Wind 18 GmbH stellte dem Gemeinderat Dieterskirchen ihre Planungen vor – Photovoltaik wurde vertagt

Ganz im Zeichen der erneuerbaren Energien stand die jüngste öffentliche Sitzung des Gemeinderates. Hauptthemen waren der Windpark im Bereich Sattelroß und eine weitere Flächenausweisung für eine Photovoltaikanlage. Weil mit dieser Anlage die vom Gemeinderat beschlossene Obergrenze des Gesamtflächenverbrauches erreicht werden würde, ist das Thema vertagt worden.
Mitte Dezember 2022 informierten Vertreter der Wind18GmbH erstmals den Gemeinderat von ihren Plänen, im Bereich Sattelroß einen Windpark mit bis zu acht Windrädern zu errichten. Nun stellten Richard Winderl und Bernhard Gubo den aktuellen Planungsstand vor. Das Unternehmen habe sich schon mit den rund 80 Landeigentümern in Verbindung gesetzt, um die Standortsicherheit zu gewährleisten. Dabei seien rund 50Prozent der benötigten Flächen gesichert worden. Winderl berichtete, dass bereits ein Vorantrag zur flugrechtlichen Situation eingereicht und die netztechnische Versorgung geklärt worden sei. Demnach solle die Einspeisung in die 110KV-Leitung entlang der B22 erfolgen. Momentan liefen die Grundstücksverhandlungen für das dafür notwendige Umspannwerk.
Naturschutz wird im Februar Thema
Die naturschutzrechtlichen Untersuchungen sollen ab Februar 2024 in Angriff genommen werden. Gleiches gelte für den Beginn der Windmessung.
Die Erschließung des Gebietes soll in erster Linie von der B22 aus erfolgen. Die aus brandschutztechnischer Sicht erforderliche zweite Zufahrt soll von Johannesberg aus erschlossen werden. Beide würden allerdings, so Winderl, nicht in gleichem Umfang ausgebaut. Er stellte heraus, dass es sich bei acht Anlagen um den Maximalwert handle. Es sei möglich, dass eine oder zwei Anlagen weniger gebaut würden. Ausführlich gingen beide noch mal auf die Beteiligungsmodelle für die Kommune und private Anleger ein. Die Rede sei dabei in der PlanungsphaseII von bis zu vier Millionen Euro, was 33,33 Prozent der Investitionssumme entspräche.
Die Beteiligung von Einzelpersonen sei allerdings nicht vorgesehen. Dies könne nur über eine noch zu gründende Beteiligungsgesellschaft oder die Bürgerenergie Mittlere Oberpfalz (BEMO) realisiert werden. Das Unternehmen Wind 18 wäre bei der Gründung einer Genossenschaft behilflich. Die Betreibergesellschaft des geplanten Windparks würde unter der Gesellschaftsform einer GmbH und Co. KG geführt werden. Diese sei bereits gegründet. Zusammenfassend wies Winderl darauf hin, dass eventuelle Beteiligungen bis spätestens zum Baubeginn vorliegen müssten.
Oberviechtach tagt erst noch
Eine Beschlussfassung zum Thema war diesmal nicht erforderlich. Noch ausstehend sei die Stellungnahme des Stadtrates von Oberviechtach, der voraussichtlich im Januar das Projekt erörtern werde. Derzeit sei eine der Windanlagen auf Oberviechtacher Gebiet eingeplant.
Bürgermeisterin Anita Forster stellte zu dem Gesamtkomplex fest, dass aufgrund der aktuellen Gesetzeslage die Planungshoheit der Kommunen so gut wie aufgehoben sei und Projekte dieser Art auch ohne deren Zustimmung umgesetzt werden könnten.
Das lag etwas anders beim Antrag der Firma Greenovative GmbH aus Nürnberg. Sie beantragte die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für eine Freiflächenphotovoltaik auf einer Fläche in der Gemarkung Bach. Die Modulfläche soll circa 4,88Hektar betragen.
Für die Gemeinderäte ergab sich daraus einiges an Diskussionsstoff. Unter anderem ging es um die vom Rat festgesetzte Obergrenze für Freiflächenanlagen im Gemeindegebiet. Demnach sollte dafür eine Obergrenze von zwölf Hektar nicht überschritten werden.
Damit stünde sie in Konkurrenz zu den Vorhaben in Pottenhof (2,7 Hektar), Dieterskirchen (4,8 Hektar) und Kieselmühle (2,1 Hektar), insbesondere auch dem eigenen Vorhaben, die Kläranlage mit Solarstrom zu versorgen. Zudem grenze die geplante Fläche relativ nahe an die Wohnbebauung und stünde damit auch deren Erweiterung im Wege.
Wegen der besonderen Lage sprachen sich eine Reihe von Markträten dafür aus, noch keinen Beschluss zu fassen, sondern das Thema noch einmal gesondert zu behandeln. Dem wurde mit sieben zu fünf Stimmen stattgegeben.