Regensburger Anwalt auf Instagram: Mit „Aktenzeichen Medizin“ klärt Martin Werner auf

Von Marion Neumann · 16. November 2023 um 15:00

Mangelnde Patienten-Aufklärung, Diagnosefehler oder irreführende Werbung für Arzneimittel: Auf „Aktenzeichen Medizin“ teilt Martin Werner in den sozialen Medien spannende Urteile aus dem Medizinrecht. Warum dem Regensburger Anwalt manche Fälle selbst sehr nahe gehen, verrät er im Gespräch.

Im weitesten Sinne mit dem Thema Medizinrecht in Berührung gekommen, ist Martin Werner schon in seiner Jugend. Sein Bruder verunglückte damals beim Inlineskaten. Dass dabei seine Leber angerissen wurde, wurde von den Ärzten erst einmal nicht erkannt – bis er schließlich auf der Intensivstation behandelt werden musste. „Wie kann so etwas passieren?“, fragte sich Werner.

Mit solchen Fragen beschäftigt sich der 31-Jährige auch heute noch. Als Anwalt für Medizinrecht vertritt er in der Kanzlei Werner Patienten ebenso wie die Ärzteseite. Dazu hat er allerdings eine weitere Leidenschaft: In den sozialen Medien betreibt er den Kanal „Aktenzeichen Medizin“, mit Infos rund um Medizin- und Arzthaftungsrecht.

„Vor meinem Jurastudium habe ich eine Ausbildung als Versicherungskaufmann gemacht“, sagt er, „ich habe auch ein bisschen Erfahrung im Marketingbereich und habe deshalb damit angefangen, interessante Urteile zu veröffentlichen.“ Die Fälle, die Werner in den sozialen Medien aufgreift, reichen von mangelnder Patienten-Aufklärung über Diagnosefehler bis hin zu irreführender Werbung bei Erkältungsmitteln − eine große Bandbreite an Themen also, die alle in den Kosmos des Medizinrechts gehören.

Notärzte müssen in Sekunden entscheiden

Wen er mit seinem „Juristischen Fachblog“ ansprechen will? „Wie sich gezeigt hat, besteht meine Zielgruppe hauptsächlich aus Medizinern und weiteren Akteuren aus diesem Bereich. Ärzte, Zahnärzte, Pflegekräfte und Rettungssanitäter, aber auch Feuerwehrleute sind unter den Abonnenten.“

Viele von den mittlerweile 12.000 Abonnenten auf Instagram würden die vorgestellten Fälle als „kleine Reminder“ für ihre tägliche Arbeit sehen. „Es ist natürlich ein aufgeladenes Thema. In 99 Prozent der Fälle passieren Fehler nicht absichtlich. Viele Ärzte sind ohnehin chronisch überlastet. Die fragen sich dann, woher sie noch die Zeit nehmen sollen, juristisch korrekte Aufklärung zu betreiben. Denn während in einem Gerichtsverfahren oft Monate lang Zeit ist, um ein Urteil zu fällen, haben Notärzte oft nur Sekunden, um zu entscheiden.“

Problematisch sei auch, dass die rechtliche Komponente im Medizinstudium zu kurz komme. „Was da juristisch einfließt, ist sehr wenig“, sagt Werner. Im Arbeitsalltag bestünde dagegen sehr viel Wissensbedarf. „Ärzte stehen eigentlich immer auf Messers Schneide. Sie tragen immense Verantwortung.“

Kleinste Fehler können große Auswirkungen haben

Zu betonen, dass es sich bei Medizinrecht um mehr als ein trockenes Fachthema handle, ist ihm wichtig. „Natürlich ist es irgendwo ein Nischenthema“, sagt er, „aber es kann jeden von uns betreffen – und es gibt wohl kaum einen Lebensbereich, in dem ein kleiner Fehler eine größere Wirkung hat, als wenn es um die menschliche Gesundheit geht.“ Dass ihm die Fälle teilweise selbst nahe gehen würden, sei unvermeidbar. „Am schlimmsten sind wahrscheinlich die Fälle, bei denen es um Geburtsschäden geht“, sagt er. Als Beispiel aus dem Raum Regensburg nennt er dafür einen Fall aus der Zusammenarbeit mit der Kanzlei Straube – Digutsch, mit der Werner eine freie Partnerschaft geschlossen hat.

Konkret ging es dabei um eine schwangere Patientin, bei der die Geburt nicht nur verspätet, sondern auch fehlerhaft eingeleitet worden war. Die Tochter der Frau erlitt einen Hypoxischen Hirnschlag – eine schwere sauerstoffmangelbedingte Hirnschädigung, die zu einer geistigen und körperlichen Schwerbehinderung führte. Die Tochter, vertreten durch ihre Eltern, klagte schließlich gegen die damals durchgeführten Maßnahmen mit dem Ergebnis, dass ein Vergleich zwischen Klägerin und der Haftpflichtversicherung der Behandler geschlossen wurde. „Zu wissen, dass ein Kind an sich ein gesundes Leben gehabt hätte und dann von Beginn bis zum Ende auf Pflege angewiesen ist, ist extrem“, sagt Werner.

„Aktenzeichen Medizin“: Kanal hat Alleinstellungsmerkmal

Mandanten auch emotional abzuholen, gehöre für ihn dazu. „Jemand, der nicht empathisch ist, ist meiner Meinung nach fehl am Platz. Für mich ist es schon so, dass ich Schicksale manchmal mit nach Hause nehme – aber man muss es immer noch als Beruf sehen.“

Für die Zukunft möchte Werner jedenfalls nicht nur vermehrt medizinrechtliche Fälle auf Ärzte- und Patientenseite übernehmen, sondern auch am Ausbau seiner Social Media-Präsenz arbeiten. Gut vorstellen könnte er sich dafür, „Aktenzeichen Medizin“ gemeinsam mit einem „Sparringspartner“ noch intensiver zu betreiben und beispielsweise Webinare für Mediziner anzubieten. Auch, dafür vermehrt selbst vor der Kamera zu stehen – sozusagen als Influencer in Sachen Medizinrecht – ist eine Vision. „Ursprünglich habe den Kanal aus Spaß angefangen“, sagt er, „aber ich habe gemerkt, dass der Bedarf da ist und dass es kaum etwas Ähnliches gibt.“

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