Stalker aus NRW machte Frau (20) aus dem Landkreis Kelheim das Leben zur Hölle

Von Etienne Nückel · 19. Juli 2023 um 19:00

Zu einer Geldstrafe von 9100 Euro wurde ein Stalker am Dienstag vor dem Amtsgericht Kelheim verurteilt. Richterin Sophie Hiebl sah es als erwiesen an, dass der 30 Jahre alte Mann aus dem Landkreis Euskirchen (Nordrhein-Westfalen) eine 20 Jahre alte Frau aus dem Landkreis Kelheim bedroht, beleidigt und online nachgestellt hatte.

Der Angeklagte ließ die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft durch seine Rechtsanwältin Sidhu Prabhlin größtenteils einräumen. Er hatte die Frau im Sommer 2021 auf der die Social-Media-App Snapchat kennengelernt.

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Man hielt über mehrere Monate regelmäßigen Kontakt über soziale Medien, Video-Gespräche und Telefonate. Außerdem kam es zu persönlichen Treffen am Wohnort des Angeklagten. Der verstand das Verhältnis als Beziehung, so Prabhlin. Laut der Frau war es hingegen rein freundschaftlich.

Amtsgericht: Angeklagter schickte Droh-Mails

Im Herbst schlief das Verhältnis laut dem Angeklagten ein, die junge Frau sprach von einem Kontaktabbruch. Anschließend versuchte der Angeklagte telefonisch und online, die Frau zu kontaktieren. Die Staatsanwaltschaft sprach von mindestens 55 Gelegenheiten, die junge Frau von teils 500 Versuchen am Tag. Außerdem beleidigte der Angeklagte sie und schickte Droh-Botschaften, die in Auszügen verlesen wurden. Darunter: „Ich bringe diesen Typen um. Glaub mir, das ist mir so scheißegal. Glaub mir, dann geh ich 15 Jahre in den Knast.“ Der Angeklagte war laut seiner Anwältin eifersüchtig. Laut der Geschädigten gab es allerdings keinen „Typen“.

Zudem hatte die junge Frau offenbar ein mittlerweile eingestelltes Verfahren wegen eines versuchten sexuellen Übergriffs gegen den Angeklagten angestrengt. Das ging aus einem Gespräch der Frau mit Richterin Hiebl und einem Attest ihres Therapeuten, das verlesen wurde, hervor. Die Geschädigte sagte aus, noch heute unter den Folgen des Stalkings zu leiden. Ihre sozialen Kontakte seien „zugrunde gegangen“, sie habe ihre Ausbildung vernachlässigt und habe immer noch Angst. Sie bekomme auch sporadisch SMS von unbekannten Nummern, könne aber nicht beweisen, dass diese vom Angeklagten kommen. Der hatte als einzigen Bestandteil der Anklage bestritten, gefälschte Rufnummern verwendet zu haben.

Amtsgericht Kelheim: Staatsanwältin fordert Haft

Die Staatsanwältin forderte eine Haftstrafe von neun Monaten, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden solle. Die Verteidigerin forderte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 65 Euro. Hiebl verurteilte den Berufskraftfahrer zu 130 Tagessätzen zu je 70 Euro. Zu dessen Gunsten wertete sie, dass er wegen einer Borderline-Persönlichkeitsstörung wohl vermindert schuldfähig sei. Der Angeklagte hatte eine stationäre Therapie gemacht. Außerdem sei er geständig gewesen, habe Reue gezeigt und sei nicht vorbestraft. Zu seinen Lasten wertete sie, dass er mehrere Straftatbestände erfüllt habe und die Frau erhebliche Einbußen im täglichen Leben hatte.