Zwei junge Männer wegen illegalem Autorennen auf der A9 angeklagt

War es ein illegales Autorennen von zwei Pärchen auf der A9, das mit einem schweren Unfall endete? Vier Zeugen waren sich dessen sicher. Am Ende entschied das Amtsgericht aber im Zweifel für die beiden Angeklagten. Dennoch blieben sowohl beim Richter als auch beim Staatsanwalt einige Fragen offen.
Es ist ein Alptraum, den kein Autofahrer erleben möchte: In der Nacht überholen sich zwei Fahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit auf der dreispurigen Autobahn zwischen den Anschlussstellen Hilpoltstein und Greding.
Als der Wagen auf der mittleren Spur beschleunigt, anstatt den anderen vorbeizulassen, verliert der Fahrer auf der Überholspur die Kontrolle. Sein Auto schießt über alle drei Spuren nach rechts, prallt gegen eine bewachsene Böschung, überschlägt sich und schleudert über alle drei Spuren zurück. Die beiden Insassen haben Glück: Sie erleiden nur Prellungen.
So schilderten vier Zeugen am Mittwoch bei der vierstündigen Verhandlung, was sie am 1. Oktober gegen 23 Uhr erlebten. Und die zwei Frauen und zwei Männer erzählten noch mehr: Denn sie hatten den Eindruck, die beiden Mercedes, ein SLK und eine E-Klasse, hätten sich ein Rennen geliefert.
Zeugen schildern Autorennen auf der Autobahn A9
„Da kommen wieder zwei angeflogen“, kommentierte ein 57-Jähriger, der mit seiner Frau direkt hinter dem Unfall auf der A9 fuhr. Eine 26-Jährige in einem weiteren nachfolgenden Wagen glaubte sogar, gesehen zu haben, dass das mittlere Fahrzeug immer wieder nach links ausgeschert sei, um das Überholen zu verhindern, als sich beide auf gleicher Höhe befanden. „Ich wollte gerade noch sagen, das sieht aber ganz schön gefährlich aus – aber ich kam nicht mehr dazu.“
Die mutmaßlichen Fahrer der Autos, 19 und 23 Jahre alt, mussten sich nun vor Amtsrichter Gerrit Stadler wegen eines „Verbotenen Autorennens“ verantworten. Dessen war sich Staatsanwalt Bastian Winter sicher. Die Anklage stützte sich vor allem auf die Aussage einer 18-Jährigen, die als Beifahrerin des 19-Jährigen in dem verunglückten Mercedes gesessen war.
Zwei Polizeibeamte hatten das Mädchen noch in der Nacht im Neumarkter Klinikum befragt. Laut Protokoll hatte sie damals ausgesagt, ihre Freunde hätten in dem Wagen gesessen, das sie hatten überholen wollen. Außerdem habe sie zugegeben, dass beide viel zu schnell gefahren seien angesichts der regennassen Straße.
Doch vor Gericht konnte sie sich an nichts mehr erinnern, weinte und schluchzte. Auch die Beifahrerin des 23-Jährigen meinte, sie wisse nichts. Die Angeklagten zeigten sich genauso wortkarg: Der 19-Jährige sagte nur, sein Freund sei vorausgefahren. Und der 23-Jährige betonte, sein Kumpel sei immer hinter ihm gewesen.
Richter: Zeugin hat vor Gericht gelogen
Die Zeugen indessen hatten in der Nacht alle Hände voll zu tun, dass sie nicht selbst in den Unfall verwickelt wurden oder von Trümmerteilen getroffen wurden. Anschließend leisteten sie Erste Hilfe. Keiner konnte sich deshalb genau an das zweite beteiligte Auto erinnern.
Es sei „extrem wahrscheinlich“, dass der 23-Jährige der unbekannte Fahrer sei, sagte Richter Stadler bei der Urteilsverkündung. Und er gehe davon aus, dass die 18-Jährige in der Verhandlung gelogen habe. Darin war er sich mit dem Staatsanwalt einig. „Aber es reicht nicht für eine Verurteilung.“
Letztlich folgte er den Argumenten der Verteidiger Roger Bitsch und Daniel König, die die Vorwurfe der Staatsanwaltschaft Punkt für Punkt infrage gestellt hatten. Keine Zeugenaussage belege, dass die jungen Männer „rücksichtslos“ oder mit „höchstmöglicher Geschwindigkeit“ gefahren seien. Ob die Staatsanwaltschaft in Berufung geht, ist offen.