Regensburger Wirt ist entsetzt: Ordnungsamt der Stadt als Geschmackspolizei?

Regensburgs Gastwirte müssen ihre Bestuhlung auf Freisitzen auswechseln, wenn sie nicht den Vorgaben entspricht. Wieso Rattan an Lehne und Sitzfläche erlaubt sind, nicht aber auf den Griffen, versteht Wirt Jürgen Zandt nicht.
Sie genießen die Sonne, das Essen, die Getränke: Auch wenn eine große Baustelle am Römerturm den Betrieb des La Chapelle am Kornmarkt beeinträchtigt, den Bauzaun ignorieren die Gäste von Jürgen Zandt gerne. Seit 17 Jahren betreibt der Gastwirt das Café in einem Gebäude mit historischem Kreuzgewölbe. Die Anlage geht auf die Zeit der Romanik zurück, La Chapelle bedeutet auf Deutsch Kapelle. Das Kreuzgewölbe könnte also passender nicht sein und Gastwirt Zandt weiß, was es bedeutet, im Welterbe ein Café zu betreiben.
Einsatz von Teppichmesser
Das ist geschehen: Vergangene Woche kam das Ordnungsamt bei Zandt vorbei. Sie inspizierte die Freisitz-Bestuhlung. Dabei fielen Schirme ins Auge, die das Logo der Brauerei trugen, dessen Bier Zandt ausschenkt. „Die müssen weg, was ich gut verstehen kann“, sagt Zandt. Er schaffte sich umgehend weiße Schirme an.
Denn dass im Welterbe nicht jede Gaststätte Werbelogos auf Schirmen vors Lokal stellen kann, das kann der Wirt nachvollziehen. Doch die städtischen Mitarbeiter bemängelten noch etwas, das Zandt gar nicht nachvollziehen kann. „Meine Stühle, die ich mir während der Pandemie gekauft habe, haben Rattan nicht nur an der Lehne und auf der Sitzfläche“, sagt der Betreiber des La Chapelle. „Sondern auch an den Seitengriffen.“ Das aber ist auch nach der neuen Freisitz-Satzung der Stadt Regensburg nicht erlaubt. „Man sagte mir, ich soll entweder die Stühle entfernen, oder das Rattan mit einem Teppichmesser wegschneiden.“ Der Rattan-Überzug an den Griffen der Stühle entspricht nicht der Satzung.
Dabei hatte es im vergangenen Jahr eine heiße Debatte um die Freisitz-Satzung gegeben. Hintergrund war, dass während der Corona-Pandemie die Ausfälle der Regensburger Gastwirte durch freizügige Regelungen abgemildert werden sollten. Beispielsweise gab es keine Freisitze vor der Gesandtenkirche. Die Stadt erlaubte dies, ebenso wie auf zahlreichen Plätzen der Stadt, etwa dem Haidplatz. Auch die strengen Regelungen für die Bestuhlung wurden zeitweise ausgesetzt. Damit sollten sich die Gastronomen erholen und auch die Regensburger stimmten mit den Füßen ab: Der vergangene Sommer zeigte, wie beliebt die Freisitze vor den Cafés und Gaststätten sind. Regensburg, das sich gerne als nördlichste Stadt Italiens sieht, machte diesem Ruf alle Ehre.
Doch die Regeln sollten wieder verschärft werden im vergangenen Jahr. Dabei wurde der Mittelbayerischen der neue Entwurf für die Freisitzsatzung zugespielt. „Debatte um die Freisitze wird zur Zerreißprobe für die Rathaus-Koalition“, titelte die MZ im Juli vergangenen Jahres.
„Die Freisitze auf dem Haidplatz, Neupfarrplatz, Domplatz, Kohlenmarkt, Rathausplatz und Bismarckplatz werden ab der Freisitzsaison 2023 auf die Größe und Fläche der Freisitzsaison 2019 zurückgeführt“, hieß es zudem – das brachte viele Wirte auf die Barrikaden. Und die Rathaus-Koalition besserte nach. „Es war letztlich unstrittig, dass man die jetzige Regelung weitgehend beibehält. Zumal mich positiv überrascht hat, dass der Zuwachs an Freisitzen nicht zu mehr Beschwerden geführt hat“, sagte beispielsweise FDP-Stadtrat und Koalitions-Mitglied Horst Meierhofer im Oktober. Im Dezember wurde die neue Satzung durchgewunken.
Doch dabei wurden auch zahlreiche Regelungen verabschiedet, wie Freisitze auszusehen haben. „Innerhalb eines Freisitzes ist ein stimmiges Erscheinungsbild hinsichtlich der Auswahl von Stuhl-, Tisch- oder Schirmtypen sicherzustellen“, heißt es jetzt in der Satzung. Und weiter: „Mehrfarbige oder uneinheitliche Ausführungen der Möblierung sind nur auf Antrag nach Abstimmung möglich.“
Reaktion der Stadt
Die Stadt Regensburg verwies darauf, dass die Regeln eben gelten. „Die Abteilung Sondernutzung kontrolliert derzeit im Rahmen des üblichen Außendienstes laufend mit, ob die Freisitze dem entsprechen, was in den Bescheiden genehmigt wurde“, heißt es von einer Sprecherin. Dabei werde die man vom Kommunalen Ordnungsservice der Stadt unterstützt. „Seit Beginn der Freisitzsaison wurden so etwa 15 entsprechende Verstöße moniert“, heißt es weiter. „Wenn die Bestuhlung nicht dem entspricht, was im Bescheid genehmigt wurde, wird der Gastronom aufgefordert, sie wegzuräumen“, so die Stadt. Komme er dem nicht nach, „kann ein Bußgeld verhängt werden“.
KOMMENTAR: Das ist doch ein Witz von Loriot, oder?
Das sind Szenen, wie sie sich der legendäre Loriot ausgedacht haben könnte: Weil seine Stühle Rattan an der Lehne aufweisen, müssen sie weg. Gastwirt Jürgen Zandt hatte wie alle anderen Wirte mit Corona zu kämpfen. Nach einer Debatte darüber, ob die Regeln wieder verschärft werden sollen, beschloss die Koalition weitergehende Freiheiten für die Wirte. Dass man keine giftgrünen Schirme im Welterbe aufstellen darf, kann jeder nachvollziehen. Aber ob das Ordnungsamt nun zur Geschmackspolizei werden muss, das ist wirklich fraglich.