Verdienen Gefangene zu wenig? Hinter den Gittern der JVA Regensburg sieht man ein anderes Problem

Die aktuellen Löhne von Strafgefangenen sind zu niedrig – das urteilte kürzlich das Bundesverfassungsgericht. In der JVA Regensburg sieht man aber noch ein ganz anderes Problem: Viele Häftlinge wollen arbeiten – doch nicht alle können.
Als Susanne Wörner und Marcus Hegele den Arbeitsbereich der männlichen Häftlinge in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Regensburg betreten, dringt ein Rap-Song von Eminem durch den Raum. Die Häftlinge, die zumeist Unterhemden und blaue Arbeitshosen tragen, arbeiten an großen Holztischen. Unter anderem zerlegen sie hier alte Computer für die Regensburger Firma Zellner Recycling. Für ein weiteres Unternehmen übernehmen sie Montage- und Sortierarbeiten.
„Der Großteil der Gefangenen will arbeiten“, sagt Wörner. Die Leiterin der Arbeits- und Wirtschaftsverwaltung der JVA weiß, wie wichtig es ist, Struktur in den Gefängnisalltag zu bringen. Sie sagt aber auch: „Nicht für alle Häftlinge gibt es hier Arbeitsplätze. Wir haben Wartelisten.“
Gefangene in U-Haft müssen Antrag stellen
Wie Anstaltsleiter Marcus Hegele erklärt, handle es sich bei der JVA Regensburg um ein relativ kleines Gefängnis. Eigenbetriebe wie etwa eine Schreinerei oder eine Kfz-Werkstatt wie in größeren Einrichtungen gebe es hier nicht. Hinzukommt, dass sich rund 80 Prozent der Frauen und Männer, die hier untergebracht sind, in Untersuchungshaft befinden. Die durchschnittliche Verweildauer liegt bei 69 Tagen. „Grundsätzlich sind nur verurteilte Straftäter zur Arbeit verpflichtet. Gefangene in Untersuchungshaft müssen aktiv einen Antrag stellen, um Arbeiten zu können“, sagt er.
Erst kürzlich hat die Arbeitssituation von Häftlingen bundesweit für Aufsehen gesorgt. Grund dafür waren jedoch nicht die Tätigkeiten an sich, sondern die Bezahlung. Je nach Qualifikation erhält ein Strafgefangener zwischen 1,38 und 2,29 Euro pro Stunde. Dass sei zu wenig, urteilte schließlich das Bundesverfassungsgericht. Der Regensburger Anstaltsleiter kann das Urteil nachvollziehen. „Man darf aber auch nicht vergessen, dass man im Vergleich zu draußen weder Miete noch Versicherungen zahlen muss“, fügt er hinzu.
Geld für Lebensmittel und Hygieneprodukte
Doch wozu brauchen Gefangene überhaupt Geld? Hinter Gittern sind die Möglichkeiten schließlich begrenzt. „Generell ist die Arbeit im Gefängnis eine wichtige Resozialisierungsmaßnahme“, erklärt Wörner. Doch auch innerhalb der Haftanstalt gibt es die Möglichkeit, bestimmte Produkte einzukaufen. „Es geht dabei vor allem um Hygieneartikel oder Lebensmittel“, sagt sie. Cola, Schokolade, Tabak oder Kaffee seien besonders gefragt. „Im Gefängnis gibt es zwar Vollversorgung. Aber natürlich bieten wir nicht alles an. Kaffee zum Beispiel gibt es nur zwei Mal in der Woche“, so Wörner.
Hinzu kommt, dass vier Siebentel des verdienten Geldes als sogenanntes Überbrückungsgeld für die Zeit nach der Haftentlassung verwendet werden. An die Häftlinge ausgezahlt wird diese Summe am Tag der Entlassung.
Eigener Arbeitsraum für weibliche Häftlinge
In der JVA Regensburg gibt es neben dem Arbeitsbereich der männlichen Häftlinge, in dem für externe Auftraggeber gearbeitet wird, auch Aufgaben innerhalb der Anstalt – beispielsweise in der Gefängnisküche oder der Wäscherei. Für die weiblichen Gefangenen steht zudem noch ein eigener Arbeitsbereich bereit, den Wörner und Hegele ebenfalls zeigen.
In dem etwas kleineren, vergitterten Raum stehen zahlreiche Körbe mit Kämmen auf den Tischen. Die Arbeiterinnen, die diese für die Regensburger Firma Ring verpacken sollen, befinden sich zu diesem Zeitpunkt gerade in der Mittagspause. „Hier haben wir Platz für maximal 15 Frauen – eher für zehn“, sagt Wörner. Etwa sechs Stunden pro Tag würde in dem kameraüberwachten Arbeitszimmer, dass sich direkt auf der Frauenstation befindet, Produkte verpackt werden. Eine monotone Aufgabe? „Wir haben die Vorgabe, dass Gefangene zwar unterfordert, aber nicht überfordert werden dürfen“, sagt sie.
Bis 2025 braucht es neue Lösungen
Was die Erhöhung des Lohnes betrifft, sind Wörner und Hegele auf die neuen Konzepte gespannt. „Das Land Bayern hat nun bis 2025 Zeit, um sich etwas zu überlegen. Laut Bundesverfassungsgericht können neben einer Lohnerhöhung auch kreative Lösungen gefunden werden, um mehr Wertschätzung für die Arbeit von Strafgefangenen herauszustellen“, sagt der Leiter der JVA.
Ein denkbarer Weg wäre für ihn dabei auch die Erhöhung der sogenannten Freistellungstage. Aktuell könne für zwei Monate durchgehende Arbeit ein solcher Tag beantragt werden. Der Gefangene kann sich damit entweder während der Haft freinehmen oder seinen Entlassungszeitpunkt vorverlegen. „Das Wichtigste ist, dass Gefangene sehen, dass sich Arbeit lohnt“, sagt Hegele. „Und natürlich wäre es schön, wenn wir für alle Plätze hätten“, fügt Wörner hinzu.