Mitarbeiter der Stadt Burglengenfeld fuhr mit Dienstauto nach Hause: Prüfer üben Kritik

Viele Jahre war es eine Fachkraft der Burglengenfelder Verwaltung gewohnt, auch für die Fahrten zwischen ihrer Wohnung und der Arbeitsstelle ein Dienstauto zu benutzen. Nun aber hat der Kommunale Prüfungsverband (BKPV) die Bremse gezogen.
Bei der obligatorischen Durchsicht der Jahresrechnungen von 2018 bis 2021 nahmen die Experten aus München stichprobenartig unter anderem das Personalwesen unter die Lupe, wozu im weiteren Sinne auch die Bereitstellung von Fahrzeugen für Bedienstete zählt. An einem Beispiel bissen sie sich fest.
Einem bestimmten Mitarbeiter, so ihre Recherche, sei für die regelmäßigen Fahrten zwischen Wohnung und Dienstort ein Wagen zur Verfügung gestellt worden. Ob dieser darüber hinaus auch für rein private Zwecke genutzt worden sei, sei „nicht bekannt“. Ein Fahrtenbuch habe zwar existiert, doch die Eintragungen stammten nur von anderen Beschäftigten. Eine Entschädigung für die private Nutzung (und dazu zählte auch das Pendeln zwischen Wohnung und Arbeitsplatz) sei nicht geleistet worden.
Mitarbeiter der Verwaltung erklärt seine Lage ausführlich
Dazu merkten die Prüfer an: Die Überlassung eines Dienstwagens zu Privatfahrten sei als sogenannte geldwerte Leistung zu betrachten und im staatlichen Bereich nur in „besonders begründeten Ausnahmefällen“ gestattet. Der betreffende Mitarbeiter sei daher „weder unentgeltlich noch entgeltlich“ zur Nutzung berechtigt gewesen. Nur in besonders begründeten Einzelfällen und unter „Berücksichtigung sachbezugsrechtlicher Regelungen“ hätten ihm die Schlüssel für den genannten Zweck ausgehändigt werden dürfen.
Der Beschäftigte, der in die Bredouille geraten ist, nahm dazu umfangreich Stellung – und wies insbesondere den Verdacht auf „Privatfahrten“ weit von sich. Den Einsatz des Dienstwagens rechtfertigte er unter anderem mit „straffen Strukturen“, die in der Verwaltung wegen Personalmangels geschaffen worden seien. Nur so sei es überhaupt möglich geworden, das Arbeitspensum zu bewältigen. Kleinere Vorgänge habe er oftmals komprimiert und auf dem Nachhauseweg oder am frühen Morgen auf dem Weg zur Arbeit erledigt. Die Fahrten hätten also primär dienstlichen Charakter gehabt.
Im Übrigen ist der Stellungnahme zwischen den Zeilen zu entnehmen, dass sich der Mitarbeiter in seinem Stolz verletzt fühle und die Einschätzung der Prüfer als Ungerechtigkeit empfinde. Schließlich habe er über viele Jahre Berge von Akten mit nach Hause genommen, um sich für den nächsten Tag vorzubereiten – und das ohne jede Stundenvergütung.
Die Verwaltung hat gleichwohl auf die Kritik des BKPV reagiert und die Nutzung des Dienstwagens für den erwähnten Mitarbeiter deutlich eingeschränkt. Nach Absprache mit dem Personalamt darf er das Fahrzeug nur noch freitags mit nach Hause nehmen. Dort sollen dann am Wochenende auch andere Mitarbeiter gegebenenfalls ans Steuer können, wenn Not am Mann sei.
Laut Landratsamt handelt es sich bei Dienstautos um eine komplizierte Materie
Landratsamts-Sprecher Hans Prechtl bestätigt, dass es sich bei dem Thema um eine komplizierte Materie handelt, die in den vergangenen Jahren aus verschiedenen Gründen verstärkte Beachtung gefunden habe. Anspruch auf einen Dienstwagen, so betont er, habe grundsätzlich niemand. Gleichwohl sei „allgemein anerkannt“, dass manche Funktionen, wie etwa die Tätigkeit eines Landrats, ohne Dienstwagen nicht zu erfüllen seien. Unstrittig dürfte laut Prechtl aber auch sein, dass in der zweitgrößten Stadt im Landkreis, also in Burglengenfeld, ein eigener Dienstwagen für den Bürgermeister geboten und notwendig sei. Letztlich entscheide darüber aber der Stadtrat.
Ebenso entscheide dieser in eigener Zuständigkeit, welch anderen Bediensteten ein Dienstwagen zustehe. Auch die Klärung der Frage, ob ein Dienstwagen für private Fahrten eingesetzt werden darf, sei Sache des Dienstherrn. Steuerlich sei dabei zu unterscheiden, ob es sich um Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder um sogenannte reine Privatfahrten handle.
Erlaube die Gemeinde dem Bürgermeister die Nutzung des Dienstwagens für sonstige Privatfahrten, muss sie dafür regelmäßig ein angemessenes Entgelt erheben.
Bei anderen Bediensteten, so der Behördensprecher weiter, werde „in aller Regel“ kein akzeptabler Bedarf für Privatfahrten bestehen. Ausnahmen seien denkbar, wenn zum Beispiel eine Dienstreise erst gegen Mitternacht ende und es daher geboten sei, die näher liegende Wohnung anzusteuern und erst am nächsten Morgen zur Dienststelle zu fahren, als in der Nacht das Auto dort abzustellen und von da aus mit dem Privatwagen den Heimweg anzutreten. Über solche Ausnahmen entscheide ebenfalls der Dienstherr.
Dienstwagen: In den Kommunen gibt es unterschiedliche Lösungen
Die Situation: Sogar viele Bürgermeister im Landkreis Schwandorf haben laut Behördensprecher Hans Prechtl keinen eigenen Dienstwagen. Zum Teil nutzten sie stattdessen für Dienstfahrten regelmäßig ihr privates Auto und/oder sie griffen vereinzelt auf ein Fahrzeug der Behörde zu.
Die Finanzierung: Im Regelfall wird ein Dienstwagen laut Prechtl in vollem Umfang durch die Gemeinde finanziert. Es gebe aber auch den Fall, dass ein Dienstwagen von der Gemeinde geleast und auf die Gemeinde zugelassen wird, der jeweilige kommunale Wahlbeamte aber alle Kosten selbst trage.