55-Jähriger greift Auszubildender in den BH – und zeigt späte Einsicht

Von André Baumgarten · 11. Juni 2023 um 05:00

Das Regensburger Amtsgericht verurteilt einen Mann wegen eines sexuellen Übergriffs auf eine 19-Jährige. Sie war dem Monteur unterstellt. Für ihn war das Ganze zunächst alles nur ein Spaß.

Seine späte Einsicht hat einen 55-Jährigen aus dem Landkreis vor dem Gefängnis bewahrt. Was das Amtsgericht als sexuellen Übergriff verurteilte, hatte der Mann zu Prozessbeginn als Spaß und lockere Blödelei dargestellt. In den BH der Auszubildenden sei er mit seinen Händen „drunter gerutscht“. Wieso die 35 Jahre jüngere Frau ihn dann anzeigte, schien ihm ein großes Rätsel zu sein. Erst im letzten Wort bat der Monteur dann um Entschuldigung.

Laut Anklage soll der 55-Jährige seiner Auszubildenden bei Kundenterminen immer wieder Messprotokoll-Aufkleber auf das Dekolleté gedrückt haben. Begonnen haben sollte das Ganze im Juni 2022. Von mindestens neun Fällen ging Staatsanwältin Alexandra Wittl aus. „Das kann schon stimmen“, sagte der Angeklagte. „Das war mehr so lustig“, ergänzte er. Zurückgewiesen habe sie ihn nie.

Ende Juli berührte er die junge Frau dann jedoch auch unter der Kleidung – mit ihrem Einverständnis, wie er behauptete. Die ehemalige Auszubildende schilderte das hingegen ganz anders: Der Angeklagte habe ihr nicht von vorn, sondern völlig überraschend von hinten in den BH hinein gefasst. „Ich war einfach so geschockt“, betonte sie. Gesagt habe sie dann nichts mehr, aber „da hat es mir dann gereicht“. Wenige Tage später erstattete sie Anzeige und informierte den Firmenchef.

Geschädigte bricht als Zeugin vor Gericht zusammen

Unter Tränen berichtete die Zeugin vor Gericht, wie sehr sie den Angeklagten geschätzt habe. „Er war der beste Arbeitskollege, den ich je hatte.“ Anfangs habe sie mitgemacht, als er die Aufkleber auf dem Shirt platziert hatte. Doch aus einer kurzen Berührung sei bald festes Greifen geworden. Dagegen etwas zu sagen, traute sie sich aber nicht. Dass sie mit dem deutlich älteren Monteur geflirtet habe, bestritt die junge Frau. Die Vorfälle seien nur ein Grund dafür gewesen, dass sie die Ausbildung später abbrach. „Es war mir unangenehm, mit ihm weiterzuarbeiten.“

Ehe Anwalt Robert Dobmeier eine Frage stellen konnte, musste die Vernehmung jäh unterbrochen werden – die Zeugin brach in Tränen aus, bekam kein Wort mehr heraus. Amtsrichterin Cornelia Blankenhorn nutzte die Pause für ein Rechtsgespräch. An dessen Ende stand nach zähem Ringen ein Täter-Opfer-Ausgleich. Der Angeklagte und auch die ehemalige Auszubildende stimmten einem Schmerzensgeld zu. Fragen musste die junge Frau dann keine mehr beantworten.

Richterin Blankenhorn findet im Urteil deutliche Worte

Nach den Plädoyers bekam der 55-Jährige das letzte Wort und räumte schließlich doch ein, Fehler begangen zu haben. „Das Ganze tut mir auch leid.“ Genau das wertete das Gericht am Ende zu seinen Gunsten: Sieben Monate auf Bewährung lautete das Urteil. Blankenhorn attestierte dem Mann ein „etwas eigenartiges Verständnis, was Frauen lustig finden und was nicht“. Der Angeklagte habe das Abhängigkeitsverhältnis klar ausgenutzt. „Mich hat aber das überzeugt, was die Zeugin ausgesagt hat“, betonte die Richterin ganz ausdrücklich.

Da alle Seiten nach der Urteilsbegründung auf Rechtsmittel verzichteten, wurde der Schuldspruch noch in Sitzungssaal 106 des Regensburger Justizgebäudes sofort rechtskräftig.