Alkoholentzug als letzte Chance: 47-Jähriger wegen Brandstiftung und Angriffen auf Senioren verurteilt

Von Josef Schaller · 9. Juni 2023 um 11:59

Ein 47-Jähriger aus dem Landkreis Schwandorf wurde am Mittwoch wegen Brandstiftung und tätlichen Angriffen auf drei Senioren durch die Vizepräsidentin am Landgericht Jutta Schmiedel zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Das ist aber nicht alles.

Zudem wurde die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Ins Gefängnis müsse der Verurteilte trotzdem nicht, sofern er es schaffe, die Therapie durchzustehen, so die Richterin.Wie berichtet, musste sich der 47-Jährige vor dem Landgericht Amberg verantworten,weil er im Oktober 2022 das Auto seines Bruders in Brand gesteckt und zwei Monate später drei Senioren bei tätlichen Angriffen schwer verletzt hatte. In beiden Fällen stand der Angeklagte, der sich bereits mehreren Entwöhnungstherapien unterzogen hatte, unter starkem Alkoholeinfluss. Während am ersten Verhandlungstag die Brandstiftung behandelt worden war, stand am Mittwoch der zweite Anklagepunkt im Fokus.

Laut Anklageschrift soll der Mann am 9. Dezember 2022 gegen 18.30 Uhr in Schwandorf vor einer Wohnanlage laut herumgeschrien haben. Als eine Seniorin die Terrassentüre öffnete, soll der 47-Jährige sie aufgefordert haben, Geld zu zahlen. Anschließend soll er die Wohnung betreten und die Frau geschubst haben, so dass sie nach vorne auf einen Tisch fiel. Als sich die Senioren aufrichtete, soll ihr der Angeklagte einen weiteren Stoß verpasst haben. Körperliche Verletzungen habe sie sich dabei zwar nicht zugezogen, wie die Seniorin vor Gericht aussagte. Jedoch leide sie seitdem unter erheblichen psychischen Beeinträchtigungen.

Senior flüchtete mit Rollator

Für sie sei sofort klar gewesen, dass der Eindringling stark betrunken war, sagte die Geschädigte aus. Sie habe das Gefühl gehabt, dass er gar nicht wusste, wo er sich befinde, so die Seniorin. Ihr Mann sei mit seinem Rollator in den Flur geflüchtet, um Hilfe zu holen.

Eine Nachbarin habe den Mann in ihre Wohnung gelassen, wie sie als Zeugin aussagte. Der Angeklagte sei hinterhergestürmt, habe sie an der Schulter gepackt und rückwärts in die Küche geschoben. Dabei sei sie gestolpert und gegen die Kante einer Küchenzeile gefallen, berichtete die Zeugin. Bei dem Sturz habe sie sich die Schulter ausgerenkt und gebrochen. Außerdem habe sie einen Schock erlitten. Am Boden liegend sei sie vom Angeklagten zudem mit den Füßen am Rumpf und Rücken getreten worden.

Der Senior sagte aus, dass er von dem Eindringling umgestoßen und als Nazi beschimpft worden sei. Der Angreifer habe ihm unterstellt, seinen Sohn getötet zu haben. Anschließend habe der Angreifer einen Radiator aus Metall nach ihm geworfen. Er habe, am Boden liegend, den Heizkörper gerade noch mit seinem Rollator abwehren können. Dabei sei er am Auge verletzt worden. Desweiteren habe er sich mehrere Hämatome zugezogen. Auch der Zeuge sagte, dass der Angeklagte stark alkoholisiert gewesen sei. Bei allen drei Geschädigten hat sich der 47-Jährige im Gerichtssaal entschuldigt. Er sagte, er wisse, dass er einen Fehler gemacht habe. Es tue ihm sehr leid.

Mann drohte Polizisten, sie umzubringen

Der Angreifer wurde schließlich im Garten des Wohnkomplexes von einem Polizisten gestellt und gefesselt. Eine Polizistin sagte aus, dass sie vom Angeklagten nicht als solche erkannt worden sei. Erst habe er sie aufgefordert, ihn zu erschießen. Kurze Zeit später habe er den Polizeibeamten gedroht, sie umzubringen.

Philipp Hartwig, Assistenzarzt der Forensischen Psychiatrie des Bezirkskrankenhauses Regensburg, stufte in seinem Gutachten die generelle Schuldfähigkeit des Angeklagten als „erheblich vermindert“ ein und sprach von einer akuten Intoxikation während des Angriffs auf die Senioren. Ein Unrechtsbewusstsein lasse sich laut Zeugenaussagen hier nicht erkennen. Dass es auch in Zukunft unter starkem Alkoholeinfluss zu ähnlichen Delikten komme, sei sehr wahrscheinlich, so der Gutachter. Er bejahte die Unterbringung in einer forensischen Klinik.

Starke Alkoholisierung sei zu berücksichtigen

Oberstaatsanwalt Tobias Kinzler bezeichnete in seinem Plädoyer die Brandstiftung als Spontantat, mit der der Angeklagte seinem Bruder eines auswischen wollte. Ein nachweisbarer Vorsatz sei hier nicht zu sehen. In Bezug auf die Körperverletzungen an den Senioren müsse man die starke Alkoholisierung berücksichtigen. Aufgrund der Einschätzung des Sachverständigen könne nicht von gefährlichen Körperverletzungen gesprochen werden, es sei hier von einem vorsätzlichen Vollrausch auszugehen. Denn der Angeklagte wisse, wie so ein Rausch auf ihn wirke. Zu Gunsten des Beschuldigten wirke sich sein Geständnis bei der Brandstiftung aus. Ohne dieses wäre die Tat nicht nachweisbar gewesen, so Kinzler.

Verteidiger Michael Schüll, der den Ausführungen des Oberstaatsanwalts im Wesentlichen zustimmte, bezeichnete seinen Mandanten als eine „tragische Figur“. Im Prinzip sei er ein guter Mensch. Allerdings werde sein Leben stark vom Alkohol, den er zur Krisenbewältigung nutze, beeinflusst.