40 Minuten Horror: Mann belästigt Mitarbeiterin in Spielothek im Landkreis Kelheim

Von Etienne Nückel · 18. Oktober 2023 um 19:00

Wegen sexueller Belästigung in Tateinheit mit Beleidigung wurde ein 44 Jahre alter Mann aus dem Landkreis Kelheim am Dienstag am Amtsgericht Kelheim verurteilt.

Richterin Claudia Nißl-Neumann sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im November 2022 eine 45 Jahre alte Frau in einer Spielothek, in der sie arbeitet, bedrängt, angefasst und beleidigt hatte und verurteilte ihn zu 90 Tagessätzen à 30 Euro.

Frau über 40 Minuten lang bedrängt

Der Mann betrat die Spielothek gegen 23.15 Uhr und wollte nicht gehen, obwohl die Mitarbeiterin ihn mehrmals dazu aufforderte, da er betrunken war. Über einen Zeitraum von etwa 40 Minuten forderte der Mann die Frau durch Gesten wie das Züngeln zwischen zwei gespreizten Fingern und Blicke immer wieder zum Oralsex auf. Er deutete in Richtung der Toiletten, warf Luftküsse zu und fasste sich über der Hose wiederholt in den Schritt. Sein Glied war nach Aussage der Zeugin erregt. Außerdem griff er der Frau über der Kleidung an die Brust und berührte sie an der Hüfte.

Während der Beweisaufnahme zeigte Nißl-Neumann Handyvideos, die die Frau aufgenommen hatte, sowie Aufnahmen der Überwachungskamera. Als während der Verhandlung der Griff an die Brust gezeigt wurde, rief der Begleiter der Frau dem Angeklagten Drohungen in einer ausländischen Sprache zu. Der Angeklagte konterte und es entspann sich ein Wortgefecht. „Die Gerichtssprache ist Deutsch und ich entscheide, wer hier spricht!“, donnerte Nißl-Neumann. Als sie drohte, den Begleiter des Saals zu verweisen, kehrte Ruhe ein.

Frau fühlte sich „eingesperrt, gefangen, erniedrigt“

Die Richterin fragte die Frau, wie sie sich gefühlt habe. „In dem Moment habe ich funktioniert“, sagte die. „Aber im Nachhinein hatte ich Angst. Ich fühlte mich eingesperrt, gefangen, erniedrigt. Schmutzig.“ Zwei weitere Gäste hätten sich laut der Frau in der Spielothek befunden.

Einer habe die Situation komplett ignoriert, ein anderer habe teils „halbscharig“ und letztendlich erfolglos versucht, dazwischen zu gehen. Sie habe dessen Hilfe auch nicht gewollt, da er über eine halbe Stunde ebenfalls tatenlos zugesehen habe. Sie habe auf Hilfe von der Polizei gehofft. Kurz nachdem der Angeklagte mit seiner Belästigung angefangen hatte, habe sie erst mit ihrem Chef und dann mit der Polizei telefoniert. Als nach rund 30 Minuten immer noch keine Streife eingetroffen war, habe sie noch einmal angerufen. Zehn Minuten später trafen Beamte ein und warfen den Mann hinaus.

Mittlerweile fühle sie sich in der Spielothek nicht mehr sicher und lasse die Tür immer verschlossen, sagte die Frau. Gäste lasse sie erst hinein, nachdem sie diese durchs Glas gesehen habe.

Angeklagter will sich nicht an Tat erinnert haben

Die Verteidigerin teilte mit, dass ihr Mandant die Taten nicht leugne, sich aber nicht mehr erinnern könne, weil er so betrunken gewesen sei. Die 45-Jährige hielt das für unglaubwürdig. So habe der Mann sich, während er an seinem Glied rumspielte, so positioniert, dass die anderen Gäste ihn nicht sehen konnten. Außerdem habe er sich darüber lustig gemacht, als die Frau ihn filmte und auf die vielen Überwachungskameras verwiesen.

Die Richterin kaufte dem Angeklagten dann auch nicht ab, dass er wegen Alkoholisierung vermindert schuldfähig gewesen sei. So hatte der Mann auf den Videos in die Luft geboxt. Einen Antrag der Verteidigerin auf ein psychiatrisches Gutachten zur Schuldfähigkeit lehnte Nißl-Neumann ab.

Der Staatsanwalt forderte vier Monate Freiheitsstrafe, weil der Mann 2022 schon zwei Geldstrafen wegen falscher Ausweispapiere und Betrugs erhalten hatte. Die Verteidigerin forderte eine spürbare Geldstrafe.