Kuriose Fälle vor Gericht: Schnarcher wollte Cannabis-Dosis einklagen

Cannabis und dessen Legalisierung ist derzeit in den Schlagzeilen. Der Neumarkter Anwalt Geedo Paprotta beschäftigt sich daher in seiner Kolumne mit kuriose Versuche von Menschen, Cannabis vor Gericht als medizinisch notwendig zu verkaufen.
„Wann Bubatz legal?“ Wenn Sie mit diesem zugegebenermaßen etwas kleingeistig anmutenden Slogan nicht auf Anhieb etwas anfangen können, dann liegt Ihr gesellschaftspolitischer Interessenschwerpunkt möglicherweise nicht bei der Legalisierung von Cannabis?
Auch wenn das aktuell ja wieder heiß diskutiert wird und unsereiner vielleicht schon bald das heiße Kraut im eigenen Wohnzimmer züchten darf. Für die einen ist es ein gut bekömmliches Rauschmittel, weitaus harmloser als Alkohol, das völlig zu Unrecht verteufelt wird. Für die anderen ist es die wohl gefährlichste Blüte der Welt, der direkte Einstieg in eine Drogenkarriere und außerdem macht es auf Dauer blöd. Also doch fast wie Alkohol?
Schnarcher wollte Cannabis-Dosis von Krankenkasse bezahlt haben
Eines ist unstreitig: Der Stoff ist medizinisch hochwirksam und deshalb insbesondere im Bereich der Schmerztherapie, weitgehend anerkannt. Hier ist „Bubatz“ schon lange legal. Wobei es dann doch von Fall zu Fall entschieden werden muss, denn es besteht natürlich der Verdacht, dass manch einer, der sich eine Dosis THC in der Apotheke abholen will, gar nicht richtig krank ist, sondern sich einfach nur mal auf Kassenkosten ordentlich zudröhnen will.
Deshalb hatte zum Beispiel ein Mann aus Schwaben Streit mit seiner Krankenkasse. Er trug vor, er leide unter den Folgen des Schlafapnoesyndroms (war also ein mächtiger Schnarcher) und knirsche zudem mit den Zähnen. Da hilft nur noch Marihuana! Doch die Krankenkasse erklärte dem Landessozialgericht Baden-Württemberg, es handle sich hier eindeutig nicht um eine schwerwiegende Erkrankung, die einen Anspruch auf Versorgung mit Cannabis gemäß § 31 Abs. 6 SGB V rechtfertigt. Das sah das Gericht ähnlich, da kann ja jeder kommen! (Az. L 4 KR 1701/20).
Cannabis im Blut von Polizisten: Das geht nicht gut
Dass ein gepflegter Joint einen „runterbringen“ kann, darauf bauen viele Konsumenten. Deshalb war es vielleicht nicht völlig abwegig, als vor dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen ein unter dem volkstümlich als „Zappelphilipp-Syndrom“ verharmlosten Krankheitsbild ADHS leidender Mann die Kostenübernahme einer Cannabis-Behandlung von seiner Krankenkasse verlangte. Und zwar im Eilverfahren!
Doch auch hier lehnte das Gericht ab und begründete das durchaus fürsorglich: Medizinische Studien lassen den Nutzen von Cannabis bei dieser Erkrankung zweifelhaft erscheinen, denn Cannabis könne das Risiko für ADHS im Erwachsenenalter sogar steigern. Es bestünde ein direkter Zusammenhang zwischen hyperaktiven Symptomen bei Erwachsenen mit ADHS und Cannabiskonsum (Az. L 16 KR 504/18 BER).
Mancher greift bei dieser Rechtslage bislang einfach zur Selbsthilfe. Besonders bei Leuten mit einem stressigen Job kann man das durchaus verstehen. Polizisten zum Beispiel? Doch gerade hier ist „Bubatz“ ein ganz mieser Partner „auf Streife“, verkündete das Verwaltungsgericht Berlin und bestätigte damit die Entlassung eines Polizeibeamten, in dessen Urinprobe Tetrahydrocannabinol aufgetaucht war.
Tatsächlich räumte er den „punktuellen Gebrauch von Cannabis" ein und wurde daraufhin wegen fehlender charakterlicher Eignung aus dem Polizeidienst entlassen (Az. 5 L 714/22).
