Austauschpflicht für Heizungen nach 30 Jahren: Wer davon betroffen ist

Von Christoph Eberle · 11. Juni 2023 um 15:00

Müssen Heizungskessel ausgetauscht werden, wenn sie älter als 30 Jahre sind? So steht es zumindest im Entwurf zum umstrittenen Gebäudeenergiegesetz. Doch der Passauer Energieberater Matthias Obermeier beruhigt Haus- und Wohnungsbesitzer.

Das derzeit viel diskutierte Gebäudeenergiegesetz sieht im vom Kabinett beschlossenen Entwurf nicht nur Hindernisse für Öl- und Gasheizungen und ein Verbot von Holzheizungen in Neubauten vor. Zudem wird vorgeschrieben, dass Heizkessel nach einer Betriebsdauer von 30 Jahren ausgetauscht werden müssen – egal, ob sie noch funktionieren.

Doch Matthias Obermeier, Energieberater für den VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. in Passau, will Eigentümer beruhigen: Die meisten Wohnungs- und Gebäudebesitzer seien von der Regelung gar nicht betroffen. Die gilt ihm zufolge nämlich nicht für Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel. „Anzuwenden ist diese Austauschpflicht auf sogenannte Konstanttemperatur- oder Standardkessel, die seit den 90er Jahren eigentlich nicht mehr verbaut werden“, sagt er. Diese Kesselarten seien daher nach seiner Erfahrung auch kaum mehr im Einsatz, sodass diese Austauschpflicht „nur bei sehr wenigen Fällen zur Anwendung kommt“.

Obermeier geht davon aus, dass diese Austauschpflicht auch in der geplanten Änderung des Gebäudeenergiegesetzes so bestehen bleibt. „Eine Verschärfung der Austauschpflicht ist derzeit nicht geplant. Daher möchte ich dahingehend alle etwas beruhigen“, sagt er.

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Habe ich einen betroffenen Heizungskessel? Der Kaminkehrer kann Auskunft geben

Wer nicht weiß, ob er einen von der Austauschpflicht betroffenen Heizungskessel hat – etwa weil er das Gebäude gekauft oder geerbt hat – kann laut Obermeier einfach beim Kaminkehrer nachfragen. Beziehungsweise müssten diese den Eigentümern ohnehin einen entsprechenden Hinweis geben, wenn ein Austausch bevorstehen würde.

Grundsätzlich gilt: Auch ohne Pflicht nach 30 Jahren Heizungsdauer Gedanken über Modernisierung machen

Grundsätzlich sollte man sich aber auch ohne Austauschpflicht ab einer Betriebsdauer von 30 Jahren Gedanken über einen Heizungstausch machen, sagt der Energieberater aus Passau. Vor allem sollte man einen Plan für den Fall eines irreparablen Defekts entwickeln – damit man nicht überrascht da steht, wenn die Heizung plötzlich nicht mehr funktioniert. „Dazu kann man Heizungsinstallateure und Energieberater einbinden sowie Angebote einholen“, sagt Obermeier.

Eine neue Heizung mache ihm zufolge sicherlich auch Sinn, wenn zum Beispiel Eigentümer oder Bewohner wechseln und gegebenenfalls deshalb ohnehin umfassendere Umbauarbeiten anstehen.

Keine Schnellschüsse – und vor allem nicht Hals über Kopf eine neue Öl- oder Gasheizung

Sofern der Eigentümer- oder Bewohnerwechsel nicht stattfindet und die bestehende Heizung noch funktioniert, würde der Energieberater aber keine Schnellschüsse empfehlen – und vor allem nicht Hals über Kopf eine neue Öl- oder Gasheizung einbauen. „Auch hierfür fallen ja in der Regel Kosten zwischen 10.000 und 15.000 Euro an“, sagt Matthias Obermeier.

Langfristig werde es Experten zufolge vermutlich auch teurer sein, mit Gas und Öl anstatt mit erneuerbaren Energien zu heizen. „Es gibt verschiedene Rechnungen, die das nahelegen“, sagt Benjamin Weigl von Finanztip. Vollkommen sicher lasse sich das noch nicht prognostizieren – aber es sei zu erwarten, dass die Politik dafür sorgen wird, dass nachhaltiges Heizen günstiger wird als fossiles Heizen.

Wichtig sei, dass man frühzeitig einen Plan entwickelt, welche neue Heizung dann am meisten Sinn macht und entsprechend frühzeitig die Förderanträge stellt.

Energieberater fordert höhere Fördersätze für neue Energien

Die genauen Beschlüsse für das neue Gebäudeenergiegesetz stehen zwar – Stand 7. Juni – noch aus, aber bei einem irreparablen Heizungsdefekt muss die Heizung ohnehin getauscht werden und es entstehen Kosten. Zur Einhaltung der geplanten Anforderung mit 65 Prozent erneuerbarer Energie wären die Kosten – zumindest für den Austausch – sicherlich höher als für eine Gas- oder Ölheizung. „Ich appelliere daher an die Bundesregierung, die Förderung für den Heizungstausch dahingehend anzupassen, dass die Mehrkosten nahezu zu 100 Prozent ausgeglichen werden. Dann sollte sich die ganze Aufregung wieder legen“, sagt Obermeier.

Matthias Obermeier, Energieberater für den VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. in Passau −Foto: privat