Der Radweg von Neumarkt nach Höhenberg: Das ist der aktuelle Planungsstand

Wer derzeit mit dem Fahrrad hinauf nach Höhenberg fahren will, muss entweder auf steilen Wegen durch den Wald radeln oder sich auf der viel befahrenen Staatsstraße in Gefahr begeben. Stadt und Stadtrat sind sich einig: So kann es nicht bleiben. Dennoch spaltet das Projekt die Parteien.
Die Entscheidungsgrundlage für die Planungen
Bisher hat die Stadt Neumarkt das Planungsbüro PB Consult damit beauftragt zu prüfen, ob ein Radweg zwischen Höhenberg im Tal und Höhenberg grundsätzlich möglich ist. Am Ende der Machbarkeitsstudie standen neun Varianten, die in punkto Verkehrsführung und Kosten teils unterschiedlicher nicht sein könnten. Einige fielen aufgrund eines Gefälles von deutlich mehr als zwanzig Prozent von vornherein wieder weg, andere wiederum wurden kontrovers im Verkehrsausschuss, später dann im Stadtrat diskutiert. Am Ende stand mit knapper Mehrheit der Beschluss, die vom Planungsbüro mit dem Namen „Variante 1“ versehenen Namen weiter zu verfolgen.
Die neun Varianten im Überblick
So sieht die Variante 1 aus
Mit dem Radweg entlang der Staatsstraße von Höhenberg im Tal nach Höhenberg müssen insgesamt auf einer Länge von 3144 Metern 80 Höhenmeter überwunden werden. Das Planungsbüro legte bei der Machbarkeitsstudie einen Radfahrer zu Grunde, der 1,72 Meter groß ist, 72 Kilogramm wiegt und ein 18 Kilogramm schweres Fahrrad ohne Elektromotor fährt.
Der Fahrradweg würde südlich der Staatsstraße verlaufen – also auf der Seite, auf der sich zwischen beiden Ortschaften die Lücke zwischen den bestehenden Radwegen auftut. An vielen Stellen müsste der Radweg aufgeständert werden, im Bereich der Brunnenhäusl-Kurve wären Erdabgrabungen nötig. Geht man von Windstille und einer Trittfrequenz des Radfahrers von 90 Umdrehungen pro Minute aus, braucht ein Radfahrer bergauf rund 17 Minuten, bergab rund sechs Minuten.
Stand der Planungen und weiteres Vorgehen
Seit dem Beschluss des Stadtrats ist nicht viel passiert. Wie Stadtpressesprecher Franz Janka auf Anfrage unseres Medienhauses sagt, würde ab dem zweiten Quartal 2023 abgefragt, ob betroffene Grundstücksbesitzer grundsätzlich bereit wären, Flächen für ein solches Vorhaben abzugeben. Erst nach einer durchweg positiven Rückmeldung starte dann der eigentliche Planungsprozess. Allerdings werde es wegen der geschätzt sehr hohen Kosten – das Planungsbüro hatte rund sechs Millionen Euro veranschlagt – ein Vergabeverfahren geben müssen, wie Janka weiter ausführt. An dessen Ende stünden erneut entsprechende Stadtratsbeschlüsse.
So sind Radfahrer momentan in Richtung Höhenberg unterwegs
Wenn dann das vom Stadtrat beauftrage Planungsbüro die Entwürfe vorlegt, steht der Bedarf an Flächen fest, mit dem Oberbürgermeister Thomas Thumann mit seinen Mitarbeitern in die Grundstücksverhandlungen gehen kann – ebenso wie die genauen Kosten oder die erforderlichen Erdbewegungen und Baumfällarbeiten.
Mögliche Anbindung an touristische Fahrradwege
Mit einer Länge von nur etwas mehr als drei Kilometern hat der Radweg keine Relevanz für den Tourismus im Landkreis Neumarkt. Wie Christine Riel, die für das Sachgebiet Tourismus zuständige Mitarbeiterin im Landratsamt Neumarkt, erklärt, handle es sich beim dem straßenbegleitenden oder „unselbständigen“ Radweg nicht um einen Weg für sogenannte Genuss- oder Freizeittouren, sondern für Alltagstouren. Den Weg in einen der bestehenden Radtouren wie den „Schwarze-Laber-Radweg“, den „Fünf-Flüsse-Radweg“ oder die „Radroute Quellenreich“ aufzunehmen, sei wegen der nicht zu erwartenden touristischen Attraktivität des Radwegs dort nicht sinnvoll. Allerdings erschließt der Weg dennoch touristische Ziele, so zum Beispiel das Lengenbachtal, die Wallfahrtskirche auf dem Mariahilfberg und die Sternwarte Neumarkt.
Mögliche Förderungen durch den Freistaat Bayern
Laut einer Stellungnahme der Regierung der Oberpfalz gibt es für Radwege – je nach Lage – derzeit zahlreiche Fördermöglichkeiten. Vor allem dann, wenn die Stadt Neumarkt den Bau des Radwegs anstelle des eigentlich für Staatsstraßen zuständigen Staatlichen Bauamts auf eigene Kosten übernimmt. So könnte der Radweg nach Artikel 13f des Bayerisches Finanzausgleichsgesetzes im Rahmen einer Sonderbaulastmaßnahme gefördert werden.
Denkbar wäre auch eine Förderung nach Artikel. 13c, sofern der Radweg aus Gründen der Verkehrssicherheit dringend erforderlich ist, wie es von der Regierung weiter heißt. Gefördert werde grundsätzlich eine Radwegbreite von 2,50 Meter. Der Fördersatz hänge von der finanziellen Situation des Antragstellers, dem Antragsdatum, der konkreten Planung und dem Förderprogramm ab und liege zwischen 50 und 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.