Warum WhatsApp-Nachrichten vor Gericht peinlich werden können

Von Mittelbayerische Zeitung · 21. Mai 2023 um 11:00

In vielen Fällen läuft Kommunikation nur noch per WhatsApp. Doch sobald der digitale Nachrichtendienst Thema eines Strafprozesses ist, kann es peinlich werden. Der Neumarkter Rechtsexperte Geedo Paprotta berichtet von kuriosen Rechtsfällen.

Wie kommunizieren Sie eigentlich mit Ihrer Familie? Also nicht innerhalb der Wohnung, da läuft es vermutlich mit lautem Geschrei oder Klopfen – jedenfalls, wenn Kinder im Spiel sind. Meine Mutter telefoniert tatsächlich gelegentlich noch, also ganz altmodisch, über Festnetz. Was sie allerdings viel häufiger tut: Videochat! Und das natürlich per WhatsApp.

Egal ob Unterwasserfotos mit Riesenkraken oder die neueste Verschwörungstheorie: WhatsApp gehört zu den beliebtesten digitalen Informationsschleudern, bei Alt und Jung, quer durch alle Bevölkerungsschichten und über alle Grenzen hinweg. Wir Juristen begegnen WhatsApp-Nachrichten gelegentlich bei Strafprozessen, wenn der Inhalt von beschlagnahmten Smartphones riesengroß an die Wand des Gerichtssaals gebeamt wird. Kann ziemlich peinlich werden – nicht nur wegen der Tippfehler!

Gestaunt hatte die Mutter eines Elfjährigen, als sie wegen Juniors Smartphone vor dem Amtsgericht Bad Hersfeld stand. Der getrennt lebende Vater des Kindes hatte sie dorthi gezerrt, mit einer Forderung, die auf den ersten Blick nach „typisch Scheidungseltern“ klang: Die Mutter sollte für alle WhatsApp-Kontakte des Kindes Einverständniserklärungen einholen. Lächerlich? Von wegen! Das Gericht verurteilte sie mit folgender Begründung: Das Kind müsse vor einer Gefährdung seines Vermögens geschützt werden. Durch die Speicherung und Weitergabe von Daten der betroffenen WhatsApp-Kontakte bestünde das permanente Risiko, wegen einer Datenschutzverletzung kostspielig abgemahnt zu werden (Az. F 120/17). Da war dem Wohl des Kindes maximal gedient, oder?

Über WhatsApp werden leider nicht nur nette Botschaften verbreitet. Ich möchte nicht wissen, wie viele Feiglinge auf diesem bequemen Wege schon Schluss gemacht haben, um einem tränenreichen Gespräch zu entgehen. Was allerdings dann doch zu weit geht, ist ein Scheidungsantrag per WhatsApp – noch dazu aus Kanada. Der chattende Ex-Gatte war Kanadier und in Kanada ist sowas scheinbar möglich, deshalb hatte es nach dortigem Recht bereits genügt, dass der Antrag per WhatsApp an die in Deutschland lebende Noch-Ehefrau versendet wurde – zack, schon gab es ein kanadisches Scheidungsurteil.

Was die deutsche Justiz davon hält? Das OLG Frankfurt a.M. wies den Antrag auf Anerkennung des kanadischen Scheidungsurteils zurück. Der Scheidungsantrag sei der Antragsgegnerin nicht ordnungsgemäß mitgeteilt worden. Auslandszustellungen können in Deutschland nicht per WhatsApp erfolgen. Etwaigen erweiternden Regelungen im Haager Übereinkommen über Zustellung von Schriftstücken im Ausland habe Deutschland widersprochen. Wir sind da halt noch romantisch! (Az. 28 VA 1/21).

Manche WhatsApp Nachrichten sind regelrecht … unterirdisch. Witze, die nicht lustig sind. Bilder, die nicht schön sind und jede Menge richtig unappetitlicher Kram. Weil das Handy eines Polizeischülers aus Aachen voll mit solchem Zeug war, flog er hochkant aus der Schule. Das Verwaltungsgericht Aachen bestätigte die Entlassung: Von einem Kommissaranwärter dürfe ein gewisses Maß an „Selbstkontrolle“ erwartet werden. Diese habe der Schüler vermissen lassen. Ausschlaggebend war wohl insbesondere rechtsradikaler Schmuddelkram (Az. 1 K 2241/14).

Geedo Paprotta ist Neumarkter Rechtsanwalt und beleuchtet in einer wöchentlichen Kolumne kuriose Fälle aus deutschen Gerichtssälen.