Debatten um Parkplätze und Fernwärme

Der Generationenwohnpark sorgte in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats für eine Diskussion. Der Antrag des Investors Ludwig Hetzenegger (Mühlfeld I) auf Abweichung von der Stellplatzsatzung für den Wohnpark für alters- und rollstuhlgerechte Wohneinheiten für betreutes Wohnen und Wohnungen unter 50 Quadratmetern wurde zurückgestellt. Eine Klärung erfolgt bis zur nächsten Sitzung durch die Verwaltung.
Anstelle von zwei Stellplätzen soll je Wohnung nur einer errichtet werden. „Zunächst einmal ist klarzustellen, dass die Stellplatzsatzung hier nicht gilt, sondern die Festsetzungen des Bebauungsplans Mühlfeld I. Laut diesem sind pro Wohneinheit mindestens zwei Stellplätze zu errichten. Eine Abweichung davon ist im Einvernehmen mit der unteren Bauaufsicht beim Landratsamt Regensburg möglich. Es handelt sich dabei um 20 Wohnungen“, führte Bürgermeister Raffael Parzefall aus.
Peter Probst, Dietmar Breu, Matthias Kiendl, Christian Wild, Mathias Englbrecht, Helmut Haase und Christian Dozler waren der Meinung, dass bei einer pflegebedürftigen Person oder einem Senior ein Parkplatz ausreiche. Siegmund Helgert beschäftigte die Frage, warum in derselben Situation in Neueglofsheim Ausnahmen von der Stellplatzsatzung zugelassen worden seien, im Mühlfeld nun aber nicht gewährt werden sollen. Das Gemeindeoberhaupt meinte dazu, dass von Vorschriften Abweichungen erteilt werden können, aber nicht müssen. Sonst müsste man künftig alle Anträge bejahen.
Unabhängig von diesem Antrag wurde für den Wohnpark ein Antrag auf Genehmigungsfreistellung erstellt. Hierin sind je Wohnung zwei Stellplätze vorgesehen. Warum ein Antrag auf Abweichung bei den Stellplätzen gestellt worden sei, gleichzeitig aber eine Genehmigungsfreistellung mit zwei Parkplätzen je Wohnung eingereicht werde, sei unklar. Weiter sollte aufgezeigt werden, wie die Parkplätze angefahren werden. Zudem sollten Besucherparkplätze nachgewiesen werden. Die Erschließung innerhalb des Wohnparks sei unklar, sagte der Bürgermeister.
Auch zum Antrag des FC Thalmassing auf Bezuschussung einer PV-Anlage mit Batteriespeicher gab es unterschiedliche Meinungen. Die Gesamtkosten betragen circa 57000 Euro. Der FC beantragte einen Zuschuss von 10000 Euro. Helmut Haase sprach von einer selbstrechnenden Investition, die man nicht für den Sportbetrieb brauche. Die PV-Anlage sei in 20 Jahren gewinnbringend. Christian Dozler meinte: „Wir fördern keine Balkonkraftwerke, also dürften wir dies auch nicht fördern.“ Grundsätzlich sei er pro Förderung eingestellt und könnte mit einem Kompromiss leben. Hans Biener stimmte Dozler zu, er könne sich einen Kompromiss von zehn Prozent der Gesamtkosten, also 5700 Euro, vorstellen. Christian Wild und Sigmund Helgert waren für 10000 Euro. Mit 11:3 Stimmen wurde ein Zuschuss von maximal 5700 Euro beschlossen.
Angefragt wurde, wie es mit der Wärmeversorgung des neuen Feuerwehrhauses aussieht. Helmut Haase sagte: „Ein Fernwärmeanschluss liegt direkt am Feuerwehrgrundstück an. Warum können wir hier nicht einfach anschließen?“ Christian Wild entgegnete, man wisse nicht, ob die Wärme zum benötigten Zeitpunkt zur Verfügung steht. Man habe auf das vor mehreren Wochen versandte Anschreiben an Investor Ludwig Hetzenegger noch keine Antwort erhalten.
Haase betonte, dass die Kommune auf den Investor eingehen solle. Für Parzefall ist unklar, worauf man eingehen solle, wenn es keine Rückantwort gebe. Matthias Kiendl meinte, „wir müssen endlich wissen, wie wir dran sind“. Angeblich solle übergangsweise eine Großwärmepumpe zum Einsatz kommen, die dann auch das Feuerwehrhaus mitversorgen könnte. Aber das sei nur ein Gerücht.