Schwandorf erreicht keine Erleichterung bei Phosphor-Proben für Kommunen

Der Zweckverband Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf wollte eine Erleichterung für die Betreiber von Kläranlagen beim Thema Phosphoruntersuchungen erreichen. So hätten die Kommunen Geld sparen können. Doch die Verhandlungen mit den Behörden führten nicht zum gewünschten Ergebnis.
Jeder Kläranlagenbetreiber muss zur Sicherstellung der Phosphorrückgewinnung ab Januar 2029 Untersuchungen des Klärschlamms durchführen lassen und die Ergebnisse an die zuständigen Behörden melden. Der Zweckverband Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf (ZVTKS) habe in den vergangenen Monaten versucht, in Absprache mit der Regierung der Oberpfalz bzw. dem Bayerischen Umweltministerium zu erreichen, dass nicht jede Kläranlage im Jahr 2023 die aufwendigen und teuren Phosphoruntersuchungen durchführen müsse. Dies berichtete Verbandsvorsitzender Oberbürgermeister Andreas Feller bei einer ZVTKS-Sitzung im Sitzungssaal des Zweckverbandes Müllverwertung.
Eine Mischprobe statt vieler Einzelproben?
Ziel der Verhandlungen sei laut Feller gewesen, dass nur eine einmalige Bestimmung aus einer Mischprobe des getrockneten Klärschlamms beim ZVTKS durchgeführt werden müsste. „Die Abschätzung, welche Phosphormengen im Klärschlamm vorhanden sind, wären bei dieser Bestimmung mindestens genau so präzise gewesen“, so Feller. Bedauerlicherweise sei dieses Vorgehen aber von den zuständigen Behörden abgelehnt worden. Dies bedeute, dass alle Kommunen, die eine Kläranlage betreiben die teuren Untersuchungen in einem zugelassenen Labor und mit einem zugelassenen Probenehmer selbst beibringen müssen.
Auch bei der Verpflichtung ab 2029, die Nutzung des Phosphors im Klärschlamm zu melden, sei offensichtlich nicht daran gedacht worden, dass es in Bayern inzwischen eine Reihe von kommunalen Zusammenschlüssen für die Klärschlammentsorgung gebe. Es wäre wesentlich sinnvoller, dass der ZVTKS den Bericht abgebe, ist Feller überzeugt. Doch auch dies sei nach geltenden Richtlinien nicht möglich.
Fragezeichen hinter Anlage bei Straubing
Der Verbandsvorsitzende berichtete zudem von der Teilnahme an den DWA-Klärschlammtagen in Würzburg. Auf großes Interesse stieß dabei die Frage, ob bis 2029 ausreichende Verbrennungskapazitäten für den in Deutschland anfallenden Klärschlamms geschaffen werden können. Die Experten der Tagung waren sich laut Feller einig, dass dies der Fall sein werde.
Bau und Betrieb einer Monoklärschlammverbrennungsanlage in Straubing aber seien vom Expertengremium als wenig wahrscheinlich eingestuft worden. Hintergrund seien laufende Klagen durch Privatleute und einen Umweltschutzverband.
Ein Problem sei laut Aussage der Experten auch die Rückgewinnung des Phosphats aus der Klärschlamm-Monoverbrennungasche. Keines der Rückgewinnungsverfahren werde derzeit großtechnisch angewandt, viele befänden sich sogar noch im Laborstadium oder Technikumsmaßstab. Deshalb sei auch darüber diskutiert worden, die Verpflichtung der Phosphatnutzung über das Jahr 2029 hinaus zu verschieben.
2500 Tonnen weniger Klärschlamm
Kämmerer Markus Decker gab den Jahresabschluss 2021 des Zweckverbandes bekannt, das Wirtschaftsjahr schloss mit einer Bilanzsumme von 18779031 Euro und einem Jahresüberschuss von 71239 Euro. Decker informierte auch über die Gewinn- und Verlustrechnung des Zweckverbandes. Er berichtete von Umsatzerlösen in Höhe von 6165589 Euro, einem Materialaufwand von 4394097 Euro und Personalaufwendungen von 647450 Euro. Für den Rechnungsprüfungsausschuss berichtete dessen Vorsitzender Thomas Beer von einer geordneten Haushaltsbewirtschaftung. Die Verbandsversammlung erteilte der Verwaltung die Entlastung.
Im Zwischenbericht für 2023 geht man davon aus, dass die Abnahmemenge voraussichtlich um 2500 Tonnen unterschritten, die Umleitungsmenge um 1500 Tonnen verringert und der Durchsatz ebenfalls 1000 Tonnen weniger sein werde.
Die Kosten pro Tonne Klärschlamm
Entgelt: Kämmerer Markus Decker gab die Abrechnung des Entsorgungsentgeltes für 2022 bekannt. Unter Zugrundelegung der Planmengen ergebe sich ein vorläufiger Entgeltsatz von 127,40 Euro je Tonne angelieferten Klärschlamms.
Rücklage: Für 2022 habe sich eine Kostenüberdeckung von 273473 Euro ergeben. Die Verbandsversammlung stimmte zu, dass dieser Betrag nicht an die Mitglieder erstattet wird, sondern zur Stärkung der Liquidität den Rücklagen zugeführt werden soll.