Sengenthal geht gegen geplantes Projekt in Mühlhausen auf die Barrikaden

Wie wirkt sich das geplante Einzelhandelszentrum im Gewerbegebiet Mühlhausen Nord auf Sengenthal aus? Antworten auf diese Frage standen im Mittelpunkt der Gemeinderatssitzung am Dienstag – und sie fielen alles andere als positiv aus für die Kommune im Landkreis Neumarkt.
Die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung (GMA) hatte dazu eine Auswirkungsanalyse erstellt – und die kommt zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben der Gemeinde Mühlhausen nicht nur massive negative Auswirkungen mit Umsatzeinbußen von 24 bis 25 Prozent auf die bestehende Nahversorgung im Zentrum von Mühlhausen haben werde, sondern auch für das Nahversorgungszentrum Sengenthal. Hier müsse man mit Umsatzeinbußen von 15 Prozent rechnen, so die Analyse.
Der Gemeinderat war sich mit Bürgermeister Werner Brandenburger einig, dass das neue Einzelhandelszentrum in Mühlhausen „unbedingt zu verhindern“ sei. Die Gemeinde erwägt, wenn notwendig, auch Rechtsmittel gegen das Vorhaben einzulegen.
Bei der Stellungnahme im Rahmen der Bauleitplanung werde die Gemeinde Sengenthal ihre Belange deutlich machen, erklärte Bürgermeister Brandenburger. Vorher will man den Ausgang des in Mühlhausen geplanten Rats- und Bürgerbegehren abwarten.
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Das von Edeka Südbayern in Auftrag gegebene Gutachten stütze sich in seinen Feststellungen vor allem auf die Zielsetzungen des Landesentwicklungsplanes (LEP), hieß es im Gemeinderat. Demnach sei die Gemeinde Mühlhausen als Grundzentrum auch als Standort für Einzelhandelsgroßprojekte grundsätzlich vorgesehen. Mit dem Vorhaben würden jedoch mit einer faktischen Verkaufsflächenverdopplung deutliche und schädliche Auswirkungen ausgelöst.
Zudem befinde sich der Projektstandort im nördlichen Gemarkungsgebiet von Mühlhausen in einer nicht integrierten Lage und ohne jeglichen Wohngebietsbezug. Die nächstgelegenen Wohnbereiche würden sich im Hauptort Mühlhausen in etwa 1,8 Kilometer beziehungsweise im Ortsteil Wangen in 1,4 km Entfernung befinden. Im fußläufigen Einzugsgebiet – 1000 Meter – könnten maximal 20 Einwohner identifiziert werden.
Mit Ausnahme des Getränkemarkts seien nach LEP alle weiteren Betriebseinheiten – der maximal zulässigen Verkaufsfläche – zum Teil deutlich zu groß dimensioniert: Supermarkt 804 bis 998 m2 ( geplante Verkaufsfläche 1200 m2), Lebensmitteldiscounter 568 bis 867 m2 (geplant 1200 m2), Getränkemarkt 362 bis 465 m2 ( geplant 400 m2) und Drogeriemarkt 110 m2 (geplant 500 m2).
Das ergibt eine Gesamtfläche von 3000 m2 und somit sei die Zulässigkeit nach LEP Bayern nicht erfüllt, heißt es im Gutachten laut Gemeinderat.
Fazit: Die Entwicklung eines zweiten Versorgungszentrums im Gewerbepark Nord Mühlhausen entspreche nicht den raumordnerischen und landesplanerischen Vorgaben der Bayerischen Landesplanung.
Mühlhausen verfüge bereits heute nach Modernisierung des Supermarkts in Kombination mit einem Lebensmitteldiscounter, Getränkemarkt und einem „attraktiven Lebensmittelhandwerk in wohnortnaher, integrierter und zentraler Lage über moderne und leistungsfähige Versorgungsstrukturen der Grundversorgung“. Das bestehende Angebot sei zentral und runde die wohnortnahe Grundversorgung ab.
Außerdem wies der Bürgermeister auf die nächsten Bürgerversammlungen hin: 12.Oktober in Reichertshofen, 17. in Sengenthal, 20. in Forst und 27. in Buchberg.
Genehmigt wurde der Bauantrag der Firma Trendhaus auf Errichtung einer Lagerhalle für Handelsgüter mit überdachter Laderampe im Gewerbegebiet Reichertshofen. Pfarrer Manfred Obermayer bedankte sich bei der Gemeinde für den Zuschuss bei der Sanierung der Glockenanlage in Reichertshofen.