Darf man Hunden das Aufzugfahren verbieten? Kuriose Urteile rund um den Aufzug

Angeblich verlängert jede Treppe, die man hinaufsteigt, die Lebenserwartung um eine geschlagene Stunde! Es hat wohl etwas mit Sport zu tun, Herz-Kreislauf-System und dergleichen. Sicherlich gibt es auch kürzere Treppen, die einem nur 20 Minuten Lebensverlängerung bescheren.
Einig sind wir uns wohl darüber, dass Treppensteigen eine durchaus herausfordernde Aktivität sein kann, die bisweilen mit Atemnot und Schweißausbrüchen verbunden ist. Nicht nur ältere Semester wissen daher den Segen eines Aufzugs durchaus zu schätzen und ich gestehe, dass auch ich bisweilen den täglichen Weg zwischen der Tiefgarage und meinem Büro nicht über die zwei Treppenstockwerke beschreite, sondern… naja – wer will schon ewig leben?
Nachbar klagt gegen Hund im Aufzug – wegen Allergie
Vor dem Amtsgericht Freiburg musste sich nun allerdings kein bequemer Anwalt, sondern ein anderer fauler Hund verantworten. Genau genommen war besagter Vierbeiner schon etwas betagt und Frauchen und Herrchen hatten ihre Wohnung ganz oben unterm Dach. Den Fahrstuhl den Mehrfamilienhaus nutzten sie daher fleißig. Ein Nachbar fand das gar nicht lustig, denn wenn er den Aufzug verließ, musste er immer erstmal heftig nießen – Tierhaarallergie!
Also brachte er bei der Eigentümerversammlung den Antrag ein, die Nutzung des Lifts durch Bewohner mit mehr als zwei Beinen zu untersagen und fand dafür auch eine Mehrheit. Vor Gericht allerdings wurde der Beschluss gekippt. Die Haltung von Haustieren sei ja doch eine ganz typische Ausübung des Eigentumsrechts in Wohnungen. Würde man Menschen dazu zwingen, einen dicken, alten Hund mühselig mehrfach am Tag durchs ganze Treppenhaus zu schleppen, käme das einem Tierhaltungsverbot gleich und das wäre ein deutlich zu einschneidender Eingriff ins Eigentumsrecht. So durfte also Hasso (Name vom Verfasser geraten) seine letzten Lebensjahre mit einem melodischen „Pling“ beim Erreichen des Obergeschosses beschließen, dem Nachbarn blieb nur ein bedauerndes „Hatschie!“ (Az. 56 C 2496/12 WEG).
Umzug mit Aufzug erlaubt? Das sagt ein Gericht
Wahnsinnig praktisch ist so ein Aufzug natürlich auch bei einem Umzug: Mit einem Nachttischschränkchen den Selbstschließmechanismus der Türen blockieren, die Kabine bis unters Dach vollräumen und dann „E“ drücken. Schon hat man sich die lästige Treppe erspart. Vor dem Landgericht Koblenz landete solch ein komfortabler Umzug, weil sich danach hässliche Kratzer in der edelstählernen Innenverkleidung der Kabine befanden. Der Hauseigentümer ließ den Aufzug daraufhin für schlanke 13.550 Euro sanieren – und bekam das Geld auch zugesprochen. Es sei zwar nur eine optische Beeinträchtigung, doch niemand müsse mit einem hässlichen Fahrstuhl leben und nach Befragung eines Gutachters gab es auch keine kostengünstigere Lösung (Az. 4 O 98/2).
Um zu vermeiden, dass jemand den Aufzug einer Wohnanlage in Berlin in entsprechender Weise beschädigt und unerkannt davonkommt, ließ die Eigentümerin sicherheitshalber Videokameras in der Kabine installieren. Einer ihrer Mieter wollte aber nicht ins Fernsehen und klagte vor dem Kammergericht Berlin. Daraufhin mussten die Linsen wieder abgeschraubt werden: die prophylaktische Kameraüberwachung stelle einen unberechtigten Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Bewohner dar, bestätigte das Gericht den Mieter (Az. 8 U 83/08).
