Wildunfälle im Landkreis Cham: Warum String-Tangas Leben retten können

Ein Rums – und schon ist es passiert. Wildunfälle geschehen in ländlichen Gegenden wie dem Landkreis Cham schnell, meist in Momenten, in denen man nicht damit rechnet. Doch was tut man, wenn es einen selbst einmal mit einem Wildunfall trifft? Und wie kann ein String-Tanga dabei helfen, ein angefahrenes Tier vor dem Tod zu bewahren?
Die Konsequenzen eines Wildunfalls sind meist verheerend – nicht nur wegen des zurückgebliebenen Schadens am Auto, sondern vor allem wegen des verletzten oder sogar toten Tieres. Auffällig oft handelt es sich bei den Opfern um Rehe, sagt Thomas Hausladen, Vorsitzender der Jägerkameradschaft Cham. Zumindest seien Rehe nach einem Unfall leichter zu finden als kleinere Tiere wie Hasen. Deswegen gebe es bei ihnen eine hohe Dunkelziffer.
Mehr Verkehr, mehr Unfälle
„Ob Wildunfälle zugenommen haben, ist schwer zu sagen, aber gefühlt ja, weil das Verkehrsaufkommen höher ist“, sagt Hausladen. Doch was ist zu tun, wenn einem selbst ein Wildunfall passiert? „Man verständigt die Polizei, weil die meisten Leute den zuständigen Jäger nicht kennen“, so der Jäger. Wie er sagt, führen die Polizeidienststellen aktuelle Listen über die einzelnen Reviere und die dazugehörigen Jäger, die dann von den Beamten über den Unfallort informiert werden. „Die Polizei verständigt die Jäger so genau wie möglich über die Unfallstelle und dann fahren wir raus“, sagt Hausladen.
Das Problem: Häufig könne die Stelle von den Verkehrsteilnehmern – vor allem wenn es sich dabei um nicht Ortskundige handelt – nicht genau angegeben werden. Das bedeute für die Jäger eine langwierige Suche und ein erschwertes Verfolgen des in der Regel verletzten und geflüchteten Tieres. „Das ist oft wahnsinnig gefährlich, vor allem nachts“, sagt Hausladen.
Am besten sei es, am Unfallort zu bleiben, bis der Jäger eingetroffen ist. Jedoch ist das nach Aussage von Hausladen keine Pflicht. Trotzdem müsse man den Vorfall mit der Polizei abklären und erst danach sei ein Entfernen erlaubt.
Unfallort in irgendeiner Weise markieren
Wenn dies der Fall ist, dann sei es hilfreich, wenn die Verkehrsteilnehmer den Unfallort in irgendeiner Weise markieren. So müssen die Jäger nicht den gesamten Straßenabschnitt abgehen, bis die Hunde eine Fährte aufgenommen haben, um zu wissen, in welche Richtung das verletzte Wild geflüchtet ist.
Wie die Markierung letztendlich aussieht, das spielt keine Rolle. Hauptsache sie fällt schnell auf. So habe der Jäger bereits einen an der Leitplanke hängenden String-Tanga vorgefunden. Aber auch einen mit Kreide aufgemalten Pfeil und daneben das Wort „Reh“ halfen dem Jäger, um das verletzte Wild schneller aufzuspüren. Möglich ist auch, einen Handschuh oder Verbandszeug an die Leitplanke zu hängen beziehungsweise zu binden oder mit einem Stein beschwerte Taschentücher auf den Fahrbahnrand zu legen.
Sei dies nicht der Fall und der Fahrer entfernt sich ohne Meldung des Unfalls vom Ort des Geschehens, dann stellt das laut Hausladen Unfallflucht und einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar.
Auch Dunkelziffer
„Wenn das Auto einen Schaden hat, werden die Wildunfälle häufiger gemeldet. Aber es gibt eine Dunkelziffer von Leuten, die das nicht melden“, sagt Hausladen. Und vor allem bei einem Zusammenstoß mit einem Tier, das dabei „nur“ verletzt wird, habe das starke Konsequenzen. „Den Leuten ist nicht bewusst, wie viel Adrenalin das Wild beim Aufprall ausschüttet.“ Wenn der Bewegungsapparat nicht kaputt ist, dann rennt das Wild laut Hausladen solange es kann.
Danach „wird das Stück Wild krank“, das heißt, es legt sich hin – und dann beginnen die Qualen bis zum Tod. „Wenn ein Tier zwei gebrochene Vorderläufe hat, aber organisch topfit ist, dann kann sich das über Wochen ziehen. Das Wild muss jämmerlich eingehen, weil es verhungert, verdurstet oder lebendig von den Fliegen gefressen wird. Das ist grausam“, sagt der Jäger.
Totes Muttertier, tote Kitze
Deswegen gilt es, Wildunfälle zu melden. Es kann nämlich auch sein, dass es sich beim Stück Wild um ein Muttertier handelt, dessen Kitze in einer nahe gelegenen Wiese liegen. Wird ein Unfall mit einem solchen Tier nicht gemeldet und dadurch nicht erkannt, dass das Wild gesäugt hat, sterben auch die Jungtiere, weil es niemanden gibt, der nach ihnen sucht, um sie weiter aufzuziehen, so Hausladen.
Pflicht des Jägers Verendetes Stück Wild:
Jäger sind laut Hausladen nicht in der Pflicht, durch einen Wildunfall getötete Tiere („verendetes Wild“) wegzuräumen – auch nicht im eigenen Revier. Dafür zuständig wäre die Straßenmeisterei, jedoch machen es die Jäger meist als „Serviceleistung“.
Krankes Stück Wild: Verletzte Tiere werden als „krankes Wild“ bezeichnet. Jäger stehen in der Pflicht, diese Tiere von ihrem Leid zu erlösen.
