PV-Anlagen auf Satteldächern: Neuer Solarstreit in der Ganghofer-Siedlung?

Droht den Hausbesitzern der Ganghofer-Siedlung das gleiche Dilemma wie beim zuletzt doch noch erfolgreichen Versuch, auf den Flachdächern der Anbauten PV-Anlagen zu installieren?
Die 2005 erlassene Gestaltungssatzung hatte dies lange Zeit verhindert, bis die Stadt die ablehnende Haltung 2020 aufgab. Jetzt könnte es wieder auf einen Streit hinauslaufen, denn Hausbesitzer wollen auch die Satteldächer der Häuser mit PV-Modulen bestücken.
Dem stand bislang der Denkmalschutz entgegen, was Anwohner Michael Hocke aktiv werden ließ. Er verlangt namens von 25 Hausbesitzern in einem Schreiben an die Stadt, die Gestaltungssatzung erneut zu ändern, um PV-Anlagen auch auf den Sattel- und Schrägdächern zuzulassen mit dem Argument, einen namhaften Beitrag für den Klimaschutz leisten zu können.
Ensemble soll erhalten bleiben
An die 140 Häuser, die alle im gleichen Stil und in gleicher Größe errichtet sind, wurden in den 30er Jahren entlang der Augsburger Straße gebaut. Die „grüne Mitte“, eine Tochter des Immobilienzentrums , erwarb das unter Denkmalschutz gestellte Areal vor fast 20 Jahren und verkaufte die Häuser dann einzeln. Mit der in der Amtszeit des damaligen OB Hans Schaidinger (CSU) erlassenen Gestaltungssatzung begann der Ärger der Hauskäufer. In dieser Satzung wurde festgeschrieben, dass das unter Denkmalschutz stehende Gesamt-Ensemble in der bestehenden Form erhalten bleiben solle. Bauliche Änderungen seien nur dahingehend erlaubt, dass ebenerdige Anbauten in einer Größe von etwa fünf auf 15 Metern errichtet werden dürfen. Alle mussten in der gleichen Richtung stehen. Auf diese Satzung und den Denkmalschutz beriefen sich Oberbürgermeisterin Gertraud Maltz-Schwarzfischer (SPD) und der damalige grüne Bürgermeister Jürgen Huber immer wieder, nachdem Michael Hocke 2020 mehrere Anfragen an sie gerichtet hatte, um PV-Module auf seinen Anbau installieren zu dürfen. Hocke und mit ihm gut 40 andere Hausbesitzer hatten mitbekommen, dass die Stadt für die Siedlung etliche Befreiungen erteilt hatte. Doch bei den PV-Anlagen blieben die Stadt wie auch die Verwaltung, an die sich der 65-jährige Sachverständige ebenfalls gewandt hatte, hart.
Schließlich sprangen vor den letzten Wahlen die CSU und die ÖDP den Hausbesitzern bei, bis die Installierung von Anlagen auf den Flachdächern zur Nutzung der Sonnenenergie wie Solarenergieanlagen und Sonnenkollektoren für zulässig erklärt wurden. Das Rechtsamt, des Umweltamt, die Denkmalschutzbehörde und des Stadtplanungsamts gaben ihre Zustimmung, so dass alle 16 Stadträte im Ferienausschuss dafür votierten.
Jetzt machten die Anwohner einen erneuten Vorstoß. Über einzelne Stadträte versuchten sie zu erreichen, dass Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. „Wir haben bis heute von der Verwaltung nur kategorische Ablehnungen erhalten oder Schreiben, denen zufolge die Verwaltung die Sachlage prüfe,“ zeigte sich Hocke enttäuscht. „Wir sind aber der Überzeugung, dass wir in der sich dramatisch verschärfenden Klimakrise beim Ausbau der erneuerbaren Energien einen Beitrag leisten müssen, um den CO2-Ausstoß zu reduzieren“, sagt Initiator Hocke.
Was ist öffentlich einsehbar?
Auf Zustimmung stieß er bei der ÖDP, die in einem Antrag an den Stadtrat die Abänderung der Gestaltungssatzung vorschlägt. Auch CSU-Bürgermeisterin Astrid Freudenstein kündigte an, ihre Faktion werde einen neuerlichen Anlauf starten, um das „wirklich ärgerlichen Thema“ wieder zu beseitigen. Die Stadt signalisierte nun zwar Bereitschaft, aus Sicht der Denkmalbehörden die Erlaubnispraxis dahingehend zu ändern, im Einzelfall auch auf den Dächern der historischen Gebäude Solartechnik zuzulassen, aber nur soweit diese nicht öffentlich einsehbar seien. „Entsprechende Abweichungen von der Gestaltungssatzung wären ein Weg, um die jüngste Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes schnell aufzugreifen, ohne wesentliche Beeinträchtigungen für das Ensemble befürchten zu müssen”, teilte Pressesprecherin Juliane von Roenne-Styra mit. Aber sofern die bestehende Gestaltungssatzung geändert werden solle, wäre eine vorherige Fachplanung zur Einbindung von Solartechnik in die Siedlung aus denkmalfachlicher Sicht unerlässlich. Bis die Anpassung an die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen über den Stadtrat erfolge, sei es im Einzelfall schon jetzt in enger Absprache mit der Denkmalpflege möglich, Anträge zu stellen. Für die Bewohner der Ganghofer-Siedlung stellt sich aber die Frage, welche Dächer nicht öffentlich einsehbar sind. „Jedes Dach kann man von irgendeiner Seite sehen“, sagen Hausbesitzer. Zudem zeige die Erfahrung, dass Fachplanungen viel Zeit in Anspruch nehmen. Da könne man noch lange warten, bis ein Satteldach mit PV-Modulen bestückt sei.