter Druck.
Denn: Sie sind gesetzlich verpflichtet, ein Nahwärmekonzept zu erstellen – Kommunen unter 100000 Einwohnern müssen bis Mitte 2028 abliefern. Wer das Konzept noch heuer fertig kriegt, bekommt vom Bund 90 Prozent Förderung. Übers Knie brechen sollte man trotzdem nichts, rät die Klimamanagerin des Landkreises, Kathrin Kimmich. Das hat gleich mehrere Gründe.
Einer davon: Es wird auf Länderebene für kleinere Kommunen ein vereinfachtes Verfahren für Gemeinden unter 10000 Einwohnern geben, sagt Kimmich. Im Landkreis Neumarkt könnten das bis auf die Stadt Neumarkt alle anderen 18 Kommunen in Anspruch nehmen. Auch wenn Kimmich betont, dass es in der Frage, ob man heuer noch schnell ein Konzept auf die Beine stellt, kein richtig oder falsch gibt, so empfiehlt sie Kommunen doch eher, abzuwarten.
Förderung fällt von 90 auf 60 Prozent
Zum einen werde die Förderung des Bundes nicht von 90 auf null heruntergefahren, sondern von 90 auf 60 Prozent. Und mindestens genauso hoch werde auch der Fördersatz im vereinfachten Verfahren liegen, schätzt Kimmich. Abgesehen davon geht sie davon aus, dass die Kosten für die Konzepte sinken werden. „Alles in allem wird es finanziell nicht viel um sein“, sagt die Klimaschutzmanagerin.
Eine Sache ist ihrer Meinung nach aber entscheidend: Die Befragung der Bürger in den jeweiligen Gemeinden. Wer die 90-prozentige Förderung abgreifen möchte, hat kaum eine Chance, seine Bürger jetzt noch so zu befragen, dass er auch ein stichhaltiges Ergebnis bekommt. „Für mich ist es aber das wichtigste, dass ich weiß, wer überhaupt Interesse an den Anschluss an ein Nahwärmenetz hat.“ Andernfalls ist das Risiko hoch, dass eine Kommune zwar bis Ende des Jahres ein Nahwärmekonzept erstellt, das dann aber in einer Schublade verschwindet, ohne dass etwas passiert. Kommunen, für die Energie und Klimaschutz eine größere Rolle spiele, setzten es um, „für andere kann es eine Totgeburt sein“.
Bestands-Analyse und Wärmekataster als erste Schritte
Generell gilt beim großen Verfahren, das im Landkreis aufgrund der Größe der Kommune nur von der Stadt Neumarkt angewandt werden muss, dass zunächst eine Bestands-Analyse gemacht werden muss. Danach wird ein Wärmekataster erstellt, bei dem der Wärmebedarf für jedes einzelne Gebäude eingeschätzt wird. Dies hält Kimmich allerdings eher für ein theoretisches Szenario, weil es zum einen nichts über den Willen des Hausbesitzers aussage und zum anderen keine Aussage zum Sanierungsgrad des jeweiligen Gebäudes treffe – etwa, ob dort schon eine Wärmepumpe vorhanden ist oder ob noch mit Öl geheizt wird. Aufgelistet werden alle Gebäude, egal, ob gewerblich, privat oder kommunal.
Als dritter Punkt folgt die Potenzialanalyse für Energiequellen in der Gemeinde: Gibt es Biogasanlagen, wie stehen die Chancen auf Geothermie, kann Abwärme von großen Unternehmen genutzt werden, kann Wärme aus einem Gewässer gezogen werden? All das wird geprüft. Punkt vier im Verfahren ist die Bewertung auf Ökonomie, Ökologie und Sozialverträglichkeit. Und zuguter Letzt soll in der Bevölkerung abgefragt werden, wer Interesse am Anschluss an ein Nahwärmenetz hat.
Die Verunsicherung bei Bürgermeistern und Bürgern beurteilt Kimmich als groß. Schließlich gehe es um Vertrauen, wenn man nicht mehr die eigene Heizung betreibe. „Viele stehen auf dem Kipppunkt, die Heizung zu wechseln oder nicht.“ Gerade darum sei es ratsam, lieber noch zu warten, anstatt einen Schnellschuss zu wagen, sagt Kimmich, die Menschen dürften nicht überrumpelt, sondern müssten gut informiert werden. Und: Wer jetzt das Konzept erstelle, der müsse es alle fünf Jahre fortschreiben und dann wieder Geld in die Hand nehmen.
Beim Thema Heizungstausch geht es immer auch um die Frage, ob überhaupt genügend Material und Fachleute zur Verfügung stehen. Für Nahwärmenetze hat Kimmich keine großen Bedenken – schließlich sei es einfacher, für eine große Anlage Material und Handwerker zu bekommen als für 50 kleine. Lediglich für die Technik im Haus müssten Bewohner selbst sorgen und dabei eventuell mit Wartezeiten rechnen – die Anschlüsse selbst aber würden bis quasi vor die Tür gelegt.
Dass viele Menschen bei großen Entscheidungen erst einmal abwarten wollen, liegt nahe, jedoch ist das bei einem Wärmenetz nicht so einfach, sagt Kimmich. Bestehende Anlagen könnten nicht ohne Weiteres erweitert werden.
Netz ist nicht beliebig erweiterbar
Zum einen könnten Rohre nicht beliebig verlängert werden, zum zweiten würden Heizkessel nicht überdimensioniert, sondern in etwa auf die Zahl derer ausgelegt, die einen Anschluss wollen. „Das kann man nichtbeliebig aufstocken.“ Allerdings sei es möglich, sich eine Erweiterungsoption legen zu lassen.
Für die meisten Bürger entscheidend, wenn es um eine neue Heizung geht, sind die Kosten. Als mögliche Kosten für einen Anschluss an ein Nahwärmenetz nennt Kimmich die Hausnummer zwischen 10000 und 15000 Euro einmalige Anschlusskosten. Hinzu komme der Wärmelieferpreis – der dürfte unter oder um zehn Cent pro kw/h liegen, „also weit unter dem, was man bei konventioneller Geschichte zahlen würde“, so Kimmich. Bei Öl und Gas sind es um die 13 Cent.
Wer überlegt, selbst eine Wärmepumpe zu installieren, sei alles in allem schnell bei 40000 Euro, auch eine Pellet-Anlage liege im mittleren fünfstelligen Bereich, so Kimmich.
Übrigens: Ob das eigene Haus saniert ist oder eine Fußbodenheizung besitzt, ob es neue Fenster oder eine besonders gute Dämmung hat – all das spielt bei einem Anschluss an ein Nahwärmenetz keine Rolle: Die Wärme komme ja von außen ins Haus und werde nicht dort hergestellt, so Kimmich. All diese Faktoren sind nur für den Standort der Heizung wichtig.
Die Wärmeplanung:
Hintergrund: Deutschland will bis 2045 klimaneutral heizen, also ausschließlich mit erneuerbaren Energien. Darum sollen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen durch eine Wärmeplanung vor Ort erfahren, wie sie am besten heizen sollten. „So fällt es leichter, sich für eine geeignete Heizungsoption zu entscheiden“, teilt die Bundesregierung mit.
Gesetz: Das Gesetz für eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung wurde im Bundestag beschlossen – Ziel ist es, in allen rund 11000 Kommunen Deutschlands eine Wärmeplanung zu haben. Wärmepläne sollen in Großstädten mit mehr als 100000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 vorliegen, in Gemeinden mit weniger als 100000 Einwohnern bis zum 30.Juni 2028.
